Woher das Geld kommt
Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, sind gesetzlich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihres Absatzes um einen festgelegten Anteil zu mindern. Erreichen sie diese Quote nicht mit eigenen Maßnahmen, müssen sie Minderungsmengen von Dritten erwerben oder eine Abgabe zahlen.
Strom, der in Elektrofahrzeugen geladen wird, erzeugt genau solche anrechenbaren Minderungsmengen. Als Halter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs kannst du diese Menge abtreten und dafür eine Prämie erhalten. Bezahlt wird also nicht aus dem Staatshaushalt, sondern von der Mineralölwirtschaft. Deshalb gibt es auch keinen Förderbescheid und keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Höhe.
Wer berechtigt ist
Anspruchsberechtigt ist, wer in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen ist. Ob das eine Privatperson, ein Unternehmen, ein Verein oder eine Kommune ist, spielt keine Rolle. Entscheidend ist der Eintrag, nicht wer das Fahrzeug tatsächlich fährt.
- Rein batterieelektrisches Fahrzeug, Hybride sind nicht berechtigt
- Neben Autos kommen je nach Fahrzeugklasse auch Zweiräder, Leichtfahrzeuge, Busse und Nutzfahrzeuge in Betracht
- Bei Leasing ist häufig der Leasingnehmer eingetragener Halter, das steht im Vertrag
- Je Fahrzeug und Kalenderjahr wird die Menge nur einmal vergeben
- Auch öffentlich zugängliche Ladepunkte erzeugen Mengen, dafür gilt ein eigener Weg
Der Ablauf
Der Weg führt praktisch immer über einen Anbieter, der viele Fahrzeuge bündelt, weil Einzelmengen für die Bescheinigung zu klein sind. Der Anbieter lässt die Menge beim Umweltbundesamt bescheinigen und verkauft sie an quotenverpflichtete Unternehmen weiter.
- 1Anbieter auswählen und Konditionen prüfen
- 2Zulassungsbescheinigung Teil I fotografieren und hochladen
- 3Minderungsmenge für das Kalenderjahr abtreten
- 4Bescheinigung durch das Umweltbundesamt abwarten, das dauert einige Zeit
- 5Auszahlung erhalten und im Folgejahr erneut beantragen
Zwischen Antrag und Auszahlung liegen je nach Anbieter Wochen bis Monate, weil die amtliche Bescheinigung vorgeschaltet ist.
Anbieterwahl ohne böse Überraschung
Der Markt ist unübersichtlich, weil der Quotenpreis schwankt und die Anbieter unterschiedliche Modelle fahren. Beworbene Höchstbeträge sind fast immer an Bedingungen geknüpft, etwa an eine Sofortauszahlung mit Abschlag oder an eine mehrjährige Bindung.
- Feste Prämie oder variable Beteiligung am tatsächlichen Erlös
- Auszahlung sofort nach Antrag oder erst nach der Bescheinigung
- Automatische Verlängerung für Folgejahre und die Kündigungsmöglichkeit
- Was passiert, wenn du das Fahrzeug im laufenden Jahr verkaufst
- Wie lange der Anbieter am Markt ist und wie transparent er über Verzögerungen informiert
- Ob eine Spende, ein Gutschein oder eine Auszahlung angeboten wird und wie diese bewertet ist
Steuerliche Einordnung und Sonderfälle
Bei Privatpersonen mit einem privat genutzten Fahrzeug wird die Prämie regelmäßig nicht als steuerpflichtige Einnahme behandelt. Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, ist die Prämie Betriebseinnahme und je nach Konstellation umsatzsteuerlich relevant. Kläre das mit deinem Steuerberater, dieser Text ist keine Steuerberatung.
Ein Sonderfall sind Dienstwagen: Wer ein Fahrzeug vom Arbeitgeber fährt, ist meist nicht Halter und kann die Quote nicht selbst abtreten. Ein weiterer Sonderfall ist der Halterwechsel im laufenden Jahr, denn die Menge wird nur einmal je Fahrzeug und Jahr vergeben. Kläre vor dem Verkauf, wer sie bereits beantragt hat.
Was die Quote realistisch bedeutet
Die THG-Quote ist ein jährlich wiederkehrender Betrag, kein einmaliger Zuschuss. Ihre Höhe hängt vom Marktpreis für Minderungsmengen ab und ist über die Jahre spürbar geschwankt. Wer heute mit dem Betrag von vor zwei Jahren kalkuliert, plant falsch.
Sinnvoll ist deshalb eine nüchterne Einordnung: Die Quote ist ein Baustein neben Ladeinfrastruktur, Stromtarif und gegebenenfalls regionaler Förderung für Fahrzeug oder Wallbox. Setz dir eine jährliche Erinnerung, sonst verfällt die Menge ungenutzt.
Für Flotten lohnt sich der Blick auf das Verfahren statt auf den Einzelbetrag. Wer viele Fahrzeuge hält, sollte die Abtretung in einem Vorgang bündeln, eine feste Zuständigkeit im Fuhrparkmanagement benennen und die Zulassungsdokumente digital vorhalten. Bei Zu- und Abgängen im Jahresverlauf ist zusätzlich festzulegen, wer die Menge für welches Fahrzeug beantragt hat, damit es keine Doppelanmeldung gibt.
Ebenfalls unterschätzt: Wer öffentlich zugängliche Ladepunkte betreibt, kann darüber einen eigenen Weg nutzen, der an die durchgeleitete Strommenge anknüpft und amtlich gemeldet wird. Das ist deutlich aufwendiger als die Fahrzeugquote, kann sich bei mehreren Ladesäulen aber lohnen. Kläre vorher, welche Meldepflichten und welche Messtechnik dafür verlangt werden.