Woher das Geld kommt
Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen die Treibhausgasemissionen ihres Absatzes um einen gesetzlich festgelegten Anteil senken. Schaffen sie das nicht selbst, können sie Minderungsmengen von anderen kaufen.
Strom, der in Elektrofahrzeugen geladen wird, erzeugt genau solche Minderungsmengen. Als Halter eines E-Fahrzeugs kannst du diese Menge verkaufen. Bezahlt wird also nicht vom Staat, sondern von der Mineralölwirtschaft.
Wer berechtigt ist
Anspruchsberechtigt ist der im Fahrzeugschein eingetragene Halter eines reinen batterieelektrischen Fahrzeugs. Privatpersonen genauso wie Unternehmen, Vereine und Kommunen.
Hybride sind grundsätzlich nicht berechtigt, weil nur rein elektrische Antriebe zählen. Auch Ladepunkte, die öffentlich zugänglich gemeldet sind, können eigene Mengen erzeugen, das läuft dann über einen anderen Weg.
- Reines Elektroauto, Elektroroller oder elektrisches Leichtfahrzeug mit passender Fahrzeugklasse
- Halter ist, wer im Fahrzeugschein steht, nicht wer fährt
- Bei Leasing ist häufig der Leasingnehmer Halter, das steht im Vertrag
- Pro Fahrzeug und Kalenderjahr wird die Menge nur einmal vergeben
So läuft es ab
Du meldest dich bei einem Anbieter an, lädst ein Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I hoch und trittst deine Minderungsmenge ab. Der Anbieter bündelt viele Fahrzeuge, lässt die Menge beim Umweltbundesamt bescheinigen und verkauft sie weiter. Danach bekommst du deine Prämie ausgezahlt.
Zwischen Antrag und Auszahlung liegen je nach Anbieter einige Wochen bis mehrere Monate, weil die amtliche Bescheinigung Zeit braucht.
Worauf du bei der Anbieterwahl achten solltest
Der Markt ist unübersichtlich und die Preise schwanken stark, weil sie vom Quotenpreis abhängen. Beworbene Höchstbeträge sind oft an Bedingungen geknüpft.
- Feste Prämie oder variabler Anteil am Erlös, beides gibt es
- Wann genau wird ausgezahlt, nach Antragstellung oder erst nach der Bescheinigung
- Gibt es eine automatische Verlängerung für Folgejahre, und kommst du da wieder raus
- Wie seriös ist der Anbieter, gerade sehr neue Anbieter mit sehr hohen Versprechen sind ein Risiko
Steuerliche Einordnung
Bei Privatpersonen wird die Prämie für ein privat genutztes Fahrzeug regelmäßig nicht als steuerpflichtige Einnahme behandelt. Bei betrieblichen Fahrzeugen ist sie dagegen Betriebseinnahme. Kläre die Behandlung im Zweifel mit deinem Steuerberater, das ist keine Steuerberatung.