Privat: regional suchen statt bundesweit hoffen
Ein allgemeines Bundesprogramm für die private Wallbox besteht derzeit nicht. Gefördert wird stattdessen auf Landesebene, durch Landkreise, Städte und Stadtwerke. Sehr verbreitet ist die Kopplung: Der Ladepunkt wird nur gefördert, wenn er zusammen mit einer Photovoltaikanlage, einem Speicher oder beidem errichtet wird.
Diese Kopplung hat einen einfachen Grund. Gefördert werden soll nicht das Laden an sich, sondern das Laden mit selbst erzeugtem Strom. Wenn du ohnehin über eine Anlage nachdenkst, plane den Ladepunkt deshalb im selben Vorhaben, statt ihn zwei Jahre später nachzurüsten.
Prüfe zusätzlich, ob dein Energieversorger einen Kundenbonus anbietet und ob ein gesonderter Tarif für steuerbare Verbrauchseinrichtungen für dich in Frage kommt. Der laufende Vorteil aus einem günstigeren Ladetarif kann über die Jahre größer sein als ein einmaliger Zuschuss auf die Hardware.
Typische Bedingungen privater Programme
Die Bedingungen ähneln sich stark. Wer sie kennt, erkennt in wenigen Minuten, ob ein Programm für ihn überhaupt in Frage kommt.
- Antrag vor Bestellung und Beauftragung, ohne Ausnahme
- Ladepunkt nicht öffentlich zugänglich, sondern am eigenen Stellplatz
- Bestimmte Ladeleistung, oft mit fester Obergrenze für die Förderfähigkeit
- Installation durch eine Elektrofachkraft, nachgewiesen durch Rechnung
- Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen oder eigene Erzeugung
- Nachweis der Anmeldung beim Netzbetreiber
Netzanschluss: Anmeldung und Genehmigung
Unabhängig von jeder Förderung gilt: Ladeeinrichtungen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Ab einer bestimmten Anschlussleistung ist zusätzlich eine Zustimmung erforderlich, weil der Netzbetreiber prüfen muss, ob der Hausanschluss und das Ortsnetz die Last tragen.
Rechne diese Prüfung fest in deinen Zeitplan ein. Sie ist der häufigste Grund, warum sich ein Ladepunkt verzögert, insbesondere in dicht bebauten Straßen mit alten Anschlüssen. Anmeldung und Zustimmung erledigt in der Regel der Elektrobetrieb für dich, verantwortlich bleibst du.
Ein weiterer Punkt betrifft die Steuerbarkeit: Für Ladeeinrichtungen gibt es Regelungen, nach denen der Netzbetreiber die Leistung in seltenen Engpasssituationen vorübergehend reduzieren darf. Im Gegenzug gibt es Vorteile beim Netzentgelt. Für den Alltag ist die Einschränkung meist unerheblich, für die Auslegung deiner Ladezeiten solltest du sie kennen.
Mietwohnung, Tiefgarage, Eigentümergemeinschaft
Mieter und Wohnungseigentümer haben einen Anspruch darauf, den Einbau einer Lademöglichkeit auf eigene Kosten zu verlangen. Über das Wie, also Ausführung, Zähler und Leitungsweg, darf die Gemeinschaft oder der Vermieter entscheiden. Genau daran hängen die Kosten.
In Tiefgaragen mit vielen Stellplätzen ist die Einzelinstallation fast immer die teuerste Lösung. Wirtschaftlicher ist ein gemeinsames Konzept mit Lastmanagement, das nachträgliche Anschlüsse ohne neuen Hausanschluss ermöglicht. Manche Länder fördern genau diese Gemeinschaftslösungen, weil sie mehr Ladepunkte je Euro erzeugen.
Gewerblich: Betriebshof, Mitarbeiterladen, öffentlich
Für Unternehmen ist Ladeinfrastruktur eine Investition wie jede andere und wird entsprechend behandelt. Neben Landesprogrammen für gewerbliche Ladepunkte kommen Programme für Flottenumstellung, für Depotladen im Güterverkehr und für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Betracht. Letztere sind meist an Auflagen zu Zugänglichkeit, Bezahlsystem und Betriebszeit gebunden.
Rechne bei gewerblichen Vorhaben früh mit dem Netzanschluss. Bei mehreren Ladepunkten oder Schnellladern ist die Leistungserhöhung häufig der größte Kostenblock und der längste Zeitfaktor. Ein Lastmanagement senkt sowohl Anschlusskosten als auch das teure Leistungsentgelt.
Bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten kommen Pflichten hinzu, die den Betrieb prägen: Anforderungen an Bezahlmöglichkeiten ohne Vertragsbindung, an Preisangaben, an Eichrecht und an die Meldung des Ladepunkts. Wer das erst nach der Bewilligung liest, baut unter Umständen eine Säule, die er anschließend nachrüsten muss. Klär deshalb vor dem Antrag, ob die Förderung öffentliche Zugänglichkeit verlangt und über welchen Zeitraum sie gesichert sein muss.
Wer Mitarbeitenden das Laden ermöglicht, hat zusätzlich eine lohnsteuerliche Dimension. Dafür gibt es Regelungen zum steuerfreien Laden im Betrieb und zur Erstattung des Ladens zu Hause. Das ist Sache der Lohnbuchhaltung und des Steuerberaters, nicht dieses Ratgebers.
Die richtige Reihenfolge
Weil Netzanschluss und Förderung parallel laufen, lohnt sich ein klarer Ablauf. Er verhindert, dass du eine Bewilligung bekommst, die du wegen fehlender Netzzustimmung nicht nutzen kannst.
- 1Bedarf klären: Ladeleistung, Fahrzeuge, geplante Photovoltaik
- 2Elektrobetrieb einbinden und Anschlusssituation prüfen lassen
- 3Regionale Programme suchen und Bedingungen abgleichen
- 4Antrag stellen, Bewilligung abwarten, erst danach bestellen
- 5Netzanmeldung und, falls nötig, Zustimmung einholen
- 6Installieren, in Betrieb nehmen, Nachweise einreichen