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Heizung und Energie

Balkonkraftwerk: Zuschüsse von Stadt und Land finden

Für Steckersolargeräte gibt es keine Bundesförderung, aber viele kommunale Programme. Wie du sie findest, was sie üblicherweise verlangen und welche Pflichten trotzdem gelten.

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Das Steckersolargerät, umgangssprachlich Balkonkraftwerk, ist der günstigste Einstieg in eigene Stromerzeugung. Eine bundesweite Förderung dafür gibt es nicht. Dafür haben viele Städte, Landkreise und einzelne Länder eigene Zuschussprogramme aufgelegt, oft mit kleinem Budget und kurzer Laufzeit. Dieser Ratgeber zeigt, wie du zielgerichtet suchst, was die Programme typischerweise verlangen und welche Pflichten unabhängig von jeder Förderung gelten.

Wo du systematisch suchst

Weil die Programme lokal sind, funktioniert die Suche anders als bei Bundesförderung. Arbeite dich von innen nach außen vor: erst die eigene Stadt oder Gemeinde, dann der Landkreis, dann das Land, dazu die Energieversorger, bei denen du Kunde bist.

  • Website der Stadt oder Gemeinde, meist unter Klimaschutz, Umwelt oder Energie
  • Landkreis oder kreisfreie Stadt, teils mit eigenen Klimafonds
  • Landesförderbank oder Landesministerium für Umwelt und Energie
  • Stadtwerk oder Energieversorger, häufig als Kundenbonus ausgestaltet
  • Wohnungsgenossenschaft oder Vermieter, gelegentlich mit eigenen Programmen
  • Unser Verzeichnis, gefiltert auf Photovoltaik und dein Bundesland

Weil Töpfe schnell leer sind, lohnt sich ein Anruf bei der zuständigen Stelle mit der Frage, ob noch Mittel vorhanden sind und wann das nächste Budget kommt.

Was die Programme typischerweise verlangen

Die Bedingungen ähneln sich stark, auch wenn die Beträge sich unterscheiden. Fast alle Programme setzen voraus, dass du im Fördergebiet wohnst und dass das Gerät nach der Bewilligung gekauft wird. Viele fordern zusätzlich einen Nachweis der Anmeldung.

  • Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet der fördernden Stelle
  • Antrag vor dem Kauf, Rechnungen mit früherem Datum werden abgelehnt
  • Ein Gerät je Haushalt oder je Wohneinheit
  • Nachweis der Registrierung im Marktstammdatenregister
  • Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft, wenn du nicht Alleineigentümer bist
  • Einhaltung der technischen Normen, oft belegt durch Datenblatt und Rechnung

Pflichten, die unabhängig von der Förderung gelten

Auch ohne jede Förderung ist ein Steckersolargerät kein rein privates Gerät. Es speist Strom in das Hausnetz und damit potenziell in das öffentliche Netz ein. Daraus folgen Melde- und Sicherheitsanforderungen, die du unabhängig von einem Zuschuss beachten musst.

Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist Pflicht und dauert wenige Minuten. Die Anmeldung beim Netzbetreiber wurde stark vereinfacht, entfällt aber nicht in jedem Fall vollständig. Prüfe außerdem, ob dein Zähler rückwärts laufen kann, in diesem Fall wird er getauscht.

Technisch gilt: geprüftes Gerät mit passendem Wechselrichter, keine selbstgebauten Steckverbindungen, und die Leistungsgrenzen einhalten, die für Steckersolargeräte vorgesehen sind. Bei Fragen zur Elektroinstallation entscheidet eine Elektrofachkraft, nicht ein Forum.

Mietwohnung und Eigentümergemeinschaft

Für Mieterinnen und Mieter sowie für Wohnungseigentümer wurde die Rechtslage erleichtert: Steckersolargeräte gehören inzwischen zu den privilegierten Maßnahmen, deren Gestattung nur noch aus wichtigen Gründen verweigert werden kann. Das heißt nicht, dass du ohne Absprache montieren darfst.

Praktisch sinnvoll ist ein kurzes schriftliches Gesuch mit Foto der geplanten Montage, Angaben zum Gerät und zur Befestigung sowie der Zusage, alles rückstandsfrei zurückzubauen. Genau dieses Schreiben verlangen viele Förderprogramme ohnehin als Nachweis. Über die konkrete Rechtslage in deinem Fall entscheidet im Zweifel eine Rechtsberatung.

Wann sich das Gerät rechnet

Der Ertrag hängt an drei Dingen: Ausrichtung, Verschattung und deinem Grundverbrauch tagsüber. Ein Gerät nach Süden ohne Schatten erzeugt die größte Menge, ein Gerät nach Osten und Westen verteilt den Ertrag besser über den Tag und passt oft besser zum Verbrauch.

Wirtschaftlich wird ein Steckersolargerät durch vermiedenen Strombezug, nicht durch Einspeisung. Was du nicht selbst verbrauchst, fließt in der Regel unvergütet ins Netz. Kleine Dauerverbraucher wie Kühlschrank, Router und Homeoffice sind deshalb der eigentliche Hebel. Ein Zuschuss verkürzt die Amortisation, ändert aber nichts an dieser Logik.

Praktisch heißt das: Wer tagsüber außer Haus ist und im Haushalt kaum Grundlast hat, holt weniger heraus als jemand, der Waschmaschine, Spülmaschine und Trockner in die Mittagsstunden legen kann. Zeitschaltuhren und die Zeitvorwahl vorhandener Geräte kosten nichts und wirken sofort. Ein kleiner Zusatzspeicher ist dagegen für Steckersolargeräte selten wirtschaftlich, weil er im Verhältnis zur erzeugten Menge teuer ist.

Prüfe außerdem die Montage nüchtern. Eine Befestigung, die den Vermieter oder die Gebäudeversicherung stört, ist auch mit Zuschuss ein schlechtes Geschäft. Bei Balkonbrüstungen zählen Windlast und Absturzsicherung, bei Flachdächern und Gartenaufstellungen die Beschwerung. Im Zweifel montiert ein Fachbetrieb, dessen Rechnung viele Programme ohnehin als Nachweis akzeptieren.

Der Antragsweg in der Praxis

Die Programme sind meist schlank aufgebaut, oft ein Formular mit wenigen Feldern. Der häufigste Ablehnungsgrund ist trotzdem simpel: gekauft, bevor beantragt wurde.

  1. 1Programm der Stadt oder des Landes finden und Bedingungen lesen
  2. 2Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft einholen, falls nötig
  3. 3Antrag stellen und Bewilligung abwarten
  4. 4Gerät kaufen und montieren lassen oder montieren
  5. 5Im Marktstammdatenregister registrieren und Netzbetreiber informieren
  6. 6Rechnung und Nachweise einreichen, Auszahlung abwarten

Programme mit Bezug zu Steckersolar

Kommunale Programme für Steckersolargeräte sind kurzlebig. Prüfe zusätzlich die Seite deiner Stadt, unser Datenstand steht unter der Tabelle.

Passende Förderprogramme aus der Datenbank
ProgrammFördergeberEbeneArtBetrag
EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen
Bundesnetzagentur / Netzbetreiber nach EEGBundPrämieohne Angabe
EEW Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
BAFABundZuschussbis 60 Prozent, max. 20 Mio. Euro
Erneuerbare Energien Standard (270)
KfWBundKreditbis 150 Mio. Euro
Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Paragraf 12 Absatz 3 UStG)
Bundesministerium der Finanzen / FinanzämterBundSteuervorteilbis 19 Prozent
Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen
BUKEA Hamburg gemeinsam mit dem Caritasverband HamburgLandZuschussbis 90 Prozent, max. 500 Euro
Bürgerenergiefonds NRW
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANKLandZuschussbis 100 Prozent, max. 300.000 Euro
Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SHLandKreditbis 0 Prozent, max. 200.000 Euro
Effizienzkredit RLP (Programm 603)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)LandKreditbis 100 Prozent, max. 10 Mio. Euro
Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser
L-Bank gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen RentenbankLandKredit5.000 Euro bis 25 Mio. Euro
Energieeffizienz an Sportstätten Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)LandZuschussbis 90 Prozent, max. 1 Mio. Euro
Energiefinanzierung
L-BankLandKredit25.000 Euro bis 5 Mio. Euro
Energiekredit Regenerativ
LfA Förderbank BayernLandKreditbis 40 Mio. Euro
Erneuerbare Energien Brandenburg 2025
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MWEKELandZuschussbis 65 Prozent
Förderprogramm Zukunftsfähige Energieinfrastruktur (ZEIS)
Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und ForstenLandZuschussbis 20 Prozent, max. 5 Mio. Euro
Infrakredit Energie
LfA Förderbank BayernLandKreditohne Angabe
Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
BAB Bremer Aufbau-BankLandKreditbis 90 Prozent, max. 750.000 Euro
Landwirtschaft - Nachhaltigkeit
L-Bank gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen RentenbankLandKredit5.000 Euro bis 25 Mio. Euro
Mini-Solaranlagen M-V (Balkonkraftwerke)
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)LandZuschussbis 500 Euro
NBank Investkredit (NIK)
NBank - Investitions- und Förderbank NiedersachsenLandKreditbis 100 Prozent, max. 4 Mio. Euro
NRW.BANK.Gebäudesanierung
NRW.BANKLandKreditbis 100 Prozent, max. 150.000 Euro
PV-Anlagen-Darlehen Hessen
Land Hessen / WIBank in Kooperation mit der KfWLandKreditbis 90 Prozent, max. 50.000 Euro
PV-Speicher Saar (Förderung elektrischer Speichersysteme in saarländischen Unternehmen)
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes, Referat E/6LandZuschussab 1.300 Euro
Rund ums Haus
BAB Bremer Aufbau-BankLandKreditbis 100 Prozent, max. 50.000 Euro
SAB Sachsenkredit "Energie und Speicher"
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)LandKreditbis 20 Prozent, max. 5 Mio. Euro
SAB Sachsenkredit "Klimafreundlicher Wohnen"
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)LandKreditab 20.000 Euro
SolarPLUS
IBB Business Team im Auftrag des Landes BerlinLandZuschussohne Angabe
SolarPLUS Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin, umgesetzt durch die IBB Business Team GmbHLandZuschussohne Angabe
SolarPLUS L
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes BerlinLandZuschussbis 65 Prozent, max. 30.000 Euro
SolarPLUS S
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes BerlinLandZuschussbis 5.700 Euro
Wohnen mit Zukunft - Photovoltaik
L-BankLandKreditab 5.000 Euro
progres.NRW - Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen
Bezirksregierung Arnsberg / Land Nordrhein-WestfalenLandZuschussohne Angabe
progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung ArnsbergLandZuschussab 350 Euro
Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten Leipzig
Stadt Leipzig, Referat Nachhaltige Entwicklung und KlimaschutzKommuneZuschussbis 100 Prozent, max. 500 Euro
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Mieterstrommodelle
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und UmweltschutzKommuneZuschussohne Angabe
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Photovoltaikberatung
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und UmweltschutzKommuneZuschussbis 60 Prozent, max. 15.000 Euro
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke)
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und UmweltschutzKommuneZuschussbis 50 Prozent, max. 320 Euro
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) München
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und UmweltschutzKommuneZuschussohne Angabe
Photovoltaik - klimafreundliches Arbeiten in Köln
Stadt Köln, Amt für Umwelt- und VerbraucherschutzKommuneZuschussbis 60 Prozent, max. 10.000 Euro
Photovoltaik - klimafreundliches Wohnen in Köln
Stadt Köln, Amt für Umwelt- und VerbraucherschutzKommuneZuschussbis 60 Prozent, max. 10.000 Euro
Stuttgarter Solaroffensive
Landeshauptstadt StuttgartKommuneZuschussbis 50 Prozent, max. 30.000 Euro
Stuttgarter Solaroffensive
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für UmweltschutzKommuneZuschussbis 50 Prozent, max. 30.000 Euro
proKlima - Der enercity-Fonds, Förderprogramme Wohngebäude
proKlima - Der enercity-Fonds, HannoverKommuneZuschussohne Angabe
proKlima Förderung Nichtwohngebäude
proKlima - Der enercity-Fonds, HannoverKommuneZuschussohne Angabe
proKlima Förderung Solarstrom Wohngebäude
proKlima - Der enercity-Fonds, HannoverKommuneZuschussohne Angabe
proKlima GemeinNützlich Solar
proKlima - Der enercity-Fonds, HannoverKommuneZuschussohne Angabe

Datenstand: 04.08.2026, das Datum der jüngsten Quellenprüfung in dieser Liste. Beträge und Sätze stammen aus den Programmdaten. Wo nichts steht, hat der Fördergeber keinen festen Betrag hinterlegt, dann hängt die Höhe vom Einzelfall ab.

Häufige Fragen

Gibt es eine Bundesförderung für Balkonkraftwerke?

Einen bundesweiten Zuschuss für Steckersolargeräte gibt es nicht. Bundesweit wirkt vor allem der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer für begünstigte Anlagen. Direkte Zuschüsse kommen von Städten, Landkreisen, einzelnen Ländern und Energieversorgern.

Muss ich das Gerät anmelden?

Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist verpflichtend. Die Anmeldung beim Netzbetreiber wurde vereinfacht, prüfe aber die Vorgaben deines Netzbetreibers. Viele Förderprogramme verlangen den Registrierungsnachweis als Anlage zum Verwendungsnachweis.

Darf mein Vermieter das verbieten?

Steckersolargeräte zählen zu den privilegierten Maßnahmen, eine Gestattung kann nur noch aus wichtigen Gründen verweigert werden. Absprechen musst du dich trotzdem, und die Montage muss sicher und rückbaubar sein. Für den konkreten Fall gilt Rechtsberatung, nicht dieser Text.

Bekomme ich Geld für eingespeisten Strom?

In der Regel nicht. Steckersolargeräte werden üblicherweise ohne Vergütung betrieben, der Nutzen entsteht durch den eigenen Verbrauch. Wer einspeisen und vergütet bekommen will, braucht eine reguläre Anlage mit Anmeldung als Erzeugungsanlage.

Erst das Formular der Stadt, dann der Warenkorb. Wer zuerst bestellt, hat sich den Zuschuss selbst weggeklickt.

Quellen

Verbindlich ist immer die Richtlinie oder der Bescheid der zuständigen Stelle. Dieser Text erklärt die Mechanik und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.

Weiter zum konkreten Fall

Ein Ratgeber kennt dein Vorhaben nicht. Der kostenlose Check fragt zwei Minuten lang nach und sagt dir dann, welche Programme zu deiner Lage passen und in welcher Reihenfolge du sie beantragen solltest. Wir reichen nichts für dich ein und sagen keine Bewilligung zu.