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Heizung und Energie

Photovoltaik und Speicher: welche Förderung es noch gibt

Der klassische Zuschuss für die Dachanlage ist selten geworden. Dafür wirken Einspeisevergütung, Steuerregeln, Förderkredite und regionale Töpfe zusammen. Was davon für dich in Frage kommt.

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Die Frage nach der Photovoltaik-Förderung wird fast immer falsch gestellt. Gesucht wird ein Zuschuss auf die Anlage, und genau den gibt es auf Bundesebene für die normale Dachanlage nicht mehr. Die Förderung steckt heute an anderen Stellen: in der garantierten Vergütung für eingespeisten Strom, in steuerlichen Erleichterungen, in zinsverbilligten Krediten und in regionalen Zuschüssen, die meist auf den Speicher zielen. Wer alle vier Ebenen kennt, holt mehr heraus als jemand, der nur nach dem einen Zuschuss sucht.

Vier Ebenen, auf denen Photovoltaik gefördert wird

Es hilft, die Förderung nicht als einen Topf zu denken, sondern als vier voneinander unabhängige Mechanismen. Sie schließen sich gegenseitig in der Regel nicht aus, folgen aber ganz unterschiedlichen Logiken und werden an ganz unterschiedlichen Stellen beantragt.

  • Vergütung: Für Strom, den du ins Netz einspeist, gibt es über einen gesetzlich festgelegten Zeitraum eine Vergütung. Sie ist keine Förderung im Antragssinn, sondern ergibt sich aus der Anmeldung der Anlage.
  • Steuern: Für bestimmte Anlagengrößen auf Wohngebäuden gelten Erleichterungen bei Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Der Effekt kann größer sein als ein Zuschuss, wirkt aber nur über die Steuererklärung.
  • Kredit: Förderbanken bieten zinsverbilligte Darlehen für Erzeugungsanlagen an, teils mit Speicher und Ladepunkt in einem Vorhaben.
  • Regionale Zuschüsse: Länder, Landkreise, Städte und Stadtwerke fördern gezielt, oft den Speicher, die Anlage auf dem Mietshaus oder die Kombination mit Ladeinfrastruktur.

Einspeisevergütung und Direktvermarktung

Wer eine Anlage in Betrieb nimmt, meldet sie beim Netzbetreiber an und registriert sie im Marktstammdatenregister. Aus dieser Anmeldung ergibt sich der Anspruch auf die Vergütung für den eingespeisten Strom. Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und ist danach für einen langen Zeitraum festgeschrieben.

Unterschieden wird zwischen Anlagen, deren Strom vollständig eingespeist wird, und solchen mit Eigenverbrauch. Beide Varianten haben eigene Vergütungssätze. Welche sich rechnet, hängt davon ab, wie viel Strom du selbst verbrauchen kannst. Für größere Anlagen kommt statt der festen Vergütung die Direktvermarktung ins Spiel.

Die konkreten Sätze stehen im Erneuerbare-Energien-Gesetz und werden regelmäßig angepasst. Lies sie bei der Bundesnetzagentur nach, nicht in einem Blog. Wir nennen hier bewusst keine Zahl, weil sie zum Zeitpunkt deines Lesens veraltet sein könnte.

Der Steuerteil, der oft unterschätzt wird

Für Photovoltaikanlagen auf und an Wohngebäuden gelten seit einigen Jahren Erleichterungen: ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation innerhalb bestimmter Grenzen sowie eine Steuerbefreiung der Einnahmen bei der Einkommensteuer für Anlagen bis zu bestimmten Größen.

Diese Regeln haben Bedingungen, die an Leistung, Gebäudeart und Anzahl der Anlagen je Person hängen. Ob dein Vorhaben darunter fällt, ist eine steuerliche Frage und gehört zum Steuerberater. Dieser Ratgeber leistet ausdrücklich keine Steuerberatung. Wichtig ist nur, dass du weißt, dass es diese Ebene gibt, bevor du dein Vorhaben durchrechnest.

Speicher: hier sitzen die regionalen Zuschüsse

Der Batteriespeicher ist die Komponente, an der regionale Förderung am häufigsten ansetzt. Manche Länder fördern ihn direkt, manche nur in Verbindung mit einer neuen Anlage, manche nur zusammen mit einem Ladepunkt oder einer Wärmepumpe. Kommunale Programme sind fast immer budgetiert und werden nach Eingang bewilligt.

Ein Speicher lohnt sich technisch dann, wenn du einen relevanten Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen kannst, etwa durch Wärmepumpe, Elektroauto oder Homeoffice. Als Faustregel gilt, dass die Förderung eine ohnehin unwirtschaftliche Anlage nicht rettet. Rechne den Fall deshalb erst ohne Förderung und behandle den Zuschuss als Bonus.

Ob es in deiner Stadt gerade ein Speicherprogramm gibt, prüfst du am schnellsten in unserem Verzeichnis, gefiltert auf Photovoltaik und dein Bundesland.

Mehrfamilienhaus, Mieter und Gewerbe

Auf Mehrfamilienhäusern gibt es zwei Modelle, die sich deutlich unterscheiden. Beim Mieterstrom liefert die Anlage Strom direkt an die Wohnparteien, dafür ist ein Zuschlag vorgesehen, aber auch ein erheblicher Aufwand bei Messkonzept und Abrechnung. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist der schlankere Weg, weil sie den Aufwand einer Vollversorgung vermeidet.

Für Unternehmen zählen andere Punkte: die Abschreibung der Anlage, der Eigenverbrauch im Lastprofil, die Frage der Direktvermarktung und, bei größeren Anlagen, Netzanschluss und Einspeisemanagement. Hier führen Förderkredite und Landesprogramme für gewerbliche Energieeffizienz oft weiter als der Blick auf Privatprogramme.

Die sinnvolle Reihenfolge

Halte auch hier den Grundsatz ein: Antrag vor Auftrag. Regionale Zuschüsse verlangen fast ausnahmslos, dass du vor der Bestellung beantragst. Die Anmeldung beim Netzbetreiber gehört dagegen an den Anfang der technischen Planung, weil sie den Anschlusspunkt klärt.

  1. 1Dach, Verschattung und geplanten Eigenverbrauch klären, Angebote einholen
  2. 2Regionale Programme prüfen und dort beantragen, bevor du bestellst
  3. 3Netzanschluss anmelden und die Rückmeldung des Netzbetreibers abwarten
  4. 4Anlage errichten und in Betrieb nehmen lassen
  5. 5Im Marktstammdatenregister registrieren, Fristen beachten
  6. 6Steuerliche Behandlung mit dem Steuerberater klären

Photovoltaik-Programme in unserer Datenbank

Regionale Zuschüsse ändern sich häufig und sind oft budgetiert. Die Tabelle zeigt den Stand unserer Daten mit Datum.

Passende Förderprogramme aus der Datenbank
ProgrammFördergeberEbeneArtBetrag
EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen
Bundesnetzagentur / Netzbetreiber nach EEGBundPrämieohne Angabe
EEW Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
BAFABundZuschussbis 60 Prozent, max. 20 Mio. Euro
Erneuerbare Energien Standard (270)
KfWBundKreditbis 150 Mio. Euro
Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Paragraf 12 Absatz 3 UStG)
Bundesministerium der Finanzen / FinanzämterBundSteuervorteilbis 19 Prozent
Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen
BUKEA Hamburg gemeinsam mit dem Caritasverband HamburgLandZuschussbis 90 Prozent, max. 500 Euro
Bürgerenergiefonds NRW
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANKLandZuschussbis 100 Prozent, max. 300.000 Euro
Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SHLandKreditbis 0 Prozent, max. 200.000 Euro
Effizienzkredit RLP (Programm 603)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)LandKreditbis 100 Prozent, max. 10 Mio. Euro
Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser
L-Bank gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen RentenbankLandKredit5.000 Euro bis 25 Mio. Euro
Energieeffizienz an Sportstätten Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)LandZuschussbis 90 Prozent, max. 1 Mio. Euro
Energiefinanzierung
L-BankLandKredit25.000 Euro bis 5 Mio. Euro
Energiekredit Regenerativ
LfA Förderbank BayernLandKreditbis 40 Mio. Euro
Erneuerbare Energien Brandenburg 2025
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MWEKELandZuschussbis 65 Prozent
Förderprogramm Zukunftsfähige Energieinfrastruktur (ZEIS)
Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und ForstenLandZuschussbis 20 Prozent, max. 5 Mio. Euro
Infrakredit Energie
LfA Förderbank BayernLandKreditohne Angabe
Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
BAB Bremer Aufbau-BankLandKreditbis 90 Prozent, max. 750.000 Euro
Landwirtschaft - Nachhaltigkeit
L-Bank gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen RentenbankLandKredit5.000 Euro bis 25 Mio. Euro
Mini-Solaranlagen M-V (Balkonkraftwerke)
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)LandZuschussbis 500 Euro
NBank Investkredit (NIK)
NBank - Investitions- und Förderbank NiedersachsenLandKreditbis 100 Prozent, max. 4 Mio. Euro
NRW.BANK.Gebäudesanierung
NRW.BANKLandKreditbis 100 Prozent, max. 150.000 Euro
PV-Anlagen-Darlehen Hessen
Land Hessen / WIBank in Kooperation mit der KfWLandKreditbis 90 Prozent, max. 50.000 Euro
PV-Speicher Saar (Förderung elektrischer Speichersysteme in saarländischen Unternehmen)
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes, Referat E/6LandZuschussab 1.300 Euro
Rund ums Haus
BAB Bremer Aufbau-BankLandKreditbis 100 Prozent, max. 50.000 Euro
SAB Sachsenkredit "Energie und Speicher"
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)LandKreditbis 20 Prozent, max. 5 Mio. Euro
SAB Sachsenkredit "Klimafreundlicher Wohnen"
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)LandKreditab 20.000 Euro
SolarPLUS
IBB Business Team im Auftrag des Landes BerlinLandZuschussohne Angabe
SolarPLUS Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin, umgesetzt durch die IBB Business Team GmbHLandZuschussohne Angabe
SolarPLUS L
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes BerlinLandZuschussbis 65 Prozent, max. 30.000 Euro
SolarPLUS S
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes BerlinLandZuschussbis 5.700 Euro
Wohnen mit Zukunft - Photovoltaik
L-BankLandKreditab 5.000 Euro
progres.NRW - Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen
Bezirksregierung Arnsberg / Land Nordrhein-WestfalenLandZuschussohne Angabe
progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung ArnsbergLandZuschussab 350 Euro
Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten Leipzig
Stadt Leipzig, Referat Nachhaltige Entwicklung und KlimaschutzKommuneZuschussbis 100 Prozent, max. 500 Euro
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Mieterstrommodelle
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und UmweltschutzKommuneZuschussohne Angabe
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Photovoltaikberatung
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und UmweltschutzKommuneZuschussbis 60 Prozent, max. 15.000 Euro
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke)
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und UmweltschutzKommuneZuschussbis 50 Prozent, max. 320 Euro
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) München
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und UmweltschutzKommuneZuschussohne Angabe
Photovoltaik - klimafreundliches Arbeiten in Köln
Stadt Köln, Amt für Umwelt- und VerbraucherschutzKommuneZuschussbis 60 Prozent, max. 10.000 Euro
Photovoltaik - klimafreundliches Wohnen in Köln
Stadt Köln, Amt für Umwelt- und VerbraucherschutzKommuneZuschussbis 60 Prozent, max. 10.000 Euro
Stuttgarter Solaroffensive
Landeshauptstadt StuttgartKommuneZuschussbis 50 Prozent, max. 30.000 Euro
Stuttgarter Solaroffensive
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für UmweltschutzKommuneZuschussbis 50 Prozent, max. 30.000 Euro
proKlima - Der enercity-Fonds, Förderprogramme Wohngebäude
proKlima - Der enercity-Fonds, HannoverKommuneZuschussohne Angabe
proKlima Förderung Nichtwohngebäude
proKlima - Der enercity-Fonds, HannoverKommuneZuschussohne Angabe
proKlima Förderung Solarstrom Wohngebäude
proKlima - Der enercity-Fonds, HannoverKommuneZuschussohne Angabe
proKlima GemeinNützlich Solar
proKlima - Der enercity-Fonds, HannoverKommuneZuschussohne Angabe

Datenstand: 04.08.2026, das Datum der jüngsten Quellenprüfung in dieser Liste. Beträge und Sätze stammen aus den Programmdaten. Wo nichts steht, hat der Fördergeber keinen festen Betrag hinterlegt, dann hängt die Höhe vom Einzelfall ab.

Häufige Fragen

Gibt es noch einen Zuschuss für die Photovoltaikanlage?

Auf Bundesebene gibt es für die klassische Dachanlage keinen allgemeinen Investitionszuschuss, sondern die Vergütung für eingespeisten Strom, steuerliche Erleichterungen und zinsverbilligte Kredite. Zuschüsse kommen meist von Land, Landkreis, Stadt oder Stadtwerk und zielen häufig auf den Speicher.

Muss ich die Anlage anmelden?

Ja. Die Anlage wird beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert. Beide Schritte sind Pflicht und an Fristen gebunden. Ohne Registrierung kann die Vergütung gekürzt werden.

Lohnt sich ein Speicher nur mit Förderung?

Rechne die Anlage grundsätzlich erst ohne Förderung durch. Entscheidend ist, wie viel des erzeugten Stroms du selbst verbrauchst. Ein Zuschuss verbessert das Ergebnis, macht aus einem unpassenden Vorhaben aber kein gutes.

Kann ich Balkonkraftwerk und Dachanlage kombinieren?

Technisch ist beides nebeneinander möglich, förderrechtlich sind es getrennte Sachverhalte mit eigenen Regeln und eigenen Meldepflichten. Prüfe, ob dein kommunales Programm eine Anlage pro Haushalt begrenzt.

Such nicht den einen Zuschuss. Bei Photovoltaik liegt das Geld verteilt auf Vergütung, Steuern, Kredit und Kommune.

Quellen

Verbindlich ist immer die Richtlinie oder der Bescheid der zuständigen Stelle. Dieser Text erklärt die Mechanik und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.

Weiter zum konkreten Fall

Ein Ratgeber kennt dein Vorhaben nicht. Der kostenlose Check fragt zwei Minuten lang nach und sagt dir dann, welche Programme zu deiner Lage passen und in welcher Reihenfolge du sie beantragen solltest. Wir reichen nichts für dich ein und sagen keine Bewilligung zu.