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Förderprogramme in Niedersachsen

Was du in Niedersachsen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.163 Programme gefunden

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BundSteuervorteil

Verteilung von Erhaltungsaufwand in Sanierungsgebieten (§ 11a EStG)

Erhaltungsaufwand für ein Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich kann gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden. Das gilt auch für denkmalgeschützte Gebäude, wenn sich der Eigentümer gegenüber der Gemeinde zu bestimmten Modernisierungsmaßnahmen verpflichtet hat. Der Haken: Nur der Teil des Aufwands zählt, der nicht durch Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmittel gedeckt ist, und es gelten dieselben Bescheinigungspflichten wie bei § 7h EStG.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Bescheinigung durch die zuständige Gemeindebehörde
BundSteuervorteil

Verteilung größerer Erhaltungsaufwendungen auf zwei bis fünf Jahre (§ 82b EStDV)

Größere Erhaltungsaufwendungen an einem vermieteten Wohngebäude müssen nicht im Jahr der Zahlung komplett abgesetzt werden, sondern können gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden. Das lohnt sich, wenn der Sofortabzug im Zahlungsjahr steuerlich verpuffen würde, etwa weil die Einkünfte ohnehin niedrig sind. Voraussetzung ist, dass das Gebäude nicht zum Betriebsvermögen gehört und überwiegend Wohnzwecken dient, also mehr als die Hälfte der Nutzfläche auf Wohnräume entfällt. Der Haken: Die einmal gewählte Verteilung bindet, und bei Verkauf oder Übertragung des Gebäudes ist der Restbetrag im Jahr des Wegfalls abzusetzen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSteuervorteil

Sofortabzug von Renovierungskosten nach dem Kauf: die 15-Prozent-Grenze (§ 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG)

Renovierungskosten an einer vermieteten Immobilie sind grundsätzlich sofort in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar, was deutlich schneller wirkt als eine Abschreibung über Jahrzehnte. Der Haken sind die ersten drei Jahre nach dem Kauf: Übersteigen die Instandsetzungs- und Modernisierungskosten ohne Umsatzsteuer in diesem Zeitraum 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten und müssen über die gesamte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ausgenommen sind Erweiterungen sowie jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsarbeiten. Wer größere Sanierungen plant, sollte sie deshalb zeitlich strecken oder bewusst über die Dreijahresgrenze schieben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSteuervorteil

Werbungskostenabzug bei Vermietung und Verpachtung (§§ 9 und 21 EStG)

Wer vermietet, kann alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Mieteinnahmen abziehen. Dazu gehören ausdrücklich Schuldzinsen für die Finanzierung, Grundsteuer und andere öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge sowie Abschreibungen, Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen. Übersteigen die Werbungskosten die Mieteinnahmen, mindert der Verlust die übrigen Einkünfte. Der Haken: Nur der Zinsanteil der Rate ist abziehbar, die Tilgung nicht. Kosten für die eigene Wohnung im selben Haus müssen herausgerechnet werden, und das Finanzamt verlangt eine nachvollziehbare Aufteilung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSteuervorteil

Steuerfreier Immobilienverkauf nach zehn Jahren (Spekulationsfrist, § 23 EStG)

Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie im Privatvermögen bleibt steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zehn Jahre liegen. Unabhängig von der Frist ist der Verkauf steuerfrei, wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder seit der Anschaffung durchgehend selbst bewohnt war. Der Haken: Maßgeblich sind die Daten der notariellen Kaufverträge, nicht Übergabe oder Grundbucheintrag. Bei vermieteten Objekten innerhalb der Zehnjahresfrist wird der Gewinn voll mit dem persönlichen Steuersatz belastet, wobei bereits genutzte Abschreibungen den Gewinn erhöhen. Die Freigrenze für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres liegt bei 1.000 Euro.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für Minijobs im Privathaushalt (§ 35a Absatz 1 EStG)

Wer eine Haushaltshilfe als Minijobber anstellt, etwa für Putzen oder Gartenarbeit, kann 20 Prozent der Aufwendungen von der Einkommensteuer abziehen, höchstens 510 Euro im Jahr. Die Anmeldung läuft über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale. Der Haken: Der Höchstbetrag ist niedrig, und die Beschäftigung muss ordnungsgemäß angemeldet sein. Ohne Haushaltsscheck gibt es keinen Abzug.

bis 20 Prozent, maximal 510 Euro je Jahr
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Absatz 2 EStG)

Für haushaltsnahe Dienstleistungen rund um die Wohnung mindert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Dazu zählen unter anderem Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeisterdienste sowie Pflege- und Betreuungsleistungen. Mieter können die entsprechenden Posten aus der Betriebskostenabrechnung ansetzen. Der Haken: Auch hier zählen nur die Arbeitskosten, es braucht eine Rechnung und eine Überweisung. Der Höchstbetrag von 4.000 Euro gilt pro Haushalt, nicht pro Person.

bis 20 Prozent, maximal 4.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt (§ 35a Absatz 3 EStG)

Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus mindert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Das gilt für Eigentümer wie für Mieter, bei Mietern über die Nebenkostenabrechnung. Der Haken: Nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten zählen, Material nicht. Es braucht eine Rechnung, und der Betrag muss überwiesen sein, Barzahlung wird nicht anerkannt. Öffentlich geförderte Maßnahmen mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss sind ausgeschlossen.

bis 20 Prozent, maximal 1.200 Euro je Jahr
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG)

Für energetische Sanierungen am selbst bewohnten Haus zieht das Finanzamt insgesamt 20 Prozent der Kosten direkt von der Einkommensteuer ab, verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, höchstens je 14.000 Euro, und 6 Prozent im dritten Jahr, höchstens 12.000 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro je Objekt. Kosten für einen Energieberater werden mit 50 Prozent berücksichtigt. Der Haken: Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, die Arbeiten muss ein Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung ausführen, und wer für dieselbe Maßnahme eine öffentliche Förderung wie BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit nutzt, bekommt die Steuerermäßigung nicht.

bis 20 Prozent, maximal 40.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSteuervorteil

Steuerbegünstigung für selbst genutzte Denkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten (§ 10f EStG)

Wer ein Baudenkmal oder ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet selbst bewohnt, kann die Sanierungskosten im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Jahren mit jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen. Das ist der Weg für Selbstnutzer, denen die Abschreibungen nach §§ 7h und 7i EStG verwehrt sind. Der Haken: Der Abzug ist auf ein einziges Gebäude beschränkt, Ehepaare kommen zusammen auf zwei. Es gelten dieselben Bescheinigungspflichten wie bei der Vermietung, und wer für dieselben Kosten § 35c EStG nutzt, kann § 10f nicht zusätzlich beanspruchen.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Bescheinigung durch Denkmalbehörde oder Gemeinde
BundSteuervorteil

Erhöhte Absetzungen in Sanierungsgebieten (§ 7h EStG)

Liegt ein vermietetes Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich, können Modernisierungs- und Instandsetzungskosten im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden sieben Jahren mit je bis zu 9 Prozent und in den vier Jahren danach mit je bis zu 7 Prozent abgesetzt werden. Begünstigt sind Maßnahmen im Sinne des § 177 Baugesetzbuch. Der Haken: Die Gemeinde muss die Voraussetzungen bescheinigen, und die Maßnahmen müssen vorher mit ihr vereinbart sein. Soweit Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmittel fließen, sind die Kosten nicht begünstigt.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Bescheinigung durch die zuständige Gemeindebehörde
BundSteuervorteil

Erhöhte Absetzungen für vermietete Baudenkmale (§ 7i EStG, Denkmal-AfA)

Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert und vermietet, kann die Sanierungskosten im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren mit jeweils bis zu 9 Prozent und in den vier Jahren danach mit jeweils bis zu 7 Prozent absetzen. In zwölf Jahren sind so 100 Prozent der begünstigten Kosten abgeschrieben. Der Haken: Die Baumaßnahmen müssen vor Beginn mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt sein, und ohne deren Bescheinigung erkennt das Finanzamt nichts an. Zuschüsse aus öffentlichen Kassen mindern die begünstigten Kosten.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Bescheinigung durch die nach Landesrecht zuständige Denkmalbehörde
BundSteuervorteil

Lineare Gebäudeabschreibung für Vermieter (§ 7 Absatz 4 EStG)

Wer eine Immobilie vermietet, setzt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes jährlich als Werbungskosten ab. Für Wohngebäude, die ab dem 1. Januar 2023 fertiggestellt wurden, beträgt der Satz 3 Prozent pro Jahr. Für ältere Gebäude gelten 2 Prozent, für Gebäude aus der Zeit vor 1925 gelten 2,5 Prozent. Der Haken: Der Grund und Boden wird nicht abgeschrieben, der Kaufpreis muss also in Gebäude- und Bodenanteil aufgeteilt werden, und das Finanzamt prüft diese Aufteilung genau. Für selbst genutzte Immobilien gibt es die Abschreibung nicht.

bis 3 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSteuervorteil

Degressive Abschreibung für Wohngebäude (§ 7 Absatz 5a EStG)

Für Wohngebäude kann statt der linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung von 5 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert gewählt werden. Das zieht die Abschreibung stark in die ersten Jahre vor und verschafft in der Anfangszeit deutlich mehr Steuerersparnis. Voraussetzung ist ein Baubeginn nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029, bei Kauf ein in diesem Zeitraum rechtswirksam abgeschlossener Vertrag. Der Haken: Der Abschreibungsbetrag sinkt Jahr für Jahr, weil er immer vom Restwert berechnet wird, und die Wahl gilt für das gesamte Gebäude. Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist später zulässig, der Rückweg nicht.

bis 5 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSteuervorteil

Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG)

Wer neue Mietwohnungen schafft, kann im Jahr der Fertigstellung und in den drei Folgejahren zusätzlich zur normalen Gebäudeabschreibung jährlich bis zu 5 Prozent der Bemessungsgrundlage absetzen. Begünstigt sind Bauanträge oder Bauanzeigen zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 30. September 2029. Die Baukosten dürfen 5.200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen, abgeschrieben werden aber höchstens 4.000 Euro je Quadratmeter. Der Haken: Das Gebäude muss die Kriterien eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllen und zertifiziert sein, und die Wohnung muss zehn Jahre lang entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet werden. Wird früher verkauft oder selbst genutzt, wird die Sonderabschreibung rückgängig gemacht.

bis 5 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSonstiges

Förderung von Mitarbeitendenwohnen

Für Werks- und Mitarbeitendenwohnungen gibt es kein eigenständiges Bundesprogramm, sondern das BMWSB verweist auf bestehende Förderwege. Arbeitgeber können den sozialen Wohnungsbau der Länder nutzen, das Bundesprogramm Junges Wohnen mit 500 Millionen Euro für Wohnheime sowie das KfW-Programm 134 für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, wenn sie ihre Beschäftigten bei der Gründung einer Wohnungsgenossenschaft unterstützen. Voraussetzung ist, dass die üblichen Miet- und Belegungsbindungen eingehalten werden. Für den sozialen Wohnungsbau nennt das Ministerium für 2024 Bundesmittel von 3,15 Milliarden Euro. Seit 2025 informiert das BMWSB gemeinsam mit der DIHK unter dem Titel Zukunft Beschäftigtenwohnen; konkrete eigene Antragswege nennt die Seite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Umsetzung über bestehende Bund- und Landesprogramme
LandKredit

Soziale Wohnraumförderung Mietwohnungsbau Niedersachsen

Niedersachsen fördert den Bau von Mietwohnungen mit Belegungsbindungen über zinsguenstige Darlehen der NBank, ergänzt um Tilgungsnachlaesse und Zuschüsse. Die NBank nennt ausdrücklich einen verbesserten Tilgungsnachlass und Zuschüsse beim Erwerb von Miet- und Belegungsbindungen im Bestand. Zielgruppen der spaeteren Vermietung sind unter anderem Studierende, Alleinerziehende und Rentnerinnen und Rentner. Antragsteller sind Investoren, die Wohnraum mit Bindung schaffen wollen. Die konkreten Konditionen stehen auf den einzelnen Programmseiten der NBank, telefonische Beratung läuft über 0511 30031-9333.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
NBank Niedersachsen
BundKredit

KfW 300 Wohneigentum für Familien

Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erhalten für den klimafreundlichen Neubau oder Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums einen zinsverbilligten Kredit der KfW. Der Höchstbetrag liegt bei 220.000 Euro, mit Nachhaltigkeitszertifikat QNG bei bis zu 270.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind höchstens 90.000 Euro betragen, je weiterem Kind kommen 10.000 Euro hinzu. Gefördert wird nur der Effizienzhaus-40-Standard, und die Immobilie muss die einzige Wohnimmobilie der Familie in Deutschland sein.

bis 270.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundKredit

KfW 134 Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Genossenschaftsanteile)

Das Programm finanziert den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft, wenn diese Anteile für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung noetig sind, sowohl bei Neugründungen als auch bei bestehenden Genossenschaften. Der Kredit beträgt laut KfW bis zu 150.000 Euro, davon werden 15 Prozent als Tilgungszuschuss erlassen, also höchstens 22.500 Euro. Die Laufzeit reicht bis 35 Jahre bei 5 oder 10 Jahren Zinsbindung, die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Der Antrag läuft vor dem Kauf der Anteile über ein Finanzierungsinstitut nach Wahl. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, Voraussetzung ist die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung.

bis 15 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundKredit

KfW 159 Altersgerecht Umbauen Kredit

Der Kredit finanziert Barrierereduzierung und Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen als Eigentümer und als Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gefördert werden sieben Bereiche der Barrierereduzierung, vom Weg zum Gebäude über Eingang, Treppen, Raumaufteilung und Bad bis zu Assistenzsystemen und Gemeinschaftsräumen, dazu Türen, Fenster, Schloesser, Rolläden und Alarmanlagen für den Einbruchschutz. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung, die Konditionen legt die KfW am Zusagetag fest. Ferienhäuser, gewerbliche Flächen und Eigenleistungen sind ausgeschlossen.

bis 50.000 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude

Der Zuschuss fördert den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent; dazu kommen laut KfW ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent je nach Haushaltseinkommen. Der Gesamtfördersatz ist auf maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten je Wohneinheit gedeckelt; die Boni gibt es nur für die selbst genutzte Wohneinheit. Die Saetze gelten seit der BEG-Anpassung vom 21. Juli 2026: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028, der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Förderfähig sind 28.000 Euro für ein Einfamilienhaus, im Mehrfamilienhaus 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Vor dem Antrag braucht es eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieeffizienz-Experten und einen Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundKredit

KfW 261 Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude Kredit

Mit dem Wohngebäude-Kredit finanziert die KfW die Sanierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus, auch für vermietete Objekte. Der Kredit beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, die Laufzeit reicht von 4 bis 30 Jahren mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Der Tilgungszuschuss haengt von der erreichten Stufe ab und liegt laut KfW bei 10 Prozent (bis 15.000 Euro) für Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse, 15 Prozent (bis 22.500 Euro) für EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse, 5 Prozent für EH 55 EE, 10 Prozent für EH 55 NH sowie 5 Prozent für EH 70/85 NH und EH Denkmal EE. Für ein Worst Performing Building kommen 10 Prozent, für serielle Sanierung 15 Prozent Extra-Tilgungszuschuss hinzu. Das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein und ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht.

bis 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundSteuervorteil

Neue Wohngemeinnützigkeit

Die Neue Wohngemeinnützigkeit gibt Wohnungsunternehmen den Status der Gemeinnützigkeit, wenn sie sich per Satzung dauerhaft zur verbilligten Vermietung verpflichten. Der Kabinettsbeschluss dazu stammt vom 5. Juni 2024 im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024; der wohngemeinnützige Zweck steht seitdem in Paragraf 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 27 der Abgabenordnung und meint die vergünstigte Wohnraumueberlassung an Personen im Sinne des Paragrafen 53 AO. Anders als beim befristet gebundenen sozialen Wohnungsbau gilt die Sozialbindung hier dauerhaft. Das BMWSB rechnet für ein Unternehmen mit rund 1.000 Wohnungen mit einer Entlastung von etwa 0,25 bis 0,45 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Begünstigte Mieterhaushalte sind nach Angaben des Ministeriums bis zu 60 Prozent aller Haushalte in Deutschland.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, geregelt im Jahressteuergesetz 2024, Umsetzung über das Finanzamt
BundZuschuss

Bundesprogramm Junges Wohnen (Studierenden- und Azubiwohnheime)

Junges Wohnen ist ein Teilprogramm der sozialen Wohnraumförderung für Wohnheimplätze von Studierenden und Auszubildenden. Gefördert werden neue Wohnheimplätze durch Neu-, Aus- oder Umbau einschließlich des erstmaligen Erwerbs sowie die Modernisierung bestehender Plätze. Im Programmjahr 2023 stellte der Bund dafuer 500 Millionen Euro bereit. Der Bund vergibt Finanzhilfen an die Länder, die daraus eigene Wohnheim-Förderprogramme auflegen und mit Landesmitteln aufstocken. Antragsteller sind daher Studierendenwerke, Wohnungsunternehmen, Kommunen und Träger, nicht die Studierenden selbst.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, Umsetzung über die Landesförderprogramme

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Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.