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Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Absatz 2 EStG)

Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt · bundesweit

Für haushaltsnahe Dienstleistungen rund um die Wohnung mindert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Dazu zählen unter anderem Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeisterdienste sowie Pflege- und Betreuungsleistungen. Mieter können die entsprechenden Posten aus der Betriebskostenabrechnung ansetzen. Der Haken: Auch hier zählen nur die Arbeitskosten, es braucht eine Rechnung und eine Überweisung. Der Höchstbetrag von 4.000 Euro gilt pro Haushalt, nicht pro Person.

Förderhöhe
bis 4.000 Euro je Jahr
Fördersatz
bis 20 Prozent
Frist
laufend

Antrag für Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Absatz 2 EStG) vorbereiten

9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 18 Angaben und 7 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

PrivatpersonenArbeitnehmer

Was du erfüllen musst

  • Leistung wird im Haushalt in Deutschland, der EU oder dem EWR erbracht
  • Rechnung liegt vor und Zahlung erfolgt unbar auf das Konto des Erbringers
  • Nur Arbeitskosten, keine Materialkosten
  • Kein Abzug, soweit die Kosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben berücksichtigt sind

Was du dafür brauchst

18 Angaben und 7 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Steuernummer

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Haushalt

  • Personen im Haushalt
  • Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
  • Woher kommt das Einkommen
  • Kaltmiete im Monat
  • Nebenkosten im Monat
  • Heizkosten im Monat

Unterlagen

  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • Mietbescheinigung des Vermieters
  • Letzte Nebenkostenabrechnung

9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Getrennter Höchstbetrag neben § 35a Absatz 1 und Absatz 3 EStG
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So läuft der Antrag ab

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Absatz 2 EStG) ist ein Steuervorteil auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3In der Steuererklärung geltend machenHier gibt es keinen Antrag im klassischen Sinn. Der Vorteil entsteht in der Steuererklärung, oft braucht es eine Bescheinigung als Anlage.
  4. 4Belege aufbewahrenDas Finanzamt kann Nachweise auch Jahre später anfordern. Rechnungen und Zahlungsbelege gehören zu den Unterlagen, die du behältst.

Häufige Fragen zu Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Absatz 2 EStG)

Wer kann Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Absatz 2 EStG) beantragen?

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Absatz 2 EStG) richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Leistung wird im Haushalt in Deutschland, der EU oder dem EWR erbracht

Wie viel Geld gibt es bei Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Absatz 2 EStG)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Der genannte Höchstbetrag von 4.000 Euro gilt je Jahr und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Absatz 2 EStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Absatz 2 EStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Absatz 2 EStG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Absatz 2 EStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Getrennter Höchstbetrag neben § 35a Absatz 1 und Absatz 3 EStG Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Absatz 2 EStG)?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach immobilie-steuer, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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