Förderung von Mitarbeitendenwohnen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Umsetzung über bestehende Bund- und Landesprogramme · bundesweit

Für Werks- und Mitarbeitendenwohnungen gibt es kein eigenständiges Bundesprogramm, sondern das BMWSB verweist auf bestehende Förderwege. Arbeitgeber können den sozialen Wohnungsbau der Länder nutzen, das Bundesprogramm Junges Wohnen mit 500 Millionen Euro für Wohnheime sowie das KfW-Programm 134 für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, wenn sie ihre Beschäftigten bei der Gründung einer Wohnungsgenossenschaft unterstützen. Voraussetzung ist, dass die üblichen Miet- und Belegungsbindungen eingehalten werden. Für den sozialen Wohnungsbau nennt das Ministerium für 2024 Bundesmittel von 3,15 Milliarden Euro. Seit 2025 informiert das BMWSB gemeinsam mit der DIHK unter dem Titel Zukunft Beschäftigtenwohnen; konkrete eigene Antragswege nennt die Seite nicht.
Antrag für Förderung von Mitarbeitendenwohnen vorbereiten
13 Fragen, etwa 5 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 33 Angaben und 18 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Nutzung der bestehenden Landes- und Bundesprogramme
- Einhaltung der jeweiligen Miet- und Belegungsbindungen
- Antrag über die jeweils zuständige Förderstelle
Was du dafür brauchst
33 Angaben und 18 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Nachweis der Qualifikation
13 Fragen, etwa 5 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Förderung von Mitarbeitendenwohnen ist ein Sonstiges auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
Häufige Fragen zu Förderung von Mitarbeitendenwohnen
Wer kann Förderung von Mitarbeitendenwohnen beantragen?
Förderung von Mitarbeitendenwohnen richtet sich an Unternehmen, Vermieter und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Nutzung der bestehenden Landes- und Bundesprogramme
Wo gilt Förderung von Mitarbeitendenwohnen?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Förderung von Mitarbeitendenwohnen vor der Beauftragung beantragen?
Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.
Bis wann kann ich Förderung von Mitarbeitendenwohnen beantragen?
laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Förderung von Mitarbeitendenwohnen mit anderen Förderungen kombinieren?
Sozialer Wohnungsbau der Länder, Junges Wohnen und KfW 134 Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Förderung von Mitarbeitendenwohnen?
Für diesen Antrag sind 33 Angaben und 18 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 13 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Passende Themen und Nachbarn
- ThemaFörderung für den NeubauBeim Neubau geht es in der Förderung nicht um einzelne Bauteile, sondern um das Gebäude als Ganzes.
- LexikonFörderkreditEin Förderkredit ist ein Darlehen aus öffentlichen Mitteln, das günstiger oder flexibler ist als ein normaler...
- ThemaFörderung rund um PersonalBei Personal geht es um drei Bereiche: Zuschüsse zu Lohnkosten bei bestimmten Einstellungen, Förderung von...
- LexikonTilgungszuschussEin Tilgungszuschuss ist ein Teil eines Förderkredits, den du am Ende nicht zurückzahlen musst.
- LexikonDe-minimisDe-minimis bezeichnet kleine staatliche Beihilfen, die wegen ihres geringen Umfangs ohne Genehmigung der...
- ÜbersichtFörder-Check in wenigen MinutenEin paar Fragen, danach siehst du die Programme, die zu deinem Vorhaben passen.
- ÜbersichtAlle Förderprogramme im VerzeichnisEigene Seite je Thema, dazu Ebene, Art, Bundesland und Stichwort.
- ÜbersichtWissen zum FörderantragWie Anträge ablaufen und woran sie typischerweise scheitern.
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
Quelle und Stand
Angaben nach immobilie-miete, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen
Die Investitionsförderung unterstützt Kauf, Umbau und Ausstattung von Wohnraum für zwei bis acht Personen mit bis zu 380.000 Euro und bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich sind bis zu 20.000 Euro je rollstuhlgerechter Wohneinheit für maximal vier Einheiten möglich. Förderfähig sind Immobilienerwerb, Umbau, Ausstattung sowie Smart-Living-Systeme mit WLAN-Zugang. Der Eigenanteil beträgt mindestens 20 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder Darlehen. Das Angebot läuft zum 31. August 2026 aus.
Bundesprogramm Junges Wohnen (Studierenden- und Azubiwohnheime)
Junges Wohnen ist ein Teilprogramm der sozialen Wohnraumförderung für Wohnheimplätze von Studierenden und Auszubildenden. Gefördert werden neue Wohnheimplätze durch Neu-, Aus- oder Umbau einschließlich des erstmaligen Erwerbs sowie die Modernisierung bestehender Plätze. Im Programmjahr 2023 stellte der Bund dafuer 500 Millionen Euro bereit. Der Bund vergibt Finanzhilfen an die Länder, die daraus eigene Wohnheim-Förderprogramme auflegen und mit Landesmitteln aufstocken. Antragsteller sind daher Studierendenwerke, Wohnungsunternehmen, Kommunen und Träger, nicht die Studierenden selbst.
Degressive Abschreibung für Wohngebäude (§ 7 Absatz 5a EStG)
Für Wohngebäude kann statt der linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung von 5 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert gewählt werden. Das zieht die Abschreibung stark in die ersten Jahre vor und verschafft in der Anfangszeit deutlich mehr Steuerersparnis. Voraussetzung ist ein Baubeginn nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029, bei Kauf ein in diesem Zeitraum rechtswirksam abgeschlossener Vertrag. Der Haken: Der Abschreibungsbetrag sinkt Jahr für Jahr, weil er immer vom Restwert berechnet wird, und die Wahl gilt für das gesamte Gebäude. Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist später zulässig, der Rückweg nicht.
Förderprogramm gebundener Mietwohnraum Sachsen (RL gMW)
Sachsen fördert die Schaffung mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums mit einem Zuschuss, den die Kommunen an Eigentümer weiterreichen. Bis 2023 gab es bis zu 4,80 Euro je Quadratmeter und Monat als Baukostenzuschuss, seit 2024 orientiert sich die Förderung an der prognostizierten Angebotsmiete im Jahr der Bezugsfertigkeit und beträgt 45 Prozent im ersten Förderweg (Einkommensgrenzen nach Paragraf 1 der Sächsischen Einkommensgrenzenverordnung) und 35 Prozent im zweiten Förderweg (Paragraf 2). Die Bindung läuft 15 bis 20 Jahre und gilt für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Förderfähig sind Neubau, Modernisierung mit mindestens 600 Euro je Quadratmeter Investition und der Erwerb leerstehender Wohnungen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Empfänger sind zunächst Dresden und Leipzig, weitere Kommunen können bei angespanntem Wohnungsmarkt hinzukommen; die Kommunen müssen bis zum 30. November des Vorjahres beantragen.
Förderung von Mietwohnungen in Bayern (Einkommensorientierte Förderung und Bayerisches Wohnungsbauprogramm)
Bayern fördert den Bau und Umbau bezahlbarer Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Das Staatsministerium nennt ein Staatsdarlehen zu 2,5 Prozent Zinsen, einen Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche sowie ergänzende Zuschüsse von bis zu 100 Euro je Quadratmeter für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss ausser dem Erdgeschoss für einen Aufzug. Hinzu kommen laufende Mietzuschüsse, die die Differenz zwischen Erstvermietungsmiete und zumutbarer Miete ausgleichen; die zumutbare Miete der Einkommensstufe I liegt je nach oertlichem Mietniveau zwischen 5 und 10 Euro je Quadratmeter. Verlangt werden eine Bindung von 35 Jahren, mindestens 15 Prozent Eigenkapital und eine angemessene Wohnfläche je Haushaltsgröße. Die Bewerbung für das Jahresbauprogramm 2027 ist bis zum 15. Oktober 2026 bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen; die genannten Konditionen stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der neuen Förderrichtlinie.
IBB Junges Wohnen (Berlin)
Berliner Programm für Wohnraum für Auszubildende und Studierende, bestehend aus einem zinslosen Baudarlehen von bis zu 3.600 Euro je Quadratmeter förderfähiger Fläche und einem Baukostenzuschuss von bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter. Dazu kommen einmalige Zuschüsse von 10.000 Euro je rollstuhlgerechtem Wohnplatz und bis zu 5.000 Euro je Wohnplatz für energetische Verbesserungen. Gefördert werden Neubau sowie Umbau und Erweiterung bestehender Gebäude ab Baukosten von 1.500 Euro je Quadratmeter, einschließlich Erstmoeblierung. Es gilt eine 30-jährige Miet- und Belegungsbindung, die anfaengliche Bruttokaltmiete ist auf 320 Euro im Monat plus Betriebs- und Moeblierungskosten von höchstens 60 Euro begrenzt, ein Vorhaben muss mindestens 20 Wohnplätze umfassen. Der Erstantrag geht an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.