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Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG)

Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt · bundesweit

Für energetische Sanierungen am selbst bewohnten Haus zieht das Finanzamt insgesamt 20 Prozent der Kosten direkt von der Einkommensteuer ab, verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, höchstens je 14.000 Euro, und 6 Prozent im dritten Jahr, höchstens 12.000 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro je Objekt. Kosten für einen Energieberater werden mit 50 Prozent berücksichtigt. Der Haken: Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, die Arbeiten muss ein Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung ausführen, und wer für dieselbe Maßnahme eine öffentliche Förderung wie BAFA- oder KfW-Kredit nutzt, bekommt die Steuerermäßigung nicht.

Förderhöhe
bis 40.000 Euro
Fördersatz
bis 20 Prozent
Frist
Maßnahme muss vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein

Antrag für Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG) vorbereiten

8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 22 Angaben und 11 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Privatpersonen

Was du erfüllen musst

  • Gebäude liegt in Deutschland, der EU oder dem EWR und ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre
  • Nutzung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken im jeweiligen Kalenderjahr
  • Ausführung durch ein Fachunternehmen mit Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster
  • Begünstigte Maßnahme nach § 35c Absatz 1 Satz 3 EStG: von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern oder Außentüren, Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage, Erneuerung der Heizungsanlage, Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, Optimierung bestehender Heizungsanlagen älter als zwei Jahre
  • Technische Mindestanforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV, https://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/) eingehalten, sonst entfällt der Steuerbonus vollständig
  • Beginn der Maßnahme nach dem 31.12.2019, Abschluss vor dem 01.01.2030
  • Keine Inanspruchnahme von § 10f oder § 35a EStG und keine öffentliche Förderung für dieselbe Maßnahme

Was du dafür brauchst

22 Angaben und 11 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Steuernummer

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Baujahr
  • Wohnfläche in Quadratmetern
  • Grundbuchblatt
  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
  • Fachunternehmererklärung
  • Grundbuchauszug
  • Baugenehmigung oder Bauanzeige
  • Lageplan oder Flurkarte

8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Nicht kombinierbar mit - oder gefördertem KfW-Kredit, § 10f EStG oder § 35a EStG für dieselbe Maßnahme
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So läuft der Antrag ab

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG) ist ein Steuervorteil auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3In der Steuererklärung geltend machenHier gibt es keinen Antrag im klassischen Sinn. Der Vorteil entsteht in der Steuererklärung, oft braucht es eine Bescheinigung als Anlage.
  4. 4Belege aufbewahrenDas Finanzamt kann Nachweise auch Jahre später anfordern. Rechnungen und Zahlungsbelege gehören zu den Unterlagen, die du behältst.

Häufige Fragen zu Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG)

Wer kann Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG) beantragen?

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Gebäude liegt in Deutschland, der EU oder dem EWR und ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre

Wie viel Geld gibt es bei Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 40.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG) beantragen?

Maßnahme muss vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nicht kombinierbar mit BEG-Zuschuss oder gefördertem KfW-Kredit, § 10f EStG oder § 35a EStG für dieselbe Maßnahme Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG)?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach immobilie-steuer, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
BAFA