Förderprogramme in Baden-Württemberg
Was du in Baden-Württemberg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.242 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)
Größtes Bundesprogramm für flächendeckende Radinfrastruktur in Stadt und Land. Gefördert werden eigenständige Radwege, Fahrradstraßen, Brückenbauwerke, Abstellanlagen und Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses wie getrennte Ampelphasen. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, in finanzschwachen oder strukturschwachen Regionen bis zu 90 Prozent. Anträge stellen Länder und Gemeinden über die Bundesländer. Das Programm läuft bis 2030 mit rund 1,9 Milliarden Euro.
Sonderprogramm Stadt und Land, Finanzhilfen des Bundes für die Radverkehrsinfrastruktur
Der Bund stellt Ländern und Gemeinden Finanzhilfen für Radverkehrsinfrastruktur bereit: Radwege, Fahrradstraßen, Radwegebrücken und -unterführungen, Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser, Ampelschaltungen für den Radverkehr sowie Radverkehrskonzepte. Der Bund trägt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen bis zu 90 Prozent. Von Programmbeginn 2021 bis 2030 stehen rund 1,9 Milliarden Euro bereit, bislang wurden über 3.500 Maßnahmen bestätigt.
chance.natur – Bundesförderung Naturschutz (Naturschutzgroßprojekte)
Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung, einschließlich Flächenankauf, Biotopmanagement, Planungen und Evaluierungen. Üblicher Eigenanteil rund 10 Prozent der Gesamtfinanzierung.
Berufsbildung ohne Grenzen
Förderung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Realisierung von Auslandsaufenthalten, um die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften kleiner und mittlerer Unternehmen zu steigern. Gefördert werden bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, insbesondere projektbezogene Personalausgaben, Reisen und bestimmte Sachausgaben.
Berufsbildung ohne Grenzen
Gefördert werden Mobilitätsberatungen für KMU sowie deren Auszubildende, junge Fachkräfte und Berufsbildungspersonal. Die Beratung umfasst Auslandspraktika, die Organisation von Entsendungen, die Aufnahme auslaendischer Fachkräfte und den Aufbau internationaler Kooperationen. Die Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens 30 Prozent müssen als Eigenbeteiligung aufgebracht werden.
Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen
Für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderten Menschen gibt es nach Paragraf 90 SGB III einen erhöhten Eingliederungszuschuss von bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach zwölf Monaten sinkt der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte, mindestens jedoch auf 30 Prozent, bei besonders betroffenen Personen beginnt die Minderung erst nach 24 Monaten. Beantragt wird der Zuschuss bei der Agentur für Arbeit vor Abschluss des Arbeitsvertrags.
Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen
Für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderten Menschen erhöht sich der Eingliederungszuschuss auf bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts bei einer Förderdauer von bis zu 24 Monaten. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach dem ersten Jahr wird der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte abgesenkt, Mindestförderung 30 Prozent. Bei besonders betroffenen Personen beginnt die Absenkung erst nach 24 Monaten.
Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen (Paragraf 90 SGB III)
Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen einstellen, können einen Eingliederungszuschuss von bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate erhalten. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab einem Alter von 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach zwölf Monaten sinkt der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte, darf aber 30 Prozent nicht unterschreiten. Antrag vor Beginn der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.
Horizont Europa - Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)
Das größte Forschungs- und Innovationsprogramm der EU mit den drei Schwerpunkten Wissenschaftsexzellenz, globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovatives Europa. Gefördert werden Verbundvorhaben, Einzelförderungen sowie Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen. Zuschüsse bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei Innovationsmaßnahmen grundsätzlich 70 Prozent.
Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung
Krankengeld ersetzt das Einkommen, wenn eine Krankheit arbeitsunfähig macht oder eine stationaere Behandlung erfolgt. Es beträgt nach Paragraf 47 SGB V 70 vom Hundert des regelmäßigen Arbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 vom Hundert des Nettoarbeitsentgelts, und wird für laengstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit gezahlt. Zuständig ist die eigene Krankenkasse, Grundlage ist die aerztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Es besteht ein Rechtsanspruch.
Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung
Wer laenger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, erhält von der Krankenkasse Krankengeld als Lohnersatz. Es beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, und wird für dieselbe Krankheit für laengstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Auch während einer stationaeren Behandlung in Krankenhaus oder Reha-Einrichtung besteht Anspruch. Hauptberuflich Selbständige haben nur Anspruch, wenn sie eine entsprechende Wahlerklärung abgegeben haben.
Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)
Der Krankenhauszukunftsfonds stellt rund 4,3 Milliarden Euro bereit, davon 3 Milliarden Euro vom Bund und 1,3 Milliarden Euro von den Ländern. Gefördert werden Notfallkapazitäten, digitale Infrastruktur, IT- und Cybersicherheit, Telemedizin, Robotik und Hightech-Medizin in Krankenhäusern. Der Träger muss mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten selbst tragen. Krankenhausträger melden ihren Bedarf beim Land an, das Land beantragt beim BAS. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Übergangsgeld der Rentenversicherung
Übergangsgeld ersetzt das Einkommen während Leistungen zur Praevention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Nachsorge. Berechnungsgrundlage sind 80 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts, höchstens jedoch das Nettoarbeitsentgelt. Davon werden 75 Prozent gezahlt, wenn ein Kind vorhanden ist oder der Partner wegen Pflege nicht erwerbstaetig sein kann, sonst 68 Prozent. Voraussetzung ist, dass unmittelbar vor der Leistung Arbeitsentgelt erzielt und Beiträge gezahlt wurden.
Übergangsgeld während Leistungen zur Teilhabe
Lohnersatzleistung während medizinischer Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die Maßnahme nicht neben einer Erwerbstätigkeit durchgeführt werden kann. Das Übergangsgeld beträgt nach Paragraph 66 SGB IX 75 Prozent der Berechnungsgrundlage für Versicherte mit Kind oder mit pflegebedingt nicht erwerbstätigem Ehegatten und 68 Prozent für alle übrigen Leistungsempfänger. Berechnungsgrundlage sind bei Beschäftigten 80 Prozent des Entgelts im Bemessungszeitraum. Wird zusammen mit der Teilhabeleistung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt.
Übergangsgeld während Rehabilitation und Teilhabeleistungen
Während einer medizinischen Reha oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zahlt der Rehabilitationsträger Übergangsgeld als Lohnersatz. Berechnungsgrundlage sind 80 Prozent des Regelentgelts, höchstens das Nettoarbeitsentgelt. Das Übergangsgeld beträgt daraus 68 Prozent, bei mindestens einem Kind oder einem pflegebedürftigen Ehegatten 75 Prozent. Wer Übergangsgeld bezieht, muss keine Zuzahlung zur Reha der Rentenversicherung leisten.
Übergangsgeld während der Rehabilitation
Übergangsgeld sichert das Einkommen während einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation, wenn kein Arbeitsentgelt mehr gezahlt wird. Es beträgt 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts und 75 Prozent für Versicherte mit einem Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, oder mit einem pflegebedürftigen Ehegatten. Bei Selbstständigen und freiwillig Versicherten wird die Berechnung aus 80 Prozent des Einkommens abgeleitet. Der Antrag läuft zusammen mit dem Reha-Antrag über die Deutsche Rentenversicherung.
Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I)
Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung und ein echter Rechtsanspruch, wenn Arbeitslosigkeit, Arbeitslosmeldung und Anwartschaftszeit vorliegen. Es beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettöntgelts, mit mindestens einem Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes 67 Prozent (Paragraf 149 SGB III). Die Bezugsdauer hängt von Versicherungszeiten und Lebensalter ab und reicht von 6 Monaten bis zu 24 Monaten ab 58 Jahren bei 48 Monaten Versicherungspflicht. Beantragt wird die Leistung bei der örtlichen Agentur für Arbeit, online über das BA-Benutzerkonto oder persönlich.
Arbeitslosengeld I
Das Arbeitslosengeld ersetzt einen Teil des weggefallenen Einkommens aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Es beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Anspruch hat, wer in der zweijährigen Rahmenfrist mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, sich arbeitslos gemeldet hat und der Vermittlung zur Verfuegung steht. Die Bezugsdauer reicht von sechs Monaten bis zu 24 Monaten ab 58 Jahren und 48 Monaten Versicherungspflicht.
Befundbezogene Festzuschüsse zum Zahnersatz
Für medizinisch notwendigen Zahnersatz zahlt die Krankenkasse nach Paragraf 55 SGB V befundbezogene Festzuschüsse. Der Grundzuschuss beträgt 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Bei nachgewiesener regelmäßiger Zahnvorsorge in den vorangegangenen fuenf Jahren steigt er auf 70 Prozent, bei zehn Jahren lueckenloser Vorsorge auf 75 Prozent. Der Nachweis erfolgt über das Bonusheft, den Heil- und Kostenplan reicht die Zahnarztpraxis bei der Krankenkasse ein.
Befundbezogene Festzuschüsse zum Zahnersatz
Bei medizinisch notwendigem Zahnersatz zahlt die Krankenkasse einen befundbezogenen Festzuschuss von 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Wer das Bonusheft fuenf Jahre lueckenlos geführt hat, erhält 70 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent. Der Zuschuss ist unabhängig davon, welche Versorgungsform tatsaechlich gewählt wird. Der Rest bleibt Eigenanteil, sofern nicht die Haertefallregelung greift.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Kredit (295)
Kreditvariante der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft mit Tilgungszuschuss. Finanziert werden Maßnahmen, die Energie- und Ressourceneffizienz erhöhen, von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen. Die Module entsprechen inhaltlich der Zuschussvariante des BAFA, darunter Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Für besonders klimafreundliche Vorhaben beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 60 Prozent. Die Laufzeit reicht bis zu 20 Jahre bei bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
KfW-Kredit 295 – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kreditvariante)
Zinsgünstiger Förderkredit mit bis zu 60 Prozent Tilgungszuschuss für besonders klimafreundliche Vorhaben, Laufzeit bis zu 20 Jahre mit bis zu drei tilgungsfreien Anlaufjahren und zehn Jahren Zinsbindung. Finanziert werden dieselben sechs Module wie in der BAFA-Zuschussvariante, darunter Prozesswärme aus erneuerbaren Energien mit Wärmepumpen und Geothermie sowie die energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen. Mit einem genehmigten Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann vor der endgültigen Kreditzusage gestartet werden. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Kommunalrichtlinie - Fokuskonzept Mobilität
Förderung der Erstellung eines kommunalen Fokuskonzepts Mobilität durch fachkundige externe Dienstleister mit 60 Prozent der Ausgaben. Für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren beträgt die Förderquote 80 Prozent.
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld gleicht einen Teil des Entgeltausfalls aus, wenn in einem Betrieb vorübergehend Arbeit wegfällt, und soll Kündigungen vermeiden. Beschäftigte erhalten 60 Prozent des ausgefallenen Nettöntgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Üblich ist eine Bezugsdauer von höchstens zwölf Monaten, für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 längstens bis zum 31. Dezember 2026 sind aufgrund einer Verordnung bis zu 24 Monate möglich, ab 1. Januar 2027 gelten wieder zwölf Monate. Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall an und beantragt die Erstattung bei der Agentur für Arbeit.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.