KfW-Kredit 295 – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kreditvariante)
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie · bundesweit

Zinsgünstiger mit bis zu 60 Prozent für besonders klimafreundliche Vorhaben, Laufzeit bis zu 20 Jahre mit bis zu drei tilgungsfreien Anlaufjahren und zehn Jahren Zinsbindung. Finanziert werden dieselben sechs Module wie in der BAFA-Zuschussvariante, darunter Prozesswärme aus erneuerbaren Energien mit und Geothermie sowie die energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen. Mit einem genehmigten Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann vor der endgültigen Kreditzusage gestartet werden. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Antrag für KfW-Kredit 295 – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kreditvariante) vorbereiten
10 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 25 Angaben und 14 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Antragstellung über die Hausbank vor Vorhabensbeginn
- Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der jeweiligen Modul-Merkblätter
- Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz mit Treibhausgasminderung
Was du dafür brauchst
25 Angaben und 14 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
10 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
KfW-Kredit 295 – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kreditvariante) ist ein Kredit auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Über die Hausbank beantragenFörderkredite laufen fast immer über deine Bank, nicht direkt beim Fördergeber. Die Bank prüft deine Bonität und reicht den Antrag weiter. Sprich früh mit ihr, dieser Schritt dauert am längsten.
- 4Zusage, dann VertragErst nach der Zusage des Fördergebers schließt du den Darlehensvertrag. Achte auf die tilgungsfreien Anlaufjahre und darauf, wie lange der Zinssatz festgeschrieben ist.
Häufige Fragen zu KfW-Kredit 295 – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kreditvariante)
Wer kann KfW-Kredit 295 – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kreditvariante) beantragen?
KfW-Kredit 295 – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kreditvariante) richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Antragstellung über die Hausbank vor Vorhabensbeginn
Wie viel Geld gibt es bei KfW-Kredit 295 – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kreditvariante)?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt KfW-Kredit 295 – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kreditvariante)?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich KfW-Kredit 295 – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kreditvariante) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich KfW-Kredit 295 – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kreditvariante) beantragen?
laufend, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich KfW-Kredit 295 – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kreditvariante) mit anderen Förderungen kombinieren?
Alternative zur Zuschussvariante der EEW beim BAFA Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für KfW-Kredit 295 – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kreditvariante)?
Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach wasserstoff-speicher, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Modul 1 - Dekarbonisierung der Industrie
Modul 1 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz fördert Investitionsvorhaben, die die direkten Treibhausgasemissionen einer Anlage oder eines Prozessschritts um mindestens 40 Prozent senken. Die Förderintensität beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten, bei vollständiger Vermeidung der direkten Emissionen bis zu 50 Prozent. Die Förderhöhe ist auf 30 Millionen Euro pro Unternehmen begrenzt, Forschungsvorhaben auf 35 Millionen Euro. Für die industrielle Wärmeerzeugung ist das Programm der zentrale Weg zur Umstellung von Prozesswärme auf klimaneutrale Verfahren.
Hessen - Förderung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte
Hessen fördert investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung. Für die Wärmewende sind vor allem die investiven Klimaschutzmaßnahmen relevant, etwa der Heizungstausch in kommunalen Liegenschaften und der Aufbau kommunaler Wärmeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen. Die Zuschusshöhe unterscheidet sich je nach Programmteil der Richtlinie. Es gilt die Richtlinie Klimaschutz in der Fassung ab dem 01.07.2025.
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Ausschreibungen für innovative KWK-Systeme (iKWK)
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BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze
Das BAFA fördert die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen sowie den Anschluss daran mit einem Grundfördersatz von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung nach der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Anlagen oder unvermeidbarer Abwärme stammt. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Ab dem 01.02.2027 sinkt die Höchstgrenze der ersten Wohneinheit alle sechs Monate um 750 Euro bis auf 22.000 Euro ab dem 01.08.2030.