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Sonderprogramm Stadt und Land, Finanzhilfen des Bundes für die Radverkehrsinfrastruktur

Bundesministerium für Verkehr, ausgereicht über die Länder · bundesweit

Der Bund stellt Ländern und Gemeinden Finanzhilfen für Radverkehrsinfrastruktur bereit: Radwege, Fahrradstraßen, Radwegebrücken und -unterführungen, Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser, Ampelschaltungen für den Radverkehr sowie Radverkehrskonzepte. Der Bund trägt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen bis zu 90 Prozent. Von Programmbeginn 2021 bis 2030 stehen rund 1,9 Milliarden Euro bereit, bislang wurden über 3.500 Maßnahmen bestätigt.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 75 Prozent
Frist
Mittelbereitstellung bis 2030

Antrag für Sonderprogramm Stadt und Land, Finanzhilfen des Bundes für die Radverkehrsinfrastruktur vorbereiten

7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 13 Angaben und 6 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Kommunen

Was du erfüllen musst

  • Antragstellung bei dem jeweiligen Land, nicht beim Bund
  • Ausgestaltung und Fördermodalitäten legen die Länder in eigener Verantwortung fest
  • Landesanteil kann aus Landes- oder kommunalen Haushalten aufgebracht werden

Was du dafür brauchst

13 Angaben und 6 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I

7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Sonderprogramm Stadt und Land, Finanzhilfen des Bundes für die Radverkehrsinfrastruktur ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Sonderprogramm Stadt und Land, Finanzhilfen des Bundes für die Radverkehrsinfrastruktur

Wer kann Sonderprogramm Stadt und Land, Finanzhilfen des Bundes für die Radverkehrsinfrastruktur beantragen?

Sonderprogramm Stadt und Land, Finanzhilfen des Bundes für die Radverkehrsinfrastruktur richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragstellung bei dem jeweiligen Land, nicht beim Bund

Wie viel Geld gibt es bei Sonderprogramm Stadt und Land, Finanzhilfen des Bundes für die Radverkehrsinfrastruktur?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Sonderprogramm Stadt und Land, Finanzhilfen des Bundes für die Radverkehrsinfrastruktur?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Sonderprogramm Stadt und Land, Finanzhilfen des Bundes für die Radverkehrsinfrastruktur vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Sonderprogramm Stadt und Land, Finanzhilfen des Bundes für die Radverkehrsinfrastruktur beantragen?

Mittelbereitstellung bis 2030 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Sonderprogramm Stadt und Land, Finanzhilfen des Bundes für die Radverkehrsinfrastruktur?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach mikromobilitaet, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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BundSteuervorteil

0,25-Prozent-Regel für elektrische Dienstwagen (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 EStG)

Bei einem rein elektrischen Dienstwagen ohne CO2-Ausstoß wird für die Privatnutzung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, aus der 1-Prozent-Regel wird damit faktisch eine 0,25-Prozent-Regel. Die Preisgrenze wurde mehrfach angehoben: Sie liegt bei 100.000 Euro Bruttolistenpreis für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden, bei 70.000 Euro für Anschaffungen ab 2024 und davor bei 60.000 Euro. Die Regelung gilt für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2030.

Höhe je nach Vorhaben
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Barkassenumbau Speicherstadt

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 Prozent für Umbauten zur Höhenreduzierung von Barkassen im Hamburger Speicherstadtverkehr. Förderfähig sind hydraulisch absenkbare oder elektrisch klappbare Ruderhäuser, Ballasttankeinbauten zur Tiefgangserhöhung sowie Anpassungen an Masten, Antennen, Relings und Sicherheitsausrüstung.

bis 80 Prozent der Kosten
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Berlin Infra

Förderkredit bis 100 Millionen Euro für Infrastrukturinvestitionen öffentlicher Unternehmen in Berlin. Gefördert werden Verkehr, Ver- und Entsorgung, Gesundheitseinrichtungen, Bildung, Energieeffizienz, Wohnen und IT-Dienstleistungen, bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten, Laufzeit bis 30 Jahre.

bis 100 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
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Das Deutschlandnetz ist kein Zuschussprogramm zum Selbstbeantragen, sondern eine Ausschreibung des Bundes: private Betreiber errichten im Auftrag des Ministeriums rund 1.000 Schnellladestandorte mit insgesamt 9.000 Ladepunkten, davon etwa 900 im städtischen und ländlichen Raum und 200 an Autobahnen. Jeder Standort bietet mindestens 200 kW Ladeleistung je Fahrzeug, in der Spitze bis 400 kW, mit CCS-Steckern, Ad-hoc-Bezahlung ohne Registrierung und Betrieb rund um die Uhr. Die Lose wurden bereits vergeben, laufend gehen weitere Standorte in Betrieb. Für Privatpersonen und normale Betriebe gibt es hier nichts zu beantragen, relevant ist es als Standortangebot und für Unternehmen, die sich an künftigen Ausschreibungen beteiligen wollen.

Höhe je nach Vorhaben
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EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW 2021-2027

Rahmenrichtlinie für die EU-kofinanzierten Landesprogramme EFRE.NRW und JTF.NRW. EFRE.NRW fördert mit bis zu 40 Prozent, im Regierungsbezirk Münster bis zu 50 Prozent, JTF.NRW mit bis zu 50 Prozent und für STEP-Ziele bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Schwerpunkte sind Innovation, Mittelstand, Nachhaltigkeit, Mobilität und lebenswerte Quartiere.

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Ein-Viertel-Regelung für das Dienstfahrrad bei Gehaltsumwandlung (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 10 EStG)

Wird ein Dienstrad per Gehaltsumwandlung statt als Gehaltsextra überlassen, ist der geldwerte Vorteil nicht steuerfrei, aber stark reduziert: Zu versteuern ist monatlich 1 Prozent von einem Viertel der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung im Zeitpunkt der Inbetriebnahme einschließlich Umsatzsteuer. Damit sind alle Fahrten abgegolten, auch Wege zur ersten Tätigkeitsstätte. Bei einer UVP von 4.000 Euro sind das rund 10 Euro Sachbezug im Monat. Im Jahr 2019 galt statt der Viertelung noch die Halbierung.

Höhe je nach Vorhaben
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Bund, Finanzverwaltung der Länder