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Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen

Agentur für Arbeit · bundesweit

Für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderten Menschen gibt es nach Paragraf 90 SGB III einen erhöhten Eingliederungszuschuss von bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach zwölf Monaten sinkt der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte, mindestens jedoch auf 30 Prozent, bei besonders betroffenen Personen beginnt die Minderung erst nach 24 Monaten. Beantragt wird der Zuschuss bei der Agentur für Arbeit vor Abschluss des Arbeitsvertrags.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 70 Prozent
Frist
Antrag stellen, bevor der Arbeitsvertrag geschlossen wird.

Für wen ist das

UnternehmenVereineKommunen

Was du erfüllen musst

  • Die einzustellende Person ist ein Mensch mit Behinderungen oder ein schwerbehinderter Mensch im Sinne des SGB IX
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Die Behörde prüft, ob die Einstellung über gesetzliche Beschäftigungspflichten hinausgeht
  • Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrags
  • Ausreichende Haushaltsmittel

Kombinierbar mit

Kein Rechtsanspruch. Leistungen des Integrationsamtes nach dem SGB IX können daneben in Betracht kommen, dürfen denselben Bedarf aber nicht doppelt abdecken. Für dieselbe Person und denselben Zeitraum sind Lohnkostenzuschüsse nach dem SGB II ausgeschlossen.

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Quelle und Stand

Angaben nach sozial-arbeit, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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