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Förderprogramme für Personal in Schleswig-Holstein auf Ebene Bund

Alle Programme für Personal auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

85 Programme gefunden

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BundBeratung

INQA-Coaching

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen INQA-Coaching-Scheck für ein agiles Coaching von maximal zwölf Beratungstagen, gefördert mit 80 Prozent. Im Mittelpunkt stehen der digitale Wandel, Fachkräftesicherung und eine zukunftsfähige Unternehmenskultur. Das Coaching findet direkt im Betrieb statt und bindet die Beschäftigten verpflichtend ein.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kofinanziert aus ESF Plus
BundZuschuss

Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III)

Betriebe, die Menschen mit Behinderungen aus- oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beziehungsweise zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent, bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, zuzüglich eines pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Der Zuschuss wird in der Regel über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung monatlich gezahlt, auch bei außerbetrieblichen Abschnitten oder Verlängerungen.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)

Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt haben und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen, erhalten ein Budget für Arbeit. Es umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts zum Ausgleich der Leistungsminderung sowie die Aufwendungen für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe der Länder und Kommunen
BundZuschuss

Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden (Lohnkostenzuschuss nach Paragraf 16e SGB II)

Arbeitgeber, die eine langzeitleistungsbeziehende Person für mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig einstellen, erhalten einen Lohnkostenzuschuss: im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) und kann nötige Weiterbildungen finanzieren. Die Förderung gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche, Rechtsform und Region, auch für Teilzeitstellen. Der Antrag läuft online über das Jobcenter, bevor der Arbeitsvertrag geschlossen wird.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden (Paragraf 16e SGB II)

Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, die langzeitleistungsbeziehende Personen für mindestens zwei Jahre einstellen. Im ersten Jahr werden 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts bezuschusst, zusätzlich wird der pauschalierte Arbeitgeberanteil an der Gesamtsozialversicherung gezahlt. Das Jobcenter übernimmt außerdem die Kosten für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching und kann notwendige Qualifizierungen fördern.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)

Nach Paragraf 82 SGB III können Beschäftigte im bestehenden Arbeitsverhältnis weitergebildet werden, ohne dass Arbeitslosigkeit droht. Die Agentur für Arbeit übernimmt Lehrgangskosten, der Arbeitgeber beteiligt sich je nach Betriebsgröße mit 50 Prozent (50 bis 499 Beschäftigte) oder 75 Prozent (ab 500 Beschäftigte), Betriebe unter 50 Beschäftigten können ganz befreit werden, ebenso bei Beschäftigten ab 45 Jahren oder mit Behinderung. Zusätzlich gibt es einen Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 75 Prozent bei unter 50 Beschäftigten, 50 Prozent bei 50 bis 499 und 25 Prozent bei größeren Betrieben. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können den Arbeitgeberanteil um weitere fünf Prozentpunkte senken.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Berufsbildung ohne Grenzen

Förderung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Realisierung von Auslandsaufenthalten, um die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften kleiner und mittlerer Unternehmen zu steigern. Gefördert werden bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, insbesondere projektbezogene Personalausgaben, Reisen und bestimmte Sachausgaben.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundZuschuss

Berufsbildung ohne Grenzen

Gefördert werden Mobilitätsberatungen für KMU sowie deren Auszubildende, junge Fachkräfte und Berufsbildungspersonal. Die Beratung umfasst Auslandspraktika, die Organisation von Entsendungen, die Aufnahme auslaendischer Fachkräfte und den Aufbau internationaler Kooperationen. Die Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens 30 Prozent müssen als Eigenbeteiligung aufgebracht werden.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen

Für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderten Menschen gibt es nach Paragraf 90 SGB III einen erhöhten Eingliederungszuschuss von bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach zwölf Monaten sinkt der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte, mindestens jedoch auf 30 Prozent, bei besonders betroffenen Personen beginnt die Minderung erst nach 24 Monaten. Beantragt wird der Zuschuss bei der Agentur für Arbeit vor Abschluss des Arbeitsvertrags.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen (Paragraf 90 SGB III)

Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen einstellen, können einen Eingliederungszuschuss von bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate erhalten. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab einem Alter von 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach zwölf Monaten sinkt der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte, darf aber 30 Prozent nicht unterschreiten. Antrag vor Beginn der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit, Jobcenter
BundZuschuss

Qualifizierungsgeld

Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht und die durch eine Weiterbildung im selben Unternehmen bleiben können. Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Die Beantragung erfolgt durch den Arbeitgeber, ein Antrag genügt, wenn mehrere Beschäftigte an derselben Weiterbildung teilnehmen.

bis 67 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld gleicht einen Teil des Entgeltausfalls aus, wenn in einem Betrieb vorübergehend Arbeit wegfällt, und soll Kündigungen vermeiden. Beschäftigte erhalten 60 Prozent des ausgefallenen Nettöntgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Üblich ist eine Bezugsdauer von höchstens zwölf Monaten, für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 längstens bis zum 31. Dezember 2026 sind aufgrund einer Verordnung bis zu 24 Monate möglich, ab 1. Januar 2027 gelten wieder zwölf Monate. Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall an und beantragt die Erstattung bei der Agentur für Arbeit.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen

Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bestehend aus projektbezogenen Personalausgaben bis zur Höhe TVöD 10, einer Sachausgabenpauschale von 7,7 Prozent der förderfähigen Personalausgaben und erforderlichen Reisekosten.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundZuschuss

Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen

Das Programm finanziert rund 140 Beraterinnen und Berater, die mittelständische Unternehmen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen unterstützen. Modul 1 Passgenaue Besetzung richtet sich auf inlaendische Jugendliche, Modul 2 Willkommenslotsen auf die Integration von Gefluechteten und auslaendischen Bewerbern. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus Personalkosten, einer Sachausgabenpauschale von 7,7 Prozent der Personalausgaben und Reisekosten.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld nach Paragraf 82a SGB III ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Arbeitsplatzverlust droht, die aber mit einer Weiterbildung im selben Unternehmen bleiben können. Es beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettöntgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Voraussetzung ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf bei mindestens 20 Prozent der Belegschaft, bei Betrieben unter 250 Beschäftigten genügen 10 Prozent, festgehalten in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Der Arbeitgeber beantragt das Qualifizierungsgeld schriftlich oder online bei der Agentur für Arbeit.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Saison-Kurzarbeitergeld

Das Saison-Kurzarbeitergeld nach Paragraf 101 SGB III gleicht witterungs- oder auftragsbedingte Arbeitsausfälle in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März aus. Anspruch haben Betriebe des Bauhauptgewerbes, des Gerüstbaürhandwerks, des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus, unabhängig von der Betriebsgröße. Beschäftigte ohne Kind erhalten 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 Prozent. Der Arbeitgeber beantragt die Leistung bei der Agentur für Arbeit, eine Anzeige des Arbeitsausfalls nach Paragraf 99 SGB III ist hier nicht erforderlich.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Transferkurzarbeitergeld

Bei Betriebsänderungen mit dauerhaftem Arbeitsausfall können Beschäftigte nach Paragraf 111 SGB III für höchstens zwölf Monate Transferkurzarbeitergeld erhalten, in der Regel in einer Transfergesellschaft. Die Leistung beträgt 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettöntgelts, mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 Prozent. Ziel ist es, Entlassungen zu vermeiden und die Vermittlungschancen zu verbessern, deshalb sollen während des Bezugs Qualifizierungen angeboten werden. Arbeitgeber oder die beauftragte Transfergesellschaft zeigen den Arbeitsausfall an und stellen den Antrag bei der Agentur für Arbeit.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss (Paragrafen 88 bis 92 SGB III)

Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn eine neu eingestellte Arbeitskraft zu Beginn eine geringere Leistung erbringt und eine längere Einarbeitung als üblich nötig ist. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent des Arbeitsentgelts und wird in begründeten Einzelfällen bis zu 12 Monate gezahlt. Bei behinderten und schwerbehinderten Menschen sind bis zu 70 Prozent und 24 Monate möglich, bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen bis zu 60 beziehungsweise ab 55 Jahren bis zu 96 Monate.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die eine arbeitslose oder arbeitsuchend gemeldete Person einstellen, deren Vermittlung aus in ihrer Person liegenden Gründen erschwert ist, können nach den Paragrafen 88 und 89 SGB III einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und wird für bis zu zwölf Monate gezahlt. Bei Beschäftigten ab 55 Jahren ist eine Förderung von bis zu 36 Monaten möglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2028 beginnt. Bemessungsgrundlage ist das tatsächliche regelmäßige sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, die Auszahlung erfolgt monatlich.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundSteuervorteil

BAV-Förderbetrag für Geringverdienende (Förderung der Betriebsrente)

Arbeitgeber, die für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen zusätzlich zum Lohn Beiträge in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung einzahlen, erhalten seit 2018 einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent des Beitrags. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde die Einkommensgrenze dynamisiert und an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Abwicklung über die Lohnsteueranmeldung
BundZuschuss

Anspruch auf Entgeltumwandlung mit 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss

Beschäftigte haben nach Paragraph 1a BetrAVG einen Rechtsanspruch darauf, dass bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung aus künftigem Arbeitsentgelt in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Wird der Anspruch geltend gemacht, muss jährlich mindestens ein Hundertsechzigstel der Bezugsgröße eingezahlt werden. Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss an die Versorgungseinrichtung weitergeben. Geltend gemacht wird der Anspruch direkt beim Arbeitgeber.

bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
Arbeitgeber (gesetzlicher Anspruch nach dem Betriebsrentengesetz)
BundSteuervorteil

Steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung

Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung sind nach Paragraph 3 Nummer 63 EStG steuerfrei, soweit sie im Kalenderjahr 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen. Der Euro-Betrag ändert sich jährlich mit der Beitragsbemessungsgrenze. Die Steuerfreiheit gilt sowohl für arbeitgeberfinanzierte Beiträge als auch für Entgeltumwandlung. Sie wird über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers umgesetzt, ein eigener Antrag ist nicht nötig.

bis 8 Prozent der Kosten
bundesweit
Finanzamt / Arbeitgeber
BundSonstiges

Deutschlandticket Jobticket

Beschäftigte bekommen das Deutschlandticket als Jobticket 5 Prozent guenstiger, wenn der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ticketpreises zuschiesst. Bei einem Regulaerpreis von 63 Euro ab 1. Januar 2026 sinkt der Preis laut Bahn auf 59,85 Euro, der Eigenanteil der Beschäftigten beträgt höchstens 44,10 Euro. Voraussetzung ist ein Rahmenvertrag des Arbeitgebers. Das Ticket wird digital im DB Navigator ausgegeben und gilt nur mit amtlichem Lichtbildausweis.

bis 5 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Bahn und die Verkehrsverbünde, über den Arbeitgeber
BundSonstiges

Anerkennung auslaendischer Berufsqualifikationen nach dem BQFG

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt. Antragsberechtigt ist jede Person, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben hat, unabhängig von Staatsangehoerigkeit und Aufenthaltsstatus. Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang binnen eines Monats und entscheidet innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen über die Gleichwertigkeit, die Frist kann einmal angemessen verlaengert werden. Welche Stelle zuständig ist, zeigt das Portal anerkennung-in-deutschland.de.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Je nach Beruf zuständige Stelle, etwa Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landesbehörde oder Approbationsbehörde

Mehr zu Personal

Eine Liste zeigt alles zu Personal. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.