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Lexikon

De-minimis

De-minimis bezeichnet kleine staatliche Beihilfen, die wegen ihres geringen Umfangs ohne Genehmigung der EU-Kommission vergeben werden dürfen.

Illustration zum Förderthema Gründung

Was dahintersteckt

Das EU-Beihilfenrecht verbietet grundsätzlich, dass Staaten einzelnen Unternehmen Vorteile verschaffen. Die De-minimis-Verordnung macht davon eine Ausnahme für Beihilfen, die so klein sind, dass sie den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht spürbar verzerren. Praktisch heißt das: Solche Förderungen sind einfacher zu bekommen, dafür musst du in einer Erklärung alle De-minimis-Beihilfen der vergangenen Jahre auflisten. Überschreitest du die in der Verordnung genannte Obergrenze, kann der Fördergeber nicht mehr bewilligen. Für die aktuelle Obergrenze und den Bezugszeitraum gilt immer der Text der Verordnung selbst.

Beträge, Fördersätze und Fristen stehen bewusst nicht in dieser Erklärung. Sie ändern sich mit jeder Richtlinienfassung. Verbindlich ist immer die Originalquelle unten und die Angabe beim konkreten Programm.

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Quellen

Diese Erklärung fasst zusammen, was die zuständigen Stellen veröffentlichen. Für den verbindlichen Wortlaut gehst du direkt zur Quelle.

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