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Eingliederungszuschuss (Paragrafen 88 bis 92 SGB III)

Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter · bundesweit

Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn eine neu eingestellte Arbeitskraft zu Beginn eine geringere Leistung erbringt und eine längere Einarbeitung als üblich nötig ist. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent des Arbeitsentgelts und wird in begründeten Einzelfällen bis zu 12 Monate gezahlt. Bei behinderten und schwerbehinderten Menschen sind bis zu 70 Prozent und 24 Monate möglich, bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen bis zu 60 beziehungsweise ab 55 Jahren bis zu 96 Monate.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 50 Prozent
Frist
Antrag zwingend vor Beginn der Beschäftigung, für Beschäftigte ab 55 Jahren gilt die verlängerte Förderdauer befristet bis 31.12.2028

Für wen ist das

UnternehmenSelbstständigeVereineKommunen

Was du erfüllen musst

  • Antrag vor Arbeitsaufnahme, kein Rechtsanspruch
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Teilzeit möglich
  • Längere Einarbeitungszeit als betriebsüblich erforderlich
  • Nachbeschäftigungszeit in Höhe der Förderdauer, höchstens 12 Monate, sonst anteilige Rückzahlung
  • Keine Förderung, wenn die Person in den vergangenen 4 Jahren mehr als 3 Monate versicherungspflichtig im Betrieb beschäftigt war

Kombinierbar mit

Kombinierbar mit Weiterbildungsförderung und weiteren Förderungen für Menschen mit Behinderungen

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Quelle und Stand

Angaben nach bildung-familie-arbeit, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH (Landesprogramm Arbeit, ESF Plus)
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bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
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Assistierte Ausbildung (AsA)

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bis 100 Prozent der Kosten
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BAV-Förderbetrag für Geringverdienende (Förderung der Betriebsrente)

Arbeitgeber, die für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen zusätzlich zum Lohn Beiträge in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung einzahlen, erhalten seit 2018 einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent des Beitrags. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde die Einkommensgrenze dynamisiert und an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt.

bis 30 Prozent der Kosten
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Abwicklung über die Lohnsteueranmeldung
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BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (ESF Plus)

BIWAQ fördert mehrjährige arbeitsmarktpolitische Projekte in benachteiligten Stadtteilen, die mit Maßnahmen der Städtebauförderung verknüpft sind. Zielgruppe sind Bewohnerinnen und Bewohner in Gebieten der Programme Soziale Stadt beziehungsweise Sozialer Zusammenhalt. Für 2021 bis 2027 stehen rund 94 Millionen Euro aus dem ESF Plus und bis zu 97 Millionen Euro Bundesmittel bereit. Die fünfte Förderrunde läuft von 2023 bis 2026, eine sechste Runde ist geplant.

Höhe je nach Vorhaben
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