Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb von Ehegatten und Verwandten in gerader Linie (Paragraf 3 GrEStG)
Bund, Vollzug durch die Finanzaemter der Länder · bundesweit

Beim Kauf einer Immobilie fällt in bestimmten Konstellationen keine Grunderwerbsteuer an. Steuerfrei sind unter anderem der Erwerb vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, der Erwerb von Personen, die mit dem Veraeusserer in gerader Linie verwandt sind, also Eltern, Großeltern und Kinder, sowie deren Ehegatten und Stiefkinder. Ebenfalls befreit sind Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen, die Aufteilung eines Nachlasses unter Miterben und Übertragungen im Rahmen einer Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Zusätzlich gilt eine Freigrenze: Erwerbe, bei denen der für die Steuerberechnung massgebende Wert 2.500 Euro nicht übersteigt, bleiben steuerfrei. Der gesetzliche Regelsteuersatz liegt bei 3,5 Prozent, die Bundesländer können davon abweichen.
Antrag für Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb von Ehegatten und Verwandten in gerader Linie (Paragraf 3 GrEStG) vorbereiten
5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 20 Angaben und 9 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Erwerb vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, auch nach Scheidung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung
- Oder Erwerb von in gerader Linie Verwandten, deren Ehegatten sowie Stiefkindern
- Oder Erwerb von Todes wegen beziehungsweise Grundstücksschenkung
- Oder Erwerb durch Miterben zur Teilung des Nachlasses
- Alternativ Freigrenze: massgebender Wert höchstens 2.500 Euro
Was du dafür brauchst
20 Angaben und 9 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Steuernummer
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb von Ehegatten und Verwandten in gerader Linie (Paragraf 3 GrEStG) ist ein Steuervorteil auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3In der Steuererklärung geltend machenHier gibt es keinen Antrag im klassischen Sinn. Der Vorteil entsteht in der Steuererklärung, oft braucht es eine Bescheinigung als Anlage.
- 4Belege aufbewahrenDas Finanzamt kann Nachweise auch Jahre später anfordern. Rechnungen und Zahlungsbelege gehören zu den Unterlagen, die du behältst.
Häufige Fragen zu Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb von Ehegatten und Verwandten in gerader Linie (Paragraf 3 GrEStG)
Wer kann Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb von Ehegatten und Verwandten in gerader Linie (Paragraf 3 GrEStG) beantragen?
Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb von Ehegatten und Verwandten in gerader Linie (Paragraf 3 GrEStG) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Erwerb vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, auch nach Scheidung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung
Wo gilt Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb von Ehegatten und Verwandten in gerader Linie (Paragraf 3 GrEStG)?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb von Ehegatten und Verwandten in gerader Linie (Paragraf 3 GrEStG) vor der Beauftragung beantragen?
Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.
Bis wann kann ich Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb von Ehegatten und Verwandten in gerader Linie (Paragraf 3 GrEStG) beantragen?
laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb von Ehegatten und Verwandten in gerader Linie (Paragraf 3 GrEStG)?
Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach immobilie-kauf, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Wohnungsbauprämie
Staatliche Prämie von 10 Prozent auf prämienbegünstigte Sparleistungen, vor allem Bausparbeiträge ab 50 Euro im Sparjahr. Begünstigt sind Aufwendungen bis 700 Euro je Kalenderjahr, bei Ehegatten bis 1.400 Euro, die maximale Prämie beträgt damit 70 beziehungsweise 140 Euro jährlich. Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei Ehegatten bei 70.000 Euro.
0,25-Prozent-Regel für elektrische Dienstwagen (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 EStG)
Bei einem rein elektrischen Dienstwagen ohne CO2-Ausstoß wird für die Privatnutzung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, aus der 1-Prozent-Regel wird damit faktisch eine 0,25-Prozent-Regel. Die Preisgrenze wurde mehrfach angehoben: Sie liegt bei 100.000 Euro Bruttolistenpreis für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden, bei 70.000 Euro für Anschaffungen ab 2024 und davor bei 60.000 Euro. Die Regelung gilt für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2030.