Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz · Bayern

Bayern fördert nichtkommerzielle Reparaturinitiativen und Repair-Cafés mit Festbeträgen, gestaffelt nach Öffnungsumfang: 1.000 Euro bei mindestens einem Öffnungstag pro Monat, 2.000 Euro bei mindestens vier und 3.000 Euro bei mindestens sechs Öffnungstagen pro Monat, jeweils mit mindestens vier Stunden je Tag und Betrieb in mindestens zehn Kalendermonaten im Jahr. Erforderlich ist ein von 10 Prozent. Förderfähig sind Werkstattausstattung, Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit, Abholdienste, Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Arbeitsschutz. Nicht förderfähig sind Löhne und Aufwandsentschädigungen, ausgenommen eine Kilometerpauschale von 0,25 Euro.
Zur Frist: Antragsfrist jeweils 1. Oktober für das Folgejahr, Richtlinie gilt vom 01.11.2024 bis 31.12.2026
Antrag für Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern vorbereiten
7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 16 Angaben und 9 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Privatpersonen, Vereine, Kommunen und deren juristische Personen mit Sitz in Bayern
- Nichtkommerzielle, öffentlich zugängliche Reparaturinitiative
- Kontinuierlicher Betrieb in mindestens zehn Kalendermonaten, mindestens vier Stunden je Öffnungstag
- Nachweis über eigene Website oder Profil bei Repaircafe.org, Reparatur-Initiativen oder einem vergleichbaren Netzwerk
- von mindestens 10 Prozent
- Keine bestehende institutionelle Förderung
Was du dafür brauchst
16 Angaben und 9 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern
Wer kann Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern beantragen?
Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern richtet sich an Vereine, Privatpersonen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Privatpersonen, Vereine, Kommunen und deren juristische Personen mit Sitz in Bayern
Wie viel Geld gibt es bei Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern?
Der Höchstbetrag beträgt 3.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern?
Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern beantragen?
Antragsfrist jeweils 1. Oktober für das Folgejahr, Richtlinie gilt vom 01.11.2024 bis 31.12.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern?
Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Bayern.
Passende Themen und Nachbarn
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Quelle und Stand
Angaben nach kreislauf-reparatur, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach Paragraf 64 Absatz 3 AO
Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, insgesamt nicht 50.000 Euro im Jahr, unterliegen die zugehoerigen Besteuerungsgrundlagen nicht der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Damit bleiben etwa Vereinsfeste, Bandenwerbung oder ein Vereinsheim mit Bewirtung unterhalb dieser Freigrenze körperschaft- und gewerbesteuerfrei. Massgeblich sind die Bruttoeinnahmen, nicht der Gewinn. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Bereich steuerpflichtig.
Dorfentwicklung Hessen
Zuschussprogramm zur Entwicklung ländlich geprägter Orte mit bis zu 10.000 Einwohnern. Gefördert werden Konzepte, Dienstleistungen, IT-Lösungen, bürgerschaftliches Engagement, Gebäudesanierungen, Infrastruktureinrichtungen und Grünflächenentwicklung. Antragsberechtigt sind kommunale Träger, Kirchen sowie natürliche und juristische Personen.
Dorfmoderation
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 37.500 Euro für Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie Konzepterstellung in kommunalen Veränderungsprozessen. Themen sind unter anderem Nahversorgung, ehrenamtliches Engagement, Gesundheitsversorgung sowie soziale und kulturelle Infrastruktur. Der Fördersatz beträgt 55 bis 75 Prozent.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Zweckbetriebe nach Paragraf 12 Absatz 2 Nummer 8 UStG
Leistungen von Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtaetige oder kirchliche Zwecke verfolgen, unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent statt 19 Prozent. Die Begünstigung entfällt für Leistungen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Bei Zweckbetrieben nach den Paragrafen 66 bis 68 AO gilt der ermäßigte Satz nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie zusätzliche Einnahmen im Wettbewerb mit regelbesteuerten Leistungen erzielt oder wenn die Körperschaft damit ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst verwirklicht.
GAK-Regionalbudget AktivRegion Schlei-Ostsee
Neben der regulären LEADER-Förderung vergibt die AktivRegion Schlei-Ostsee ein GAK-Regionalbudget für Kleinprojekte. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der Bruttokosten und höchstens 16.000 Euro, die Projektkosten dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten. Das Budget wird jährlich neu ausgeschrieben und richtet sich an Vereine, Kommunen und Privatpersonen in der Region. Die Projekte müssen innerhalb des Förderjahres abgeschlossen werden.
Körperschaftsteuer-Freibetrag nach Paragraf 24 KStG
Vom Einkommen steuerpflichtiger Körperschaften ist ein Freibetrag von 5.000 Euro abzuziehen, höchstens jedoch in Höhe des Einkommens. Für Vereine bedeutet das: Auch wenn die Besteuerungsgrenze von 50.000 Euro überschritten wird, bleibt ein Gewinn aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bis 5.000 Euro körperschaftsteuerfrei. Der Freibetrag gilt nicht für bestimmte Ausnahmen, etwa für Vereine im Sinne des Paragraf 25 KStG oder für bestimmte Investmentfonds.