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Lexikon

Zweckbindungsfrist

Die Zweckbindungsfrist ist der Zeitraum, in dem ein geförderter Gegenstand für den bewilligten Zweck genutzt werden muss.

Illustration zum Förderthema Ehrenamt

Was dahintersteckt

Wer eine Anlage, ein Fahrzeug oder eine Immobilie mit Fördermitteln anschafft, darf sie nicht sofort danach verkaufen oder zweckentfremden. Die Bindung soll sicherstellen, dass der Förderzweck über eine gewisse Zeit tatsächlich erfüllt wird. Wie lange sie gilt, hängt am Gegenstand und am Programm und steht im Zuwendungsbescheid. Verkaufst oder nutzt du den Gegenstand vorher anders, kann die Förderung anteilig zurückgefordert werden. Bei einer geplanten Änderung meldest du dich besser vorher beim Fördergeber, oft gibt es Lösungen.

Beträge, Fördersätze und Fristen stehen bewusst nicht in dieser Erklärung. Sie ändern sich mit jeder Richtlinienfassung. Verbindlich ist immer die Originalquelle unten und die Angabe beim konkreten Programm.

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Verwandte Begriffe

Quellen

Diese Erklärung fasst zusammen, was die zuständigen Stellen veröffentlichen. Für den verbindlichen Wortlaut gehst du direkt zur Quelle.

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