Bagatellgrenze
Die Bagatellgrenze ist der Mindestbetrag, ab dem ein Förderantrag überhaupt bearbeitet wird.

Was dahintersteckt
Jeder Antrag verursacht Verwaltungsaufwand, der sich bei sehr kleinen Beträgen nicht lohnt. Deshalb setzen viele Richtlinien eine untere Schwelle für die förderfähigen Kosten oder für die Zuwendung selbst. Liegt dein Vorhaben darunter, wird der Antrag abgelehnt, auch wenn er inhaltlich passt. Ein üblicher Ausweg ist, mehrere Maßnahmen zu einem Vorhaben zusammenzufassen, sofern die Richtlinie das zulässt. Die konkrete Grenze steht immer in der jeweiligen Programmbeschreibung.
Beträge, Fördersätze und Fristen stehen bewusst nicht in dieser Erklärung. Sie ändern sich mit jeder Richtlinienfassung. Verbindlich ist immer die Originalquelle unten und die Angabe beim konkreten Programm.
Passende Förderthemen
Verwandte Begriffe
- EigenanteilDer Eigenanteil ist der Teil der Kosten, den du selbst trägst, weil die Förderung nie das gesamte Vorhaben bezahlt.
- FördersatzDer Fördersatz gibt an, welcher Anteil der förderfähigen Kosten übernommen wird.
- ZuschussEin Zuschuss ist Geld aus einem Fördertopf, das du nach erfolgreichem Nachweis behalten darfst und nicht zurückzahlen musst.
Quellen
Diese Erklärung fasst zusammen, was die zuständigen Stellen veröffentlichen. Für den verbindlichen Wortlaut gehst du direkt zur Quelle.
Begriff verstanden. Die spannendere Frage ist, ob es für dein Vorhaben ein Programm gibt. Der Check beantwortet das in zwei Minuten.