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Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg)

Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus · Baden-Württemberg

für externe Moderation und Referenten bei Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk, je Gruppensitzung bis zu 3.000 Euro oder bis zu 4.500 Euro, in der Regel zwei Sitzungen pro Jahr. Themen sind unter anderem Digitalisierung, Innovation, Kooperation, Personal, Strategie, Transformation, Nachhaltigkeit und Energiewende.

Förderhöhe
bis 4.500 Euro
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
laufend, Merkblatt und Antragsvordruck zuletzt 2025 aktualisiert

Antrag für Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg) vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 20 Angaben und 13 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

VereineUnternehmen

Was du erfüllen musst

  • Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Landesinnungs- und Fachverbände sowie Kreishandwerkerschaften in Baden-Württemberg
  • Durchführung von Erfahrungsaustauschgruppen mit externer Moderation oder Referenten
  • Themenbezug zu Digitalisierung, Innovation, Personal, Strategie, Transformation oder Nachhaltigkeit

Was du dafür brauchst

20 Angaben und 13 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte
  • Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
  • Unternehmensgröße

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Nachweis der Qualifikation
  • Vergleichsangebote

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg) ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg)

Wer kann Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg) beantragen?

Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg) richtet sich an Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Landesinnungs- und Fachverbände sowie Kreishandwerkerschaften in Baden-Württemberg

Wie viel Geld gibt es bei Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg)?

Der Höchstbetrag beträgt 4.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg)?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg) beantragen?

laufend, Merkblatt und Antragsvordruck zuletzt 2025 aktualisiert Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Alles zur Förderung in Baden-Württemberg.

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach handwerk-nachfolge-nischen, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

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LandZuschuss

A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 5.000 Euro je Weiterbildung, für Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.

bis 60 Prozent, maximal 5.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH (Landesprogramm Arbeit, ESF Plus)
BundBeratung

Beratungsnetzwerk im Handwerk (Betriebsberatung, Beauftragte für Innovation und Technologie)

Der Bund finanziert das Beratungsnetzwerk der Handwerksorganisationen mit. Gefördert werden Personalstellen: Betriebsberatungsstellen mit 24.100 Euro je Vollzeitstelle und Jahr, Beauftragte für Innovation und Technologie mit 30.100 Euro, Fachberatungs- und Informationsstellen mit 24.100 Euro, jeweils bis maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Handwerksbetriebe erhalten dadurch kostenguenstige Beratung, unter anderem zu Technik und Digitalisierung. Das Programm läuft bis Mitte 2027. Zuschüsse für eigene Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing gibt es hier nicht.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
LandZuschuss

Beratungsrichtlinie Thüringen (KMU-Beratungsförderung)

Zuschuss zu Beratungsleistungen für Thüringer KMU zu Unternehmenswachstum, Nachfolge, Innovationsmanagement, Internationalisierung, Technologiemanagement und Unternehmensstrategie. Seit 01.01.2025 ist Digitalisierungsberatung eigener Schwerpunkt. Die Intensivberatung wird mit 50 Prozent des Standardeinheitskostensatzes von 950 Euro je Beratungstag für bis zu 20 Tage gefördert, Beratungs- und Netzwerkprojekte mit bis zu 75 Prozent.

bis 75 Prozent der Kosten
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB) / ESF Plus Thüringen
LandZuschuss

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG - Digital)

Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerk. Gefördert werden Beratungsprojekte zur Analyse von Digitalisierungspotenzialen, Implementierungsprojekte für Organisations- und Prozessinnovationen sowie begleitende Mitarbeiterschulungen. Der Höchstfördersatz beträgt 50 Prozent, maximal 50.000 Euro für Beratung, 250.000 Euro für Implementierung und 50.000 Euro für Schulung.

bis 50 Prozent, maximal 250.000 Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MWEKE
BundBeratung

Bundesprogramm Zukunftszentren

Die regionalen Zukunftszentren bieten kleinen und mittleren Unternehmen, Beschäftigten und Solo-Selbständigen kostenfreie Beratung und Qualifizierung an. Schwerpunkte sind Digitalisierung, künstliche Intelligenz, ökologischer und demografischer Wandel sowie Organisationsentwicklung. Zum Angebot gehören individuelle Beratungsgespräche, Workshops und innovative Qualifizierungskonzepte. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds Plus. Anlaufstelle ist jeweils das Zukunftszentrum im eigenen Bundesland.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Europäischer Sozialfonds Plus
LandKredit

Digitalisierungsfinanzierung

Zinsgünstiges Darlehen ab 10.000 Euro für Digitalisierungsvorhaben in drei Stufen: Basis für IT-Infrastruktur wie Hardware, Software, Netze und Cloud, LevelUp für Systemvernetzung und IT-Sicherheit sowie HighEnd für Großprojekte, Big Data und den Einsatz künstlicher Intelligenz. Für KMU sind bis zu fünf Millionen Euro möglich, für größere Unternehmen bis 25 Millionen Euro. Je nach Stufe kommen Tilgungszuschüsse von null bis fünf Prozent hinzu.

10.000 Euro bis 25 Mio. Euro
Baden-Württemberg
L-Bank