Forschungszulage
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung, die unabhängig von der Gewinnsituation gewährt wird.

Was dahintersteckt
Anders als klassische Projektförderung läuft die Forschungszulage über das Steuerrecht. Sie wird auf die förderfähigen Personal- und Auftragskosten eines begünstigten Forschungsvorhabens gewährt und auf die Steuerschuld angerechnet, bei zu geringer Steuerlast auch ausgezahlt. Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst bescheinigt eine eigene Bescheinigungsstelle, dass es sich fachlich um Forschung handelt, danach entscheidet das Finanzamt über die Höhe. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe und Branche. Wichtig ist die saubere Dokumentation der Arbeitszeiten im Projekt.
Beträge, Fördersätze und Fristen stehen bewusst nicht in dieser Erklärung. Sie ändern sich mit jeder Richtlinienfassung. Verbindlich ist immer die Originalquelle unten und die Angabe beim konkreten Programm.
Passende Förderthemen
Verwandte Begriffe
- ZIMDas Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen.
- KMUKMU steht für kleine und mittlere Unternehmen, eine in der EU einheitlich definierte Größenklasse, an der viele Förderprogramme hängen.
- KumulierungsverbotEin Kumulierungsverbot untersagt, dieselben Kosten gleichzeitig aus mehreren Förderprogrammen zu bezahlen.
Quellen
Diese Erklärung fasst zusammen, was die zuständigen Stellen veröffentlichen. Für den verbindlichen Wortlaut gehst du direkt zur Quelle.
Begriff verstanden. Die spannendere Frage ist, ob es für dein Vorhaben ein Programm gibt. Der Check beantwortet das in zwei Minuten.