# Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg)

Zuschuss für externe Moderation und Referenten bei Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk, je Gruppensitzung bis zu 3.000 Euro oder bis zu 4.500 Euro, in der Regel zwei Sitzungen pro Jahr. Themen sind unter anderem Digitalisierung, Innovation, Kooperation, Personal, Strategie, Transformation, Nachhaltigkeit und Energiewende.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 4.500 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Vereine, Unternehmen |
| Themen | Personal, Digitalisierung |
| Frist | laufend, Merkblatt und Antragsvordruck zuletzt 2025 aktualisiert |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Landesinnungs- und Fachverbände sowie Kreishandwerkerschaften in Baden-Württemberg
- Durchführung von Erfahrungsaustauschgruppen mit externer Moderation oder Referenten
- Themenbezug zu Digitalisierung, Innovation, Personal, Strategie, Transformation oder Nachhaltigkeit

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg) beantragen?

Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg) richtet sich an Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Landesinnungs- und Fachverbände sowie Kreishandwerkerschaften in Baden-Württemberg

### Wie viel Geld gibt es bei Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg)?

Der genannte Höchstbetrag von 4.500 Euro gilt je Jahr und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg)?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg) beantragen?

laufend, Merkblatt und Antragsvordruck zuletzt 2025 aktualisiert Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/erfahrungsaustauschgruppen-im-handwerk
- Antragstellung: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/erfahrungsaustauschgruppen-im-handwerk
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/erfahrungsaustauschgruppen-im-handwerk-erfa-baden-wuerttemberg-land-baden-wuerttemberg-min
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/personal
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/erfahrungsaustauschgruppen-im-handwerk-erfa-baden-wuerttemberg-land-baden-wuerttemberg-min
