Förderprogramme
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Kurzzeitpflege in einer vollstationaeren Einrichtung
Wenn die Pflege zu Hause voruebergehend nicht möglich ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer voruebergehenden Unterbringung in einem Pflegeheim. Der Anspruch gilt für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Bezahlt werden die pflegebedingten Aufwendungen, die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Unterkunft und Verpflegung tragen die Pflegebedürftigen selbst.
Verhinderungspflege (Ersatzpflege bei Ausfall der Pflegeperson)
Fällt die pflegende Person wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen aus, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Die Kosten werden aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro getragen, den sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen. Ein Antrag vor der Ersatzpflege ist nicht noetig, die Kostenerstattung muss aber bis zum Ende des Folgejahres beantragt werden. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehoerige, die nicht erwerbsmäßig pflegen, gilt in der Regel eine niedrigere Grenze in Höhe des doppelten Pflegegeldes.
Verhinderungspflege / Ersatzpflege (Paragraf 39 SGB XI)
Ist die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege für laengstens acht Wochen je Kalenderjahr. Die Kosten werden gemeinsam mit der Kurzzeitpflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag nach Paragraf 42a SGB XI gedeckt, der nach der abgerufenen Gesetzesfassung bis zu 3539 Euro je Kalenderjahr beträgt. Pflegen nahe Angehoerige nicht erwerbsmäßig, gelten niedrigere Obergrenzen. Antrag mit Kostennachweis bei der Pflegekasse.
Gründungsprämie Thüringen (Gründungsrichtlinie)
Aus dem ESF Plus finanzierter, nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts bei innovationsbasierten Gründungen in Thüringen. Je nach Qualifikation werden 2.500 bis 3.500 Euro pro Monat als Festbetrag gezahlt, insgesamt bis zu zwölf Monate, davon höchstens sechs Monate nach der Gründung. Ein Eigenanteil ist nicht noetig, gefördert werden 100 Prozent der standardisierten Lebenshaltungskosten. Das Verfahren ist zweistufig mit Ideenpapier, Jurypraesentation und anschließendem Förderantrag.
Gründungsrichtlinie - Gründungsprämie
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Vorbereitung einer innovationsbasierten Unternehmensgründung in Thüringen. Der monatliche Betrag liegt je nach Qualifikation zwischen 2.500 und 3.500 Euro und wird für maximal 12 Monate gezahlt, davon bis zu 6 Monate nach der Gründung.
Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr
Das BAFA fördert den Kauf von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern für den gewerblichen Guetertransport in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, höchstens 3.500 Euro je Fahrzeug. Antragsberechtigt sind private Unternehmen jeder Rechtsform einschließlich Freiberuflern sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Wichtigste Bedingung: Der Antrag muss zwingend vor der Bestellung beim Haendler gestellt werden, eine Bestellbestätigung vor dem Zuwendungsbescheid führt in der Regel zur Ablehnung.
Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
Das BAFA bezuschusst den Kauf fabrikneuer E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger für den gewerblichen Lastenverkehr mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Antragsberechtigt sind private Unternehmen inklusive freiberuflich Tätiger sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Antragstellung ist seit dem 1. Oktober 2024 möglich und muss zwingend vor der Bestellung erfolgen.
E-Lastenfahrrad-Richtlinie
Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhaengern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Ausgaben, höchstens 3.500 Euro je E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen, kommunale Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit und öffentliche Körperschaften wie Hochschulen. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Die Programmlaufzeit reicht vom 1. Oktober 2024 bis 30. Juni 2027, eine Einreichungsfrist gibt es nicht.
E-Lastenfahrrad-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative
Zuschuss von 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 3.500 Euro je fabrikneuem E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger für den gewerblichen Einsatz. Das Rad muss mindestens 170 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht haben und deutlich mehr Transportkapazität bieten als ein normales Fahrrad. Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, kommunale Unternehmen in privatrechtlicher Form sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen. Anträge laufen elektronisch über das BAFA-Portal, eine feste Einreichungsfrist gibt es nicht.
Förderung von E-Lastenfahrrädern für Unternehmen
Der Bund fördert seit dem 1. Oktober 2024 die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern für den gewerblichen Lastentransport mit 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 3.500 Euro je Rad oder Anhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen aller Rechtsformen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts; Kommunen, Landkreise und Vereine sind ausgeschlossen. Das Rad muss ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm haben, fest verbundene Transportmöglichkeiten bieten und mit höchstens 250 Watt bis 25 km/h unterstützen. Der Antrag muss vor der Bestellung gestellt werden.
Förderung von E-Lastenfahrrädern in der Wirtschaft (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
Der Bund fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 3.500 Euro je E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, etwa Hochschulen. Kommunen und Vereine sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die wichtigste Bedingung: Der Antrag muss zwingend vor der Beauftragung, also vor der Bestellung beim Haendler oder Hersteller, gestellt werden. Anträge sind seit dem 1. Oktober 2024 möglich. Das ist derzeit die einzige bundesweite Lastenradförderung, nachdem viele Landes- und Stadtprogramme ausgelaufen sind.
Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern
Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Der Zuschuss wird nicht zurückgezahlt. Antragsberechtigt sind private Unternehmen aller Rechtsformen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen.
Aufstiegsprämie Hessen
Hessen zahlt eine Aufstiegsprämie von 3.500 Euro je Person und Qualifikation für den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung im Handwerk, in der Industrie oder in der Landwirtschaft sowie für Abschlüsse als Fachwirtin, Fachkaufmann oder Betriebswirtin. Die Qualifikation muss dem DQR-Niveau 6 oder 7 entsprechen. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Wer die Prüfung in Hessen ablegt, braucht Hauptwohnsitz oder Beschäftigung in Hessen. Die Prämie muss spätestens drei Monate nach Feststellung des Prüfungsergebnisses beantragt werden, die aktuelle Richtlinie datiert vom 13. April 2026.
Aufstiegsprämie Hessen (Kostenfreie Meisterausbildung)
Pauschale Prämie von 3.500 Euro pro Person und Abschluss als nachträgliche Anerkennung für eine bestandene Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung auf DQR-Niveau 6 oder 7. Zusammen mit dem Aufstiegs-BAföG soll die Meisterausbildung in Hessen faktisch kostenfrei werden, Start war der 1. Juni 2024.
FEIN - Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (Einzelmaßnahmen)
Sachmittelförderung von bis zu 3.500 Euro je Projekt für freiwilliges Engagement in Berliner Nachbarschaften. Gefördert werden Materialkosten für die Aufwertung öffentlicher Infrastruktur durch ehrenamtliche Arbeit, etwa Farben für Renovierungen oder Bepflanzungen an Schulen, Kitas, Senioreneinrichtungen, Sport- und Grünflächen.
Hessische Aufstiegsprämie
Hessen zahlt für eine bestandene Meisterprüfung oder einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss eine Aufstiegsprämie von pauschal 3.500 Euro pro Person und Abschluss. Die Prämie wurde zum 1. Juni 2024 von 1.000 auf 3.500 Euro erhöht mit dem Ziel einer kostenfreien Meisterausbildung. Förderfähig sind Abschlüsse, die vom Bund-Länder-Koordinierungsgremium für den Deutschen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 oder 7 zugeordnet sind, etwa Meister, Fachwirt oder Betriebswirt. Handwerksabschlüsse werden schriftlich bei der zuständigen hessischen Handwerkskammer beantragt, IHK-Abschlüsse online beim Hessischen Industrie- und Handelskammertag.
Thüringer Gründungsprämie
Monatlicher Zuschuss zwischen 2.500 und 3.500 Euro je nach Qualifikation für bis zu zwölf Monate, davon maximal sechs Monate nach der Gründung. Gefördert werden innovationsbasierte Gründungsvorhaben in Thüringen mit neuen Produkten, Dienstleistungen, Verfahren oder Markterschließungsstrategien. Begleitend gibt es Coaching und die Anbindung an das ThEx-Netzwerk.
Moorbauernprogramm Bayern
Das bayerische Moorbauernprogramm ist Teil des KULAP und fördert die klimaschonende Bewirtschaftung von Moorboeden. Für die Umwandlung von Acker in Dauergrünland auf Moorstandorten werden bis zu 3.300 Euro je Hektar gezahlt. Damit sollen die hohen Treibhausgasemissionen entwaesserter Moorboeden gesenkt werden, ohne dass die Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung fallen. Die Antragstellung erfolgt über iBALIS zusammen mit den übrigen KULAP-Maßnahmen.
Sonderausgabenabzug für Parteispenden (Paragraf 10b Absatz 2 EStG)
Zuwendungen an politische Parteien können bis 3.300 Euro im Kalenderjahr als Sonderausgaben abgezogen werden, bei Zusammenveranlagung von Ehegatten bis 6.600 Euro. Der Abzug greift erst für den Teil der Spende, für den keine Steuerermäßigung nach Paragraf 34g EStG gewährt wurde. Eine doppelte Berücksichtigung desselben Betrags ist damit ausgeschlossen. Praktisch bedeutet das: die ersten 3.300 Euro laufen über Paragraf 34g, der Rest über den Sonderausgabenabzug.
Uebungsleiterpauschale nach Paragraf 3 Nummer 26 EStG
Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit als Uebungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbarer Tätigkeit bleiben bis 3.300 Euro im Jahr steuerfrei. Das gilt auch für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Voraussetzung ist ein Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, mildtaetigen oder kirchlichen Einrichtung in der EU, dem EWR oder der Schweiz. Übersteigen die Einnahmen den Freibetrag, dürfen Betriebsausgaben nur abgezogen werden, soweit sie den steuerfreien Betrag übersteigen.
Teilhabe am Arbeitsmarkt (Paragraf 16i SGB II)
Lohnkostenerstattung für die Einstellung sehr lange arbeitsloser Menschen über bis zu fünf Jahre. In den ersten beiden Förderjahren werden 100 Prozent der Lohnkosten erstattet, danach jährlich um 10 Prozentpunkte absteigend von 90 auf 70 Prozent. Zusätzlich werden Coaching-Kosten und erforderliche Weiterbildungen bis zu 3.000 Euro übernommen, auch innerbetrieblich.
Teilhabe am Arbeitsmarkt (sozialer Arbeitsmarkt nach Paragraf 16i SGB II)
Für die Einstellung von Menschen, die seit mindestens sechs Jahren im Leistungsbezug sind und in dieser Zeit nicht oder nur kurz gearbeitet haben, gibt es bis zu fünf Jahre Lohnkostenzuschuss: 100 Prozent in den ersten beiden Jahren, danach jährlich um zehn Prozentpunkte absteigend von 90 auf 70 Prozent. Dazu kommt der pauschalierte Arbeitgeberanteil an der Gesamtsozialversicherung, ein Coaching für die beschäftigte Person und bis zu 3.000 Euro für erforderliche Weiterbildungen. Berechnungsgrundlage ist das gezahlte Entgelt bei Tarifbindung, sonst der Mindestlohn. Der Antrag läuft online über das Jobcenter.
Bildungsschecks für Unternehmen M-V
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.000 Euro je Bildungsscheck, für die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungen. Kofinanziert wird das Programm aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Die Mindestausgaben je Antrag betragen 300 Euro.
Bildungsschecks für Unternehmen Mecklenburg-Vorpommern (Qualifizierungsrichtlinie)
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können die berufsbegleitende Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit Bildungsschecks fördern lassen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Lehrgangskosten, höchstens 3.000 Euro je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme. Ausgeschlossen sind Freiberufler wie Aerzte, Rechtsanwaelte und Steuerberater, öffentliche Einrichtungen sowie Finanzdienstleister. Auszubildende, Beamtinnen und Beamte sowie Krankenhauspersonal im Landesplan können nicht teilnehmen. Die Weiterbildung muss durch einen qualifizierten externen Anbieter mit anerkannter Zertifizierung erfolgen. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der GSA zu stellen.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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