Kurzzeitpflege in einer vollstationaeren Einrichtung
Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung · bundesweit
Wenn die Pflege zu Hause voruebergehend nicht möglich ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer voruebergehenden Unterbringung in einem Pflegeheim. Der Anspruch gilt für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Bezahlt werden die pflegebedingten Aufwendungen, die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Unterkunft und Verpflegung tragen die Pflegebedürftigen selbst.
Antrag für Kurzzeitpflege in einer vollstationaeren Einrichtung vorbereiten
10 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 22 Angaben und 9 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5
- Haeusliche oder teilstationaere Pflege reicht voruebergehend nicht aus
- Aufnahme in einer zur Kurzzeitpflege zugelassenen Einrichtung
- Höchstens acht Wochen je Kalenderjahr
Was du dafür brauchst
22 Angaben und 9 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
10 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kombinierbar mit
Erfahrungen anderer
Zu Kurzzeitpflege in einer vollstationaeren Einrichtung hat noch niemand geschrieben
Stell die erste Frage, oder berichte, wie dein Antrag gelaufen ist. Die Nächsten sparen damit viel Sucherei.
Erste Frage stellenFrag Ferdi zu diesem Programm
Ferdi kennt die Angaben auf dieser Seite und antwortet nur dazu.
Stell deine Frage zur Förderung. Ich antworte mit dem, was in unseren Programmdaten steht, und sage ehrlich, wenn etwas nicht drinsteht.
Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Kurzzeitpflege in einer vollstationaeren Einrichtung ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Kurzzeitpflege in einer vollstationaeren Einrichtung
Wer kann Kurzzeitpflege in einer vollstationaeren Einrichtung beantragen?
Kurzzeitpflege in einer vollstationaeren Einrichtung richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5
Wie viel Geld gibt es bei Kurzzeitpflege in einer vollstationaeren Einrichtung?
Der Höchstbetrag beträgt 3.539 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Kurzzeitpflege in einer vollstationaeren Einrichtung?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Kurzzeitpflege in einer vollstationaeren Einrichtung vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Kurzzeitpflege in einer vollstationaeren Einrichtung beantragen?
laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Kurzzeitpflege in einer vollstationaeren Einrichtung mit anderen Förderungen kombinieren?
Teilt sich den Gemeinsamen Jahresbetrag nach Paragraf 42a SGB XI mit der Verhinderungspflege; das Pflegegeld läuft für bis zu acht Wochen zur Haelfte weiter Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Kurzzeitpflege in einer vollstationaeren Einrichtung?
Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Passende Themen und Nachbarn
- ÜbersichtFörder-Check in wenigen MinutenEin paar Fragen, danach siehst du die Programme, die zu deinem Vorhaben passen.
- ÜbersichtAlle Förderprogramme im VerzeichnisEigene Seite je Thema, dazu Ebene, Art, Bundesland und Stichwort.
- ÜbersichtWissen zum FörderantragWie Anträge ablaufen und woran sie typischerweise scheitern.
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- ThemaFörderung für WohneigentumWer eine Immobilie kauft oder baut, kann auf mehreren Ebenen Unterstützung bekommen: zinsgünstige Kredite...
- ThemaFörderung für die GründungFür Gründungen gibt es vier Arten von Unterstützung: Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder zu Beratungskosten...
- ThemaFörderung für MobilitätRund um Mobilität fördern Bund, Länder und vor allem Kommunen sehr unterschiedliche Dinge: Lastenräder...
- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
Quelle und Stand
Angaben nach gesundheit-pflege, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
Allgemeine medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung erbringt medizinische Rehabilitation, wenn die Erwerbsfähigkeit gefaehrdet oder gemindert ist. Die Maßnahme dauert in der Regel drei Wochen und ist stationaer oder ganztaegig ambulant möglich. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für laengstens 42 Tage im Kalenderjahr. Der Antrag läuft über den Online-Antrag der DRV oder das Formular G0100 mit aerztlichem Befundbericht S0051.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen können früher in Rente gehen als andere Versicherte. Voraussetzung sind eine Wartezeit von 35 Jahren und die Anerkennung als schwerbehindert bei Rentenbeginn. Abschlagsfrei ist die Rente mit Vollendung des 65. Lebensjahres, eine vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlaegen ist ab dem 62. Lebensjahr möglich. Für Jahrgaenge vor 1964 gelten niedrigere Altersgrenzen nach den Übergangsvorschriften. Massgeblich ist der Grad der Behinderung von mindestens 50 zum Rentenbeginn.
Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
Die Krankenkasse kann ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen, wenn allgemeine Maßnahmen nicht ausreichen oder wegen beruflicher oder familiaerer Umstände nicht durchführbar sind. Behandlung, Arznei- und Heilmittel werden übernommen. Zu den übrigen Kosten kann die Satzung der Kasse einen Zuschuss von bis zu 16 Euro je Tag vorsehen, bei chronisch kranken Kleinkindern bis zu 25 Euro je Tag. Die konkrete Höhe steht in der Satzung der jeweiligen Kasse.
Angebote zur Unterstützung im Alltag und Umwandlungsanspruch (Paragraf 45a SGB XI)
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umfassen Betreuungsangebote, Entlastung pflegender Angehoeriger sowie Hilfe bei Haushaltsführung und Organisation von Hilfeleistungen. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in haeuslicher Pflege können bis zu 40 Prozent des monatlichen Höchstbetrags der Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI in solche Angebote umwandeln. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich, es genuegen Belege über die entstandenen Kosten bei der Pflegekasse.
Anschlussrehabilitation AHB nach Krankenhausaufenthalt
Die Anschlussrehabilitation ist eine ganztaegig ambulante oder stationaere Rehabilitation, die sich unmittelbar, spätestens zwei Wochen nach der Entlassung, an eine stationaere Krankenhausbehandlung anschließt. Sie dauert üblicherweise drei Wochen. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für laengstens 14 Tage je Kalenderjahr. Den Antrag stellt in der Regel der Sozialdienst des Krankenhauses noch während des stationaeren Aufenthalts.
Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen
Wer eine ambulant betreute Pflege-Wohngruppe neu gründet, erhält einmalig bis zu 2.613 Euro je Person für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung. Je Wohngruppe sind höchstens 10.452 Euro möglich. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Erfuellung der Voraussetzungen zu stellen. Die Förderung endet, sobald das bundesweite Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro ausgeschöpft ist.