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Teilhabe am Arbeitsmarkt (sozialer Arbeitsmarkt nach Paragraf 16i SGB II)

Jobcenter · bundesweit

Für die Einstellung von Menschen, die seit mindestens sechs Jahren im Leistungsbezug sind und in dieser Zeit nicht oder nur kurz gearbeitet haben, gibt es bis zu fünf Jahre Lohnkostenzuschuss: 100 Prozent in den ersten beiden Jahren, danach jährlich um zehn Prozentpunkte absteigend von 90 auf 70 Prozent. Dazu kommt der pauschalierte Arbeitgeberanteil an der Gesamtsozialversicherung, ein Coaching für die beschäftigte Person und bis zu 3.000 Euro für erforderliche Weiterbildungen. Berechnungsgrundlage ist das gezahlte Entgelt bei Tarifbindung, sonst der Mindestlohn. Der Antrag läuft online über das Jobcenter.

Förderhöhe
bis 3.000 Euro
Fördersatz
bis 100 Prozent
Frist
Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrags stellen und die Freischaltung durch das Jobcenter abwarten.

Für wen ist das

UnternehmenVereineKommunen

Was du erfüllen musst

  • Die einzustellende Person ist mindestens 25 Jahre alt
  • Sie hat innerhalb der letzten sieben Jahre mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen und war nicht oder nur kurz erwerbstätig
  • Bei schwerbehinderten Personen oder mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt genügen fünf Jahre Leistungsbezug
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, auch Teilzeit möglich
  • Freistellung für das Coaching im ersten Förderjahr bei Entgeltfortzahlung

Kombinierbar mit

Kein Rechtsanspruch, Ermessensleistung des Jobcenters. Bei dieser Förderung sind keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abzuführen, es entsteht also kein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eine parallele Förderung nach Paragraf 16e SGB II oder ein Eingliederungszuschuss ist ausgeschlossen.

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Quelle und Stand

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bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
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