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Förderprogramme für Wohneigentum in Sachsen auf Ebene Land

Alle Programme für Wohneigentum auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

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LandKredit

Familienwohnen

Zinsverbilligtes Förderdarlehen für Familien beim Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum in Sachsen. Gefördert werden bis zu 80.000 EUR je Haushalt sowie bis zu 10.000 EUR Zusatzdarlehen für Haushaltsmitglieder mit Mobilitätseinschränkung. Der Zinssatz liegt je nach Einkommen und energetischem Standard zwischen 0,1 und 3,15 Prozent.

bis 90.000 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandKredit

SAB Förderergänzungsdarlehen

Zinsgünstiges Ergänzungsdarlehen zur Komplettierung der Gesamtfinanzierung bei Wohnimmobilienvorhaben in Sachsen. Finanziert werden Schaffung, Sanierung und Modernisierung von Wohnraum sowie Neubau und Umbau. Die Darlehenshöhe wird individuell vereinbart, Zinsbindungen von 3 bis 15 Jahren sind möglich, bei Mietwohnraum bis 20 Jahre.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandKredit

SAB Sachsenkredit "Klimafreundlicher Wohnen"

Zinsverbilligtes Darlehen für die klimafreundliche Sanierung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Sachsen. Gefördert werden energetische Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen, etwa moderne Heizungen, Dämmung der Gebäudehülle und Photovoltaikanlagen bis 30 kWp. Die Zinsverbilligung beträgt aktuell 0,8 Prozent.

ab 20.000 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Wohnraumanpassung (RL WRA)

Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Häusern und Wohnungen in Sachsen. Gefördert werden Treppenlifte, Badumbau, Schwellenabbau, Rollstuhlboxen und Rampen mit 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis maximal 4.000 EUR, für Rollstuhlnutzende bis 10.000 EUR und für Sozialleistungsbeziehende bis 12.500 EUR. Seit 18. März 2026 gilt eine neue Richtlinienfassung mit Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen.

bis 80 Prozent, maximal 12.500 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö)

Zuschuss des Freistaates Sachsen für Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen auf Grundlage des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes und der Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) vom 31. August 2019. Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen. Daneben wird das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes über das Landesamt begleitet. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge werden nicht öffentlich beziffert und im Einzelfall festgelegt.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Freistaat Sachsen, Bewilligungsstelle Landesamt für Denkmalpflege Sachsen

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