Förderprogramme für Digitalisierung in Bayern auf Ebene Land
Alle Programme für Digitalisierung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Bayerisches Regionales Förderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und GRW-Förderung
Investitionszuschüsse für Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Tourismus in ländlichen und strukturschwachen Regionen Bayerns. Über 80 Prozent der Mittel fliessen in den ländlichen Raum. Die Mindestinvestition liegt je nach Gebiet und Branche bei 200.000 bis 500.000 Euro, im Tourismus bei 50.000 bis 100.000 Euro. Sonderprogramme 2026 sind unter anderem Transformation@Bayern ab 200.000 Euro, Energieeffizienz, Premiumoffensive Tourismus, barrierefreie Gastronomie ab 30.000 Euro und die Kleinunternehmerinitiative für Betriebe bis 10 Beschäftigte ab 100.000 Euro.
Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)
Fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in den vier Handlungsfeldern Werkstoffe und Materialien, Life Science, Digitalisierung sowie Mobilität. Die einzelnen Förderlinien sind unter anderem Informations- und Kommunikationstechnik (Kuenstliche Intelligenz und Data Science, Kommunikationsnetze der Zukunft, Cybersicherheit), Elektronische Systeme und Prozesstechnologien, Medizintechnik, Bio- und Gentechnologie, Neue Werkstoffe sowie Innovative Antriebstechnologien und Raumfahrt. Die Förderung erfolgt über regelmäßige Förderaufrufe mit Stichtagen.
Beteiligungskapital Bayern Kapital
Eigenkapitalbeteiligungen für bayerische Gründerinnen, Gründer und Technologieunternehmen von der Gründung über den Markteintritt bis zur Expansion. Bayern Kapital investiert in der Frühphase und begleitet innovative Technologieunternehmen auch in der Wachstumsphase.
Digitalbonus Bayern
Zuschuss für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Der Digitalbonus Standard fördert bis 7.500 Euro, der Digitalbonus Plus bis 30.000 Euro, jeweils mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Seit der Neuauflage stehen Robotik und Kuenstliche Intelligenz im Vordergrund.
Digitalbonus.Bayern Plus
Variante des Digitalbonus Bayern für besonders anspruchsvolle Digitalisierungsvorhaben. Gefördert werden Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von digitalen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Maßnahmen zur IT-Sicherheit mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 30.000 Euro.
Digitalbonus.Bayern Standard
Zuschuss für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Bayern zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie zur Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheitsprozessen. Gefördert werden IKT-Software, Roboter-Hardware, Beratung und Schulung mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 7.500 Euro.
Digitalisierungskredit
Darlehen bis 15 Mio. Euro für Investitionen in Digitalisierungsvorhaben, gestaffelt in drei Förderstufen. Für Basisdigitalisierungen gibt es 1 Prozent Tilgungszuschuss, diese Stufe steht nur KMU offen. Höhere Stufen sind auch für größere Unternehmen bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz offen.
EFRE Bayern 2021 bis 2027
Bayern erhält 577 Millionen Euro EU-Mittel aus dem EFRE für 2021 bis 2027, verteilt auf 17 Maßnahmen in drei Förderbereichen. Förderbereich 1 umfasst Innovation und Wettbewerbsfähigkeit (Forschungsinfrastruktur, Technologietransfer, KMU-Investitionen, überbetriebliche Bildungszentren, Internationalisierung, Beteiligungen), Förderbereich 2 Klima- und Umweltschutz (Energieeffizienz, Bioökonomie, Hochwasserschutz, grüne Infrastruktur, Flächenrecycling) und Förderbereich 3 strategische Technologien (STEP). 60 Prozent der Mittel fließen in strukturschwächere Regionen.
Innovationsgutschein Bayern
Zuschuss für kleine Unternehmen, die externe Entwicklungsleistungen oder wissenschaftliche Beratung für technologisch neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen einkaufen. Grundfördersatz sind 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Je 10 Prozentpunkte kommen hinzu für Kleinstunternehmen, für Betriebe in strukturschwachen Regionen und für die Zusammenarbeit mit Hochschulen, in Summe bis 60 Prozent.
Innovationsgutschein Bayern (Standard und Spezial)
Zuschuss für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern, die externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleister beauftragen. Der Innovationsgutschein Standard fördert zuwendungsfähige Ausgaben von 4.000 bis 38.000 Euro mit einem Basissatz von 40 Prozent, der sich auf bis zu 60 Prozent erhöhen kann. Der Innovationsgutschein Spezial fördert Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von 30.000 bis 99.500 Euro mit festen 50 Prozent. Softwarevorhaben sind förderfähig, wenn die Software selbst das vermarktungsfähige Produkt ist und einen neuartigen Entwicklungsansatz enthält.
Innovationskredit
Darlehen bis 15 Mio. Euro für Investitionen in Innovationen und für den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen. Die Förderung erfolgt in drei Stufen mit umso guenstigeren Zinsen, je anspruchsvoller das Vorhaben ist. Für Basisinnovationen gibt es 2 Prozent Tilgungszuschuss.
ScaleUp-Dachfonds Bayern
Dachfonds mit 50 Mio. Euro Volumen, der nicht direkt in Unternehmen, sondern in Venture-Capital- und Venture-Debt-Fonds investiert. Diese Fonds finanzieren dann innovative technologieorientierte ScaleUps in der Expansions- und Wachstumsphase. Je Zielfonds werden maximal 10 Mio. Euro investiert, die Investitionsphase läuft fuenf Jahre, der Fonds bis Ende 2038.
Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)
Fördert die Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen sowie die Anwendung neuer Technologien. Die Förderlinie Entwicklung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Anteilsfinanzierung gewährt, die Förderlinie Anwendung als Darlehen der LfA mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)
Bayern kofinanziert die Breitbandförderung des Bundes und hebt damit die Gesamtförderquote für Gemeinden an. Die Richtlinie gilt seit 15. Juli 2023 und wurde zuletzt durch Bekanntmachung vom 15. April 2026 geaendert. Die konkreten Kofinanzierungssaetze regelt das Hinweisdokument des Bayerischen Breitbandzentrums und konnten hier nicht belegt werden; Ansprechpartner ist das Breitbandzentrum in Amberg.
Mobilfunkförderprogramm Bayern (Mobilfunkinitiative Bayern)
Das bayerische Mobilfunkförderprogramm unterstützte Kommunen beim Bau von Mobilfunkmasten in Gebieten, die marktwirtschaftlich nicht erschlossen werden. Das Programm ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Eine Neuauflage scheiterte im Juli 2024 an Auflagen der EU-Kommission zum Infrastructure Sharing, seither konzentriert sich Bayern auf Messkampagnen zur Netzqualität.
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Reine Landesförderung für den Gigabitausbau in bayerischen Gemeinden. Das Bayerische Breitbandzentrum stellt ausdrücklich fest: Die Bayerische Gigabitrichtlinie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2025 ausser Kraft getreten, eine Förderantragstellung ist daher nicht mehr möglich. Die Seite führt sie unter den bisherigen Förderprogrammen. Für neue Vorhaben kommt die Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie zur Bundesförderung in Betracht.
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