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Umsatzsteuer-Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG)

Bund, Umsetzung über den Lieferanten beziehungsweise Installateur · bundesweit

Auf die Lieferung von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern sowie auf deren Installation fällt keine Umsatzsteuer an, der Steuersatz beträgt null Prozent. Das senkt den Anschaffungspreis unmittelbar, ohne dass der Betreiber Vorsteuer geltend machen oder zur Regelbesteuerung optieren müsste. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten installiert wird und die installierte Bruttoleistung 30 Kilowatt peak nicht übersteigt. Der Haken: Bei größeren Anlagen greift der Nullsteuersatz nicht, und der Nachweis der Voraussetzungen liegt beim liefernden Unternehmen.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
laufend

Antrag für Umsatzsteuer-Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG) vorbereiten

8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 25 Angaben und 14 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

PrivatpersonenVermieterUnternehmen

Was du erfüllen musst

  • Lieferung von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten oder Speichern an den Betreiber
  • Oder Installationsleistung für eine solche Anlage
  • Installation auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und gemeinwohlorientierten Gebäuden
  • Installierte Bruttoleistung nicht mehr als 30 Kilowatt peak

Was du dafür brauchst

25 Angaben und 14 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Grundbuchblatt
  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Grundbuchauszug
  • Baugenehmigung oder Bauanzeige
  • Lageplan oder Flurkarte

8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Ergänzt die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nummer 72 EStG
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So läuft der Antrag ab

Umsatzsteuer-Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG) ist ein Steuervorteil auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3In der Steuererklärung geltend machenHier gibt es keinen Antrag im klassischen Sinn. Der Vorteil entsteht in der Steuererklärung, oft braucht es eine Bescheinigung als Anlage.
  4. 4Belege aufbewahrenDas Finanzamt kann Nachweise auch Jahre später anfordern. Rechnungen und Zahlungsbelege gehören zu den Unterlagen, die du behältst.

Häufige Fragen zu Umsatzsteuer-Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG)

Wer kann Umsatzsteuer-Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG) beantragen?

Umsatzsteuer-Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG) richtet sich an Privatpersonen, Vermieter und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Lieferung von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten oder Speichern an den Betreiber

Wo gilt Umsatzsteuer-Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Umsatzsteuer-Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Umsatzsteuer-Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Umsatzsteuer-Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzt die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nummer 72 EStG Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Umsatzsteuer-Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG)?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach immobilie-steuer, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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BundSteuervorteil

Einkommensteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 EStG)

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf, an oder in einem Gebäude sind einkommensteuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 Kilowatt peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit beträgt. Pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft sind insgesamt höchstens 100 Kilowatt peak begünstigt. Wer darunter bleibt, muss weder Einspeisevergütung noch Eigenverbrauch versteuern und keine Gewinnermittlung abgeben. Der Haken: Die Befreiung ist zwingend, nicht wählbar. Damit entfällt auch der Abzug von Kosten und Abschreibungen, was bei einer defizitären Anlage nachteilig sein kann. Wird die Grenze überschritten, fallen die Einnahmen insgesamt aus der Befreiung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
LandKredit

Rund ums Haus

Zinsverbilligter Annuitätenkredit bis 50.000 Euro für private Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Wohnimmobilien im Land Bremen. Gefördert werden energetische Sanierung mit Heizung, Fenstern, Dämmung und Lüftung, Photovoltaik mit Speicher und Ladeinfrastruktur, altersgerechter Umbau, Einbruchschutz, Grundstücksentwässerung, Bleirohrtausch und Regenwassernutzung sowie Zählerschränke und Fernwärmeanschluss. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre.

bis 100 Prozent, maximal 50.000 Euro
Bremen
BAB Bremer Aufbau-Bank
LandKredit

SAB Sachsenkredit "Klimafreundlicher Wohnen"

Zinsverbilligtes Darlehen für die klimafreundliche Sanierung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Sachsen. Gefördert werden energetische Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen, etwa moderne Heizungen, Dämmung der Gebäudehülle und Photovoltaikanlagen bis 30 kWp. Die Zinsverbilligung beträgt aktuell 0,8 Prozent.

ab 20.000 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

SolarPLUS S – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser Berlin

Berliner Zuschussprogramm für Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Für den Kauf eines Stromspeichers in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gibt es bis zu 4.750 Euro, gestaffelt nach der Leistung der PV-Anlage; mit zusätzlicher Zusage zu Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende steigt der Höchstbetrag auf 5.700 Euro. Für die Ertüchtigung des Zählerschranks durch Unterverteilungen gibt es pauschal 750 Euro. Seit dem 2. Januar 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie des Landes Berlin.

bis 5.700 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin, umgesetzt durch die IBB Business Team GmbH
LandKredit

Wohnen mit Zukunft - Photovoltaik

Zinsgünstiges Darlehen ab 5.000 Euro für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher auf selbstgenutzten Wohngebäuden. Förderfähig sind die technischen Anlagen, Planung, Bauarbeiten, Montage und Zubehör wie Ladestationen. Laufzeiten von 5, 10, 20 oder 30 Jahren mit ein bis fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.

ab 5.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank
LandKredit

Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik

Zinsguenstiges Förderdarlehen der L-Bank für den Bau, die Erweiterung oder die Modernisierung einer Photovoltaikanlage am selbstgenutzten Wohnhaus in Baden-Württemberg. Finanziert werden die Anlage selbst, ein Batteriespeicher, Planung und Projektierung, notwendige Baumaßnahmen sowie sonstige Kosten wie Messeinrichtungen und Wallbox. Der Kredit beginnt bei 5.000 Euro, die Laufzeit beträgt 5, 10, 20 oder 30 Jahre bei zehnjähriger Sollzinsbindung. Das Darlehen laesst sich mit der Einspeisevergütung nach dem EEG kombinieren und wird im Hausbankverfahren beantragt.

ab 5.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank Baden-Württemberg