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Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Wählerstimmenanteil

Praesident des Deutschen Bundestages · bundesweit

Parteien erhalten jährlich Mittel aus dem Bundeshaushalt als Teilfinanzierung ihrer Tätigkeit. Nach Paragraf 18 Absatz 3 Parteiengesetz werden 0,83 Euro für jede gültige Listenstimme bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen gezahlt, für die ersten vier Millionen Stimmen einer Partei 1 Euro je Stimme. Die Beträge werden seit 2017 jährlich an den Preisindex der parteitypischen Ausgaben angepasst. Anspruch besteht ab 0,5 Prozent der Listenstimmen bei Europa- oder Bundestagswahl beziehungsweise ab 1,0 Prozent bei einer Landtagswahl.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Antrag bis 30.09. des Anspruchsjahres, Festsetzung bis 15.02. des F…

Zur Frist: Antrag bis 30.09. des Anspruchsjahres, Festsetzung bis 15.02. des Folgejahres

Antrag für Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Wählerstimmenanteil vorbereiten

7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 14 Angaben und 6 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Vereine

Was du erfüllen musst

  • Partei im Sinne des Parteiengesetzes
  • Mindestens 0,5 Prozent der gültigen Listenstimmen bei der letzten Europa- oder Bundestagswahl oder 1,0 Prozent bei einer Landtagswahl
  • Fristgerechter Rechenschaftsbericht beim Praesidenten des Deutschen Bundestages
  • Kein Ausschluss von der staatlichen Teilfinanzierung nach Paragraf 18 Absatz 7 Parteiengesetz

Was du dafür brauchst

14 Angaben und 6 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts

7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Zuwendungsanteil nach Paragraf 18 Absatz 3 Nummer 3 Parteiengesetz
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So läuft der Antrag ab

Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Wählerstimmenanteil ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Wählerstimmenanteil

Wer kann Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Wählerstimmenanteil beantragen?

Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Wählerstimmenanteil richtet sich an Vereine. Zusätzlich gilt: Partei im Sinne des Parteiengesetzes

Wo gilt Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Wählerstimmenanteil?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Wählerstimmenanteil vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Wählerstimmenanteil beantragen?

Antrag bis 30.09. des Anspruchsjahres, Festsetzung bis 15.02. des Folgejahres Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Wählerstimmenanteil mit anderen Förderungen kombinieren?

Zuwendungsanteil nach Paragraf 18 Absatz 3 Nummer 3 Parteiengesetz Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Wählerstimmenanteil?

Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach politik-parteien, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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0,25-Prozent-Regel für elektrische Dienstwagen (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 EStG)

Bei einem rein elektrischen Dienstwagen ohne CO2-Ausstoß wird für die Privatnutzung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, aus der 1-Prozent-Regel wird damit faktisch eine 0,25-Prozent-Regel. Die Preisgrenze wurde mehrfach angehoben: Sie liegt bei 100.000 Euro Bruttolistenpreis für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden, bei 70.000 Euro für Anschaffungen ab 2024 und davor bei 60.000 Euro. Die Regelung gilt für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2030.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
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AUFWIND und Windkümmerer Bayern

AUFWIND ist die bayerische Windenergieoffensive mit drei Zielen: Akzeptanz für Windenergieanlagen erhöhen, Ausbauhemmnisse abbauen und die Rahmenbedingungen verbessern. Kernstück der operativen Unterstützung sind die Windkümmerer, externe Fachleute, die Kommunen und Landkreise beraten, geeignete Flächen identifizieren, die örtliche Akzeptanz erhöhen, bei Konflikten vermitteln und die Projekte fachlich begleiten. Interessierte Kommunen können sich über die Landesagentur für Energie und Klimaschutz LENK bewerben. Es handelt sich nicht um eine Investitionsförderung, sondern um eine vom Land finanzierte Beratungsleistung für Gemeinden und Landkreise.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Energie, Umsetzung durch die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK)
LandZuschuss

AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Errichtung, Erweiterung und Nachruestung von Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Die Fördersaetze liegen je nach Anlagentyp zwischen 40 und 70 Prozent und erhöhen sich um 10 Prozentpunkte bei Vorhaben aus Programmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Für Klaeranlagen gelten Höchstbeträge von 1.800 bis 3.600 Euro je Einwohnerwert.

bis 70 Prozent der Kosten
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
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Abschlagszahlungen auf die staatliche Parteienfinanzierung

Damit Parteien nicht bis zur endgültigen Festsetzung im Februar des Folgejahres auf Geld warten müssen, zahlt der Bundestagspraesident nach Paragraf 20 Parteiengesetz vier Abschlaege im Jahr aus. Die Termine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Jeder Abschlag beträgt höchstens 25 Prozent der für das Vorjahr festgesetzten Summe. Überzahlte Beträge sind unverzueglich zurückzuerstatten, notfalls wird eine Sicherheitsleistung verlangt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Praesident des Deutschen Bundestages
LandZuschuss

Allgemeine Beratungsförderung Bremen

Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für KMU im Land Bremen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen. Gefördert werden unter anderem Managementsysteme, Unternehmenserweiterung, Restrukturierung, Marktpositionierung und innerbetriebliche Qualifizierung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximales Tageshonorar 700 Euro, maximal 7.000 Euro je Antragsteller.

bis 50 Prozent, maximal 7.000 Euro
Bremen
Starthaus Bremen und Bremerhaven / BAB Bremer Aufbau-Bank
LandBeratung

Allgemeine Beratungsförderung Bremen

Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Beratungskosten für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen. Der anrechenbare Tagessatz beträgt höchstens 700 Euro für einen Acht-Stunden-Tag, der Gesamtzuschuss höchstens 7.000 Euro je Antragsteller. Gefördert werden externe Beratungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen, etwa zum Aufbau von Managementsystemen, zur Betriebserweiterung, zur Umstrukturierung, zur Neupositionierung am Markt und zur Kostenstrukturanalyse.

bis 50 Prozent, maximal 7.000 Euro
Bremen
BAB Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven / Starthaus Bremen