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Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Stadt Bonn · Bonn

Zusätzlich zur Anlagenförderung zahlt die Stadt Bonn einen Bonus für -Mieterstrommodelle nach den Paragrafen 19 und 21 Absatz 3 EEG sowie Paragraf 42a EnWG und für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach Paragraf 42b EnWG. Der Bonus beträgt 10 Euro je Kilowatt peak und je Wohneinheit. Bei 10 Kilowatt peak und 10 Wohneinheiten sind das 1.000 Euro, bei 30 Kilowatt peak und 50 Wohneinheiten 15.000 Euro. Die Gesamtobergrenze von 25.000 Euro je Objekt bleibt bestehen.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
laufend

Antrag für Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vorbereiten

13 Fragen, etwa 5 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 32 Angaben und 18 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

VermieterUnternehmenVereine

Was du erfüllen musst

  • Gebäude im Stadtgebiet Bonn
  • Mieterstrommodell nach oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach Paragraf 42b EnWG
  • Bonus nur zusammen mit einer geförderten Photovoltaikanlage

Was du dafür brauchst

32 Angaben und 18 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Haushalt

  • Personen im Haushalt
  • Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
  • Woher kommt das Einkommen
  • Kaltmiete im Monat
  • Nebenkosten im Monat
  • Heizkosten im Monat

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis

Unterlagen

  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • Mietbescheinigung des Vermieters
  • Letzte Nebenkostenabrechnung
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Vergleichsangebote

13 Fragen, etwa 5 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Solares Bonn: Photovoltaik auf Daechern, Fassaden und Freiflächen
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Zur Diskussion

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein Zuschuss auf Ebene Kommune. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Wer kann Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung beantragen?

Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung richtet sich an Vermieter, Unternehmen und Vereine. Zusätzlich gilt: Gebäude im Stadtgebiet Bonn

Wo gilt Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Das Programm ist regional begrenzt auf Bonn.

Muss ich Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit anderen Förderungen kombinieren?

Solares Bonn: Photovoltaik auf Daechern, Fassaden und Freiflächen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Für diesen Antrag sind 32 Angaben und 18 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 13 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach solar-detail, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

Passt auch dazu

BundSonstiges

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Solarstrom (Paragraf 42b EnWG)

Seit dem Solarpaket I können Bewohner eines Gebäudes den Strom einer Photovoltaikanlage auf dem Dach unbuerokratisch untereinander aufteilen. Grundlage ist ein Gebäudestromnutzungsvertrag zwischen dem Anlagenbetreiber und den teilnehmenden Letztverbrauchern mit einem festgelegten Aufteilungsschlüssel. Die Nutzung erfolgt ohne Durchleitung durch ein Netz, direkt oder nach Zwischenspeicherung. Anders als beim Mieterstrom entfällt die Lieferantenrolle, ein Mieterstromzuschlag nach Paragraf 21 Absatz 3 EEG wird jedoch nicht gezahlt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzgeber / Netzbetreiber
BundSonstiges

Mieterstromzuschlag für Solaranlagen

Wer Solarstrom vom eigenen Dach ohne Netzdurchleitung an Mieter im selben Gebäude oder im selben Quartier liefert, erhält zusätzlich zum Erlös aus dem Stromverkauf den Mieterstromzuschlag nach Paragraf 21 Absatz 3 EEG. Die Höhe richtet sich nach Paragraf 48a EEG und wird von der Bundesnetzagentur veröffentlicht, gestaffelt nach Anlagen bis 10, bis 40 und bis 1000 Kilowatt. Der Zuschlag entfällt bei Nichtwohngebäuden, wenn Anlagenbetreiber und Letztverbraucher verbundene Unternehmen sind.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
BundSonstiges

Mieterstromzuschlag nach EEG

Wer Hausbewohner direkt mit Solarstrom vom eigenen Dach beliefert, kann zusätzlich zur Einspeisevergütung den Mieterstromzuschlag nach Paragraf 48a EEG erhalten. Bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 beträgt der Zuschlag 2,51 Cent je Kilowattstunde bis 10 Kilowatt installierter Leistung, 2,33 Cent bis 40 Kilowatt und 1,57 Cent bis 1.000 Kilowatt. Der Zuschlag wird vom Netzbetreiber ausgezahlt und gilt nur für den tatsaechlich direkt an die Bewohner gelieferten Strom, nicht für eingespeisten Überschuss.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur und Stromnetzbetreiber
LandZuschuss

SolarPLUS L Berlin: Photovoltaik-Förderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe

Berlin fördert Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden. Bezuschusst werden Dachgutachten, Machbarkeitsstudien sowie Zähler- und Messkonzepte mit jeweils maximal 15.000 Euro, außerdem Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen, PV-Anlagen mit Stromspeichern, denkmalgerechte und Fassaden-Photovoltaik sowie die Kombination von Gründach und Solaranlage. Der Fördersatz richtet sich nach der Unternehmensgröße: 65 Prozent für natürliche Personen, kleine Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften, 55 Prozent für mittlere und 45 Prozent für große Unternehmen.

bis 65 Prozent, maximal 15.000 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
BundSonstiges

Anschlussvergütung für ausgeförderte Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen, deren 20-jähriger EEG-Förderzeitraum abgelaufen ist, können weiter ins Netz einspeisen. Nach Paragraf 21 Absatz 1 Nummer 4 EEG besteht für ausgeförderte Anlagen ein Anspruch auf Einspeisevergütung, der sich nach Massgabe von Paragraf 53 Absatz 4 EEG verringert. Vergueteter Massstab ist der Jahresmarktwert Solar abzueglich der Vermarktungskosten des Netzbetreibers. Alternativ können Betreiber in die Direktvermarktung wechseln oder den Strom vollständig selbst verbrauchen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
BundSonstiges

Ausschreibung Solaranlagen des ersten Segments (Freifläche)

Die Bundesnetzagentur ermittelt die Förderhöhe für größere Freiflächen-Photovoltaikanlagen im wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren. Wer einen Zuschlag erhält, bekommt den gebotenen anzulegenden Wert und vermarktet den Strom in der Direktvermarktung. Für 2026 sind Gebotstermine am 1. Maerz, 1. Juli und 1. Dezember mit einem Ausschreibungsvolumen von jeweils 3.300.000 Kilowatt vor Anpassung vorgesehen. Das Segment umfasst unter anderem Anlagen auf Konversionsflächen, entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur