Antragio

Partizipations- und Integrationsprogramm (PartIntP) Berlin

Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration · Berlin

Das Partizipations- und Integrationsprogramm des Berliner Senats stärkt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte. Gefördert werden Organisationen von Menschen mit Migrationsgeschichte, deren Vorstand mehrheitlich aus Personen mit Migrationsgeschichte im Sinne des Berliner Partizipationsgesetzes besteht. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung mit , der Förderzeitraum beträgt in der Regel bis zu zwei Jahre. Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig; Projekte müssen berlinweit wirken oder Modellcharakter haben. Die Bewerbungsfrist für die Förderperiode 2025 bis 2027 ist abgelaufen, derzeit ist keine Bewerbung möglich.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Bewerbungsfrist für die Förderperiode 2025 bis 2027 abgelaufen

Antrag für Partizipations- und Integrationsprogramm (PartIntP) Berlin vorbereiten

10 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 14 Angaben und 9 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Vereine

Was du erfüllen musst

  • Migrantinnen- und Migrantenorganisation im Sinne des Berliner Partizipationsgesetzes
  • Projekt mit berlinweiter Wirkung oder besonderem Modellcharakter
  • , da die Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung erfolgt

Was du dafür brauchst

14 Angaben und 9 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
  • Zeugnisse und Abschlussurkunden
  • Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts

10 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Integrationsfonds Berlin
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Partizipations- und Integrationsprogramm (PartIntP) Berlin ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Partizipations- und Integrationsprogramm (PartIntP) Berlin

Wer kann Partizipations- und Integrationsprogramm (PartIntP) Berlin beantragen?

Partizipations- und Integrationsprogramm (PartIntP) Berlin richtet sich an Vereine. Zusätzlich gilt: Migrantinnen- und Migrantenorganisation im Sinne des Berliner Partizipationsgesetzes

Wo gilt Partizipations- und Integrationsprogramm (PartIntP) Berlin?

Das Programm gilt in Berlin. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Partizipations- und Integrationsprogramm (PartIntP) Berlin vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Partizipations- und Integrationsprogramm (PartIntP) Berlin beantragen?

Bewerbungsfrist für die Förderperiode 2025 bis 2027 abgelaufen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Partizipations- und Integrationsprogramm (PartIntP) Berlin mit anderen Förderungen kombinieren?

Integrationsfonds Berlin Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Partizipations- und Integrationsprogramm (PartIntP) Berlin?

Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Alles zur Förderung in Berlin.

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach migration-integration, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

Passt auch dazu

BundZuschuss

Bundesprogramm Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.

Das Bundesprogramm fördert rund 300 Projekte, die das interkulturelle Miteinander vor Ort verbessern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Die Projekte schaffen Begegnungsräume im Stadtteil, Wohnbezirk oder ländlichen Raum, bauen Vorurteile ab und erleichtern Zugewanderten die Teilhabe am örtlichen Leben. Das Spektrum reicht vom interkulturellen Begegnungscafe über Stadtteilradio und Videoprojekte bis zu Paten- und Lotsenprojekten. Träger sind Verbände, Stiftungen, Vereine, Migrantenorganisationen, Initiativen und Behörden. Informationen zur Förderung stehen auf der Programmseite bgz-vorort.de.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern
LandZuschuss

Ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen in Hessen

Hessen fördert im Landesprogramm WIR die Qualifizierung und den Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen. Sie unterstützen vor allem neu Zugewanderte und Geflüchtete mehrsprachig, begleiten zu Behörden oder Elterngesprächen und vermitteln Wissen über passende Beratungsangebote. Bezuschusst werden sowohl die Qualifizierungsmaßnahmen der kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Träger als auch Aufwandsentschädigungen für aktive Lotsinnen und Lotsen. Gemeinnützige Organisationen in Kommunen unter 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können ab einem Pool von fünf Lotsinnen und Lotsen eine Koordinierungspauschale von 2.000 Euro pro Jahr für die hauptamtliche fachliche Begleitung erhalten.

bis 2.000 Euro je Jahr
Hessen
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Bewilligung durch das Regierungspräsidium Darmstadt
KommuneZuschuss

Förderprogramm Ehrenamt in der präventiven Integrationsarbeit Rheinisch-Bergischer Kreis

Der Rheinisch-Bergische Kreis fördert über sein Kommunales Integrationszentrum ehrenamtliche Projekte in der präventiven Integrationsarbeit mit bis zu 2.500 Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind Ehrenamtsinitiativen, Migrantenorganisationen, Vereine und Verbände, Kirchen und Moscheegemeinden sowie Träger der offenen Sozial- und Jugendarbeit und Sport- und Kulturvereine. Gefördert werden Demokratiebildung, Informationsvermittlung für Geflüchtete und die Qualifizierung von Ehrenamtlichen. Im Mittelpunkt stehen neu zugewanderte Menschen einschließlich junger Geflüchteter.

bis 2.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Kommunales Integrationszentrum des Rheinisch-Bergischen Kreises
LandZuschuss

Förderung von Migrantenorganisationen in Hessen

Im Landesprogramm WIR fördert Hessen gemeinnützige Migrantenorganisationen, die noch keine hauptamtlichen Strukturen aufgebaut haben. Gefördert werden neue Mikroprojekte, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration stärken, verbunden mit der Einrichtung einer geringfügigen Beschäftigung zur Projektumsetzung. Für ein Mikroprojekt können bis zu 3.000 Euro pro Haushaltsjahr bewilligt werden, für die geringfügig beschäftigte Person zusätzlich bis zu 9.000 Euro pro Haushaltsjahr. Eine Förderung ist in der Regel für bis zu 24 Monate möglich. Nicht förderfähig sind Vereine, deren Tätigkeit ausschließlich der Religionsausübung, dem reinen Spracherwerb oder der Pflege der Herkunftskultur dient.

bis 12.000 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Bewilligung durch das Regierungspräsidium Darmstadt
BundZuschuss

Houses of Resources

Das Bundesamt fördert deutschlandweit 20 Houses of Resources. Diese Ressourcenhäuser unterstützen Migrantenorganisationen, andere integrativ wirkende Organisationen und Ehrenamtliche vor Ort. Sie bieten Beratung und Qualifizierung zu Gründung, Organisationsentwicklung, Projektmanagement, Vereins- und Haftungsrecht, Buchhaltung und Öffentlichkeitsarbeit, unterstützen bei der Akquise oder Gewährung von Finanzmitteln für konkrete Maßnahmen, stellen Räume und Technik zur Verfügung und begleiten Projekte praktisch. Außerdem initiieren sie Netzwerke und Kooperationen zwischen lokalen und regionalen Integrationsakteuren.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
LandZuschuss

Integrationsagenturen Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit 2007 Integrationsagenturen bei den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Landesweit gibt es 214 Integrationsagenturen mit rund 290 Fachkräften, darunter 42 Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit. Die vier Arbeitsschwerpunkte sind bürgerschaftliches Engagement von und für Menschen mit Einwanderungsgeschichte, interkulturelle Öffnung, sozialraumorientierte Arbeit und Antidiskriminierungsarbeit. Die Agenturen führen Sozialraum- und Bedarfsanalysen durch und entwickeln daraus passende Angebote vor Ort. Bewilligungsbehörde ist das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg