MiA-Kurse - Migrantinnen einfach stark im Alltag
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) · bundesweit

Mit den MiA-Kursen fördert das BAMF besondere niedrigschwellige Kursmaßnahmen für zugewanderte Frauen. Ziel ist es, die Potenziale von Migrantinnen zu stärken und sie zu ermutigen, ihr Leben in Deutschland selbstbewusst zu gestalten. Die Kurse werden von zugelassenen Trägern vor Ort durchgeführt und dienen häufig als Brücke zum Integrationskurs. Für die Kurse liegen ein eigenes Kurskonzept, Fördergrundsätze sowie ein Antragsverfahren für neue Träger vor. Nach BAMF-Angaben trauen sich 77 Prozent der Teilnehmerinnen nach einem Kurs, neue soziale Kontakte zu knüpfen.
Antrag für MiA-Kurse - Migrantinnen einfach stark im Alltag vorbereiten
11 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 20 Angaben und 12 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Zugewanderte Frauen als Teilnehmerinnen
- Für Träger: Zulassung und Antragstellung nach den MiA-Fördergrundsätzen
- Durchführung nach dem MiA-Kurskonzept des Bundesamts
Was du dafür brauchst
20 Angaben und 12 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Aufenthaltsstatus
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente
- Geburtsurkunde der Kinder
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Nachweis der Qualifikation
11 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
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So läuft der Antrag ab
MiA-Kurse - Migrantinnen einfach stark im Alltag ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu MiA-Kurse - Migrantinnen einfach stark im Alltag
Wer kann MiA-Kurse - Migrantinnen einfach stark im Alltag beantragen?
MiA-Kurse - Migrantinnen einfach stark im Alltag richtet sich an Privatpersonen und Vereine. Zusätzlich gilt: Zugewanderte Frauen als Teilnehmerinnen
Wo gilt MiA-Kurse - Migrantinnen einfach stark im Alltag?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich MiA-Kurse - Migrantinnen einfach stark im Alltag vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich MiA-Kurse - Migrantinnen einfach stark im Alltag beantragen?
laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich MiA-Kurse - Migrantinnen einfach stark im Alltag mit anderen Förderungen kombinieren?
Integrationskurs des BAMF Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für MiA-Kurse - Migrantinnen einfach stark im Alltag?
Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach migration-integration, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG)
Jugendliche und junge Volljährige können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich seit drei Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland aufhalten und seit drei Jahren erfolgreich eine Schule besuchen oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben haben. Der Antrag muss vor Vollendung des 27. Lebensjahres gestellt werden, die Integration muss gewährleistet sein und es dürfen keine Sicherheitsbedenken bestehen. Eltern einer begünstigten minderjährigen Person können ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn der Lebensunterhalt eigenständig durch Erwerbstätigkeit gesichert ist. Zuständig ist die Ausländerbehörde.
Bildung und Teilhabe für Kinder nach Paragraf 3 Abs. 4 AsylbLG
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Leistungsbezug nach dem AsylbLG erhalten zusätzlich zu den Grundleistungen Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Maßgeblich sind die Paragrafen 34, 34a und 34b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Abgedeckt sind unter anderem Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung in Schule und Kita sowie ein monatlicher Betrag für Vereins-, Kultur- und Freizeitangebote. Die Leistungen werden gesondert berücksichtigt und in der Regel als Sach- oder Dienstleistung erbracht.
Frühpaedagogik-Berufssprachkurs
Der Frühpaedagogik-BSK ist ein seit Juni 2024 laufender Modellkurs für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache, die in der Kindertagesbetreuung arbeiten oder arbeiten wollen. Es gibt drei Varianten: Frühpaedagogik FU mit 150 bis 400 Unterrichtseinheiten ohne Zertifikatsprüfung, Frühpaedagogik B2 mit 300 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss auf B2 sowie Frühpaedagogik C1 mit 400 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss auf C1. Die Kurse sind grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 20000 Euro zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, Lernmaterialien sind kostenfrei.
Jugendintegrationskurs
Der Jugendintegrationskurs richtet sich an zugewanderte Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, und an junge Erwachsene bis 27 Jahre. Er vermittelt Deutschkenntnisse altersgerecht und bereitet auf Ausbildung und Beruf vor. Zusätzlich fördern die Bundesländer zugewanderte Kinder und Jugendliche in der Schule über Förder- und Sprachlernklassen, in denen speziell qualifizierte Lehrkräfte unterrichten. In manchen Bundesländern ist die Teilnahme an schulischen Deutschförderangeboten bei festgestelltem Förderbedarf verpflichtend.
Jugendmigrationsdienste (JMD)
Die Jugendmigrationsdienste begleiten zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren auf ihrem Bildungs- und Berufsweg. Angeboten werden individuelles Case Management mit Integrationsförderplan, Einzelberatung, Elternarbeit und Gruppenangebote zu Themen wie Bildungssystem, Berufsorientierung, Erziehung sowie Sprach- und Computerkurse. Die Beratung ist jederzeit kostenlos. Bundesweit gibt es laut BAMF über 420 Standorte, die Website jugendmigrationsdienste.de nennt rund 500 Dienste; zu finden über BAMF-NAvI oder jmd4you.de, wo auch anonyme Onlineberatung möglich ist.
MiA-Kurse und weitere Integrationsangebote für Frauen
Das BAMF fördert spezielle Angebote für zugewanderte Frauen. Dazu zählen die MiA-Kurse mit dem Titel Migrantinnen einfach stark im Alltag, die auf soziale Teilhabe und Alltagskompetenz zielen, Integrationskurse in reinen Frauenkursen als Alternative zu gemischten Kursen, Sport- und Bewegungsangebote sowie Integrationsprojekte für Frauen. Laut BAMF trauen sich 77 Prozent der MiA-Teilnehmerinnen nach einem Kurs, neue soziale Kontakte zu knuepfen. Kursangebote und Anbieterlisten findet man über BAMF-NAvI und den BAMF-Bürgerservice.