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BundZuschussKultur

LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten

Initiative Musik gGmbH im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien · bundesweit

Konzertförderung für kleine Clubs bis 1.000 Plätze und unabhängige Veranstalter ohne eigenen Club. Gefördert werden mindestens 6 und höchstens 20 Livemusikveranstaltungen mit je 500 Euro, davon müssen mindestens 250 Euro direkt an die auftretenden Künstler gehen. Der Eintritt darf höchstens 25 Euro betragen, es dürfen höchstens 250 zahlende Gaeste kommen, mindestens 50 Prozent des Programms müssen Eigenkompositionen sein. Garantiegage mindestens 150 Euro solo bzw. 250 Euro für Bands.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Antragsfrist 15. bis 29. September 2025 für LIVE 500 III, Projektze…

Zur Frist: Antragsfrist 15. bis 29. September 2025 für LIVE 500 III, Projektzeitraum bis 31.12.2026

Antrag für LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten vorbereiten

5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 18 Angaben und 12 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

UnternehmenSelbstständigeVereine

Was du erfüllen musst

  • Spielstätte mit höchstens 1.000 Plätzen oder unabhängiger Veranstalter
  • Eintritt höchstens 25 Euro, höchstens 250 zahlende Gaeste je Show
  • Mindestens 50 Prozent Eigenkomposition, GEMA-Anmeldung
  • Mindestens 50 Prozent der Künstler aus unterrepraesentierten Gruppen (FLINTA*, LGBTQIA*, Rassismuserfahrung, Behinderung)

Was du dafür brauchst

18 Angaben und 12 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Vergleichsangebote

5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten

Wer kann LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten beantragen?

LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Vereine. Zusätzlich gilt: Spielstätte mit höchstens 1.000 Plätzen oder unabhängiger Veranstalter

Wo gilt LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten beantragen?

Antragsfrist 15. bis 29. September 2025 für LIVE 500 III, Projektzeitraum bis 31.12.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach kunst-medien-nischen, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

Passt auch dazu

BundPrämie

APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten

Höchstdotierter Programmpreis des Bundes für unabhängige Musikclubs und Konzertreihen aus allen Bereichen der Popularmusik und des Jazz, seit 2013 von der Initiative Musik durchgeführt. Jährlich stehen rund 1,5 Mio. Euro Preisgelder bereit. Bei der zwölften Verleihung 2025 wurden 88 Spielstätten und Konzertreihen mit insgesamt 1,7 Mio. Euro ausgezeichnet. Seit 2013 wurden über 1.000 Auszeichnungen und mehr als 19 Mio. Euro vergeben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, durchgeführt von der Initiative Musik gGmbH
BundZuschuss

Aktion Mensch Förderung Sport und Kultur vor Ort

Aktion Mensch fördert 500 inklusive und leicht zugängliche Sport- und Kulturangebote in Gemeinden, Doerfern und Nachbarschaften. Es gibt bis zu 50.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis zu zehn Prozent der Gesamtkosten und Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Der Eigenanteil von mindestens zehn Prozent kann aus Eigenmitteln, Spenden, Teilnahmebeiträgen oder privaten Mitteln kommen.

bis 90 Prozent, maximal 50.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Projektförderung Sport und Kultur vor Ort

Aktion Mensch fördert inklusive Sport- und Kulturangebote vor Ort mit bis zu 50.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 24 Monate. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachausgaben, Investitionen bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Zielgruppe sind Erwachsene ab 18 Jahren mit lebenslanger Behinderung sowie generationenuebergreifende Angebote. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent.

bis 90 Prozent, maximal 50.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
BundZuschuss

Aller.Land - zusammen gestalten. Strukturen stärken.

Aller.Land fördert innovative, partizipative und gemeinschaftsstiftende Vorhaben in strukturschwachen ländlichen Regionen. Bis 2030 stehen bis zu 69,4 Millionen Euro bereit. Nach der Entwicklungsphase wurden 30 Regionen für die Umsetzungsphase von 2025 bis 2030 ausgewählt. Eine neue offene Bewerbungsrunde ist derzeit nicht ausgeschrieben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien gemeinsam mit weiteren Partnern
LandZuschuss

Allgemeine Kulturprojektförderung Brandenburg

Brandenburg fördert Kulturprojekte von Künstlerinnen, Kulturakteuren und Einrichtungen im Land als Zuwendung nach der Landeshaushaltsordnung. Die Antragstellung läuft digital über einen Online-Antragsassistenten. Für die allgemeine Projektförderung gilt der 30. September des Vorjahres als Frist. Daneben gibt es genrespezifische Programme etwa für darstellende Kunst, Museen, Musik und Industriekultur.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
BundZuschuss

Allgemeine Projektförderung Soziokultur

Förderung zeitlich befristeter, partizipativer Kulturprojekte, bei denen Menschen aktiv an Konzeption und Umsetzung beteiligt sind. Die Projekte greifen gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln auf. Freie Träger wie Initiativen und Vereine werden gegenüber öffentlichen Antragstellern bevorzugt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien