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APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten

Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, durchgeführt von der Initiative Musik gGmbH · bundesweit

Höchstdotierter Programmpreis des Bundes für unabhängige Musikclubs und Konzertreihen aus allen Bereichen der Popularmusik und des Jazz, seit 2013 von der Initiative Musik durchgeführt. Jährlich stehen rund 1,5 Mio. Euro Preisgelder bereit. Bei der zwölften Verleihung 2025 wurden 88 Spielstätten und Konzertreihen mit insgesamt 1,7 Mio. Euro ausgezeichnet. Seit 2013 wurden über 1.000 Auszeichnungen und mehr als 19 Mio. Euro vergeben.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
jährliche Bewerbungsphase, Verleihung im Herbst

Antrag für APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten vorbereiten

5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 18 Angaben und 11 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

UnternehmenSelbstständigeVereine

Was du erfüllen musst

  • Betreiber einer unabhängigen Spielstätte oder regionaler Veranstalter
  • Programm aus Popularmusik oder Jazz, einschließlich Rock, HipHop, Elektronik, Experimentelles und Improvisierte Musik
  • Bewerbung in der jährlichen Bewerbungsphase

Was du dafür brauchst

18 Angaben und 11 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts

5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

LIVE 500, Bundesschallschutzprogramm
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten ist eine Prämie auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Nachweis einreichenPrämien werden meist auf einen einfachen Nachweis hin ausgezahlt, etwa eine Zulassungsbescheinigung oder eine Abschlussurkunde. Der Aufwand ist gering, die Frist dafür aber oft kurz.

Häufige Fragen zu APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten

Wer kann APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten beantragen?

APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Vereine. Zusätzlich gilt: Betreiber einer unabhängigen Spielstätte oder regionaler Veranstalter

Wo gilt APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten beantragen?

jährliche Bewerbungsphase, Verleihung im Herbst Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten mit anderen Förderungen kombinieren?

LIVE 500, Bundesschallschutzprogramm Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach kunst-medien-nischen, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

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bis 90 Prozent, maximal 50.000 Euro
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Die Kulturstiftung des Bundes fördert spartenuebergreifend innovative Kulturprojekte mit internationaler Ausrichtung oder von gesamtstaatlicher Bedeutung. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und fest organisierte Gruppen, nicht jedoch einzelne Künstlerinnen und Künstler. Die beantragte Fördersumme muss mindestens 50.000 Euro betragen. Bei Antragstellung müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten als gesicherte Eigen- oder Drittmittel nachgewiesen sein.

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