# LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten

Konzertförderung für kleine Clubs bis 1.000 Plätze und unabhängige Veranstalter ohne eigenen Club. Gefördert werden mindestens 6 und höchstens 20 Livemusikveranstaltungen mit je 500 Euro, davon müssen mindestens 250 Euro direkt an die auftretenden Künstler gehen. Der Eintritt darf höchstens 25 Euro betragen, es dürfen höchstens 250 zahlende Gaeste kommen, mindestens 50 Prozent des Programms müssen Eigenkompositionen sein. Garantiegage mindestens 150 Euro solo bzw. 250 Euro für Bands.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Initiative Musik gGmbH im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Vereine |
| Themen | Kultur |
| Frist | Antragsfrist 15. bis 29. September 2025 für LIVE 500 III, Projektzeitraum bis 31.12.2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Spielstätte mit höchstens 1.000 Plätzen oder unabhängiger Veranstalter
- Eintritt höchstens 25 Euro, höchstens 250 zahlende Gaeste je Show
- Mindestens 50 Prozent Eigenkomposition, GEMA-Anmeldung
- Mindestens 50 Prozent der Künstler aus unterrepraesentierten Gruppen (FLINTA*, LGBTQIA*, Rassismuserfahrung, Behinderung)

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten beantragen?

LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Vereine. Zusätzlich gilt: Spielstätte mit höchstens 1.000 Plätzen oder unabhängiger Veranstalter

### Wo gilt LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten beantragen?

Antragsfrist 15. bis 29. September 2025 für LIVE 500 III, Projektzeitraum bis 31.12.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.initiative-musik.de/livemusikfoerderung/programmbeschreibung-live-500-3/
- Antragstellung: https://www.initiative-musik.de/livemusikfoerderung/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/live-500-livemusikfoerderung-fuer-kleine-spielstaetten-initiative-musik-ggmbh-im-auftrag-d
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/live-500-livemusikfoerderung-fuer-kleine-spielstaetten-initiative-musik-ggmbh-im-auftrag-d
