Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen (LaNEG Hessen e.V.)
LaNEG Hessen e.V., Geschäftsstelle gefördert vom Land Hessen · Hessen

Das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen unterstützt bestehende und in Gründung befindliche Bürgerenergiegenossenschaften durch Beratung und Vernetzung. Die Geschäftsstelle wird vom Land Hessen gefördert, sodass die Angebote für die Genossenschaften weitgehend kostenfrei bleiben. Für Gruppen, die einen Bürgerwindpark als Genossenschaft aufbauen wollen, ist das Netzwerk die erste Anlaufstelle im Land, weil es Erfahrungen bestehender Genossenschaften bündelt und den Kontakt zu Kommunen, Projektierern und dem Genossenschaftsverband herstellt.
Antrag für Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen (LaNEG Hessen e.V.) vorbereiten
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 25 Angaben und 16 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Bürgerenergiegenossenschaft oder Gründungsinitiative in Hessen
- Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle des LaNEG Hessen e.V.
Was du dafür brauchst
25 Angaben und 16 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Register und Nummer
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen (LaNEG Hessen e.V.) ist eine Beratung auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Zugelassenen Berater wählenBei Beratungsförderung wird nicht jeder Berater bezahlt. Meist gibt es eine Liste zugelassener Beraterinnen und Berater, und nur deren Rechnungen sind förderfähig.
- 4Bericht einreichenAm Ende steht in der Regel ein Beratungsbericht. Ohne ihn gibt es kein Geld, auch wenn die Beratung stattgefunden hat.
Häufige Fragen zu Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen (LaNEG Hessen e.V.)
Wer kann Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen (LaNEG Hessen e.V.) beantragen?
Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen (LaNEG Hessen e.V.) richtet sich an Vereine, Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Bürgerenergiegenossenschaft oder Gründungsinitiative in Hessen
Wo gilt Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen (LaNEG Hessen e.V.)?
Das Programm gilt in Hessen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen (LaNEG Hessen e.V.) vor der Beauftragung beantragen?
Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.
Bis wann kann ich Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen (LaNEG Hessen e.V.) beantragen?
laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen (LaNEG Hessen e.V.)?
Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach windkraft-buergerenergie, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV ist die zentrale Anlaufstelle für bestehende und in Gründung befindliche Energiegenossenschaften in Deutschland, darunter zahlreiche Bürgerwindparks. Sie bündelt die Gründungsberatung der regionalen genossenschaftlichen Prüfungsverbände, veröffentlicht die jährliche Umfrage zur Lage der Energiegenossenschaften und vertritt die Branche gegenüber der Politik. Nach der letzten veröffentlichten Erhebung gab es 835 Energiegenossenschaften in Deutschland; rund 80 Prozent betreiben Photovoltaikanlagen. Der Anteil der Genossenschaften mit Projektplanungen ist seit 2018 von 72 auf 38 Prozent gefallen, was der Verband auf die Umstellung auf Ausschreibungen und regulatorische Änderungen zurückführt.
EFRE Berlin 2021 bis 2027
Berliner Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für die Förderperiode 2021 bis 2027. Die Schwerpunkte sind Innovationen in KMU, CO2-Verringerung, städtische Mobilität, integrierte Stadtentwicklung und strategische Technologien (STEP). Das Land bewirtschaftet die EU-Mittel selbst und schreibt eigene Richtlinien, der Antrag geht deshalb an eine Berliner Stelle und nicht nach Brüssel. Je Förderangebot gelten eigene Richtlinien, eigene Antragsverfahren und eigene Projektauswahlkriterien.
EFRE Brandenburg 2021 bis 2027
Das Land Brandenburg erhält in der Förderperiode 2021 bis 2027 rund 846 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für ein wettbewerbsfähiges, innovatives und nachhaltiges Brandenburg. Gefördert werden Unternehmen, Kommunen und Forschungseinrichtungen.
EFRE Bremen 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Land Bremen für die Förderperiode 2021 bis 2027, von der EU-Kommission am 17. Juni 2022 genehmigt. Es konzentriert sich auf zwei politische Ziele: ein wettbewerbsfähiges, intelligentes Europa über Innovation und KMU-Förderung sowie einen grünen, klimaneutralen Übergang mit Energieeffizienz, Klimaanpassung und städtischer Biodiversität. Gefördert werden unter anderem Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Stellen.
EFRE Hessen 2021 bis 2027
Hessisches Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für die Förderperiode 2021 bis 2027, von der Europäischen Kommission am 1. Juni 2022 genehmigt. Es folgt zwei politischen Zielen der EU, einem wettbewerbsfähigeren und intelligenteren Europa sowie einem grüneren Europa. Gefördert werden unter anderem der Aufbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten an hessischen Forschungseinrichtungen und die Einführung fortschrittlicher Technologien in Unternehmen und KMU. Antragstellung und Projektbearbeitung laufen über ein Kundenportal der WIBank.
EFRE Mecklenburg-Vorpommern 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern für die Förderperiode 2021 bis 2027. Das Programm umfasst drei Handlungsfelder: ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch innovativen wirtschaftlichen Wandel, einen grüneren CO2-armen Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und ein bürgernäheres Europa durch nachhaltige integrierte Entwicklung. Das Land bewirtschaftet die Mittel selbst, der Antrag geht an eine Landesstelle.