Die harten Voraussetzungen
Bevor es um Inhalte geht, müssen die formalen Punkte stimmen. Fehlt einer davon, ist der Antrag chancenlos, egal wie gut das Geschäftsmodell ist. Diese Punkte stehen im Dritten Sozialgesetzbuch und sind nicht verhandelbar.
- Bezug von Arbeitslosengeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch, nicht Bürgergeld
- Ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Selbständigkeit
- Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit mit entsprechendem Zeitumfang
- Eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit des Vorhabens
- Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung für die geplante Tätigkeit
Der Restanspruch ist eine harte Kante. Er schrumpft jeden Tag, an dem du Arbeitslosengeld beziehst. Kümmere dich früh, nicht in der letzten Woche.
Die zwei Phasen
Die Leistung ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Phase wird für mehrere Monate ein Betrag in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes gezahlt, zusätzlich eine Pauschale zur sozialen Absicherung. Diese Phase soll den Lebensunterhalt in der Anlaufzeit sichern.
In der zweiten Phase kann nur noch die Pauschale weiterlaufen, und zwar nur dann, wenn du nachweist, dass du tatsächlich geschäftlich aktiv bist. Die zweite Phase ist ein eigener Antrag mit eigener Frist. Wer sie übersieht, verschenkt Geld, das ihm zugestanden hätte. Setz dir eine Erinnerung, sobald die erste Phase bewilligt ist.
Die konkreten Laufzeiten und Beträge ergeben sich aus dem Gesetz und aus deinem individuellen Anspruch. Wir nennen hier keine Summe, weil sie von deinem früheren Einkommen abhängt.
Die fachkundige Stellungnahme
Die Tragfähigkeit deines Vorhabens muss von einer fachkundigen Stelle bestätigt werden. In Frage kommen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Steuerberatungen und anerkannte Gründungsberatungen. Die Stelle prüft nicht, ob deine Idee schön ist, sondern ob die Zahlen plausibel sind.
Bring deshalb ein vollständiges Zahlenwerk mit: Businessplan mit Marktbeschreibung, Kapitalbedarfsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau über mehrere Jahre, Liquiditätsplan für die ersten Monate und eine private Lebenshaltungsrechnung. Der letzte Punkt wird am häufigsten vergessen und ist der wichtigste, denn geprüft wird, ob dich das Vorhaben ernährt.
Rechne nicht schön. Eine Vorschau, die im ersten Jahr Vollauslastung unterstellt, wird zurückgegeben. Belastbarer sind konservative Annahmen mit einer nachvollziehbaren Herleitung, etwa Stundensatz mal realistisch fakturierbare Stunden.
Ermessen: was die Agentur wirklich fragt
Die Agentur wägt ab, ob die Selbständigkeit deine Arbeitslosigkeit dauerhaft beendet und ob nicht eine Vermittlung in Beschäftigung vorrangig wäre. Wenn dir kurzfristig eine passende Stelle angeboten werden kann, spricht das gegen den Zuschuss.
Argumentiere deshalb entlang dieser Frage. Alles, was zeigt, dass das Vorhaben trägt, wirkt stärker als jede allgemeine Marktprognose: konkrete Kundenanfragen, Absichtserklärungen, Vorverträge, bereits bestehende Aufträge, belegbare Vorerfahrung in genau diesem Feld, Referenzen, vorhandene Betriebsmittel.
Bereite dich auf das Gespräch so vor, wie du dich auf ein Kundengespräch vorbereiten würdest. Du solltest in zwei Minuten erklären können, wer dein Kunde ist, welches Problem du löst, was das kostet und warum jemand dafür bezahlt. Wer stattdessen die Technik erklärt oder von Leidenschaft spricht, überzeugt an dieser Stelle selten. Nimm den Businessplan mit, aber halte die Kernzahlen im Kopf.
Der Ablauf in der richtigen Reihenfolge
Die Reihenfolge wird oft verwechselt, mit teuren Folgen. Der Antrag muss gestellt sein, bevor der Restanspruch unter die Grenze fällt, und die Tätigkeit darf nicht lange vorher aufgenommen worden sein.
- 1Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit führen und den Antrag anfordern
- 2Businessplan und Zahlenwerk erstellen, gegebenenfalls mit geförderter Gründungsberatung
- 3Fachkundige Stellungnahme einholen
- 4Antrag vollständig einreichen, solange der Restanspruch ausreicht
- 5Gewerbe anmelden beziehungsweise die Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen
- 6Nach Ablauf der ersten Phase den Antrag für die zweite Phase stellen
Wenn der Gründungszuschuss nicht passt
Beziehst du Bürgergeld statt Arbeitslosengeld, kommt der Gründungszuschuss nicht in Frage. Stattdessen gibt es das Einstiegsgeld, ebenfalls eine Ermessensleistung, und die Möglichkeit, Sachmittel für die Selbständigkeit gefördert zu bekommen. Zuständig ist das Jobcenter, nicht die Agentur.
Unabhängig davon lohnt der Blick auf Landesprogramme für Gründungsberatung, auf Gründerkredite der Förderbanken, auf Bürgschaftsbanken bei fehlenden Sicherheiten und auf Stipendien, wenn dein Vorhaben aus einer Hochschule kommt. Diese Wege lassen sich oft kombinieren, solange nicht dieselbe Leistung doppelt gefördert wird.
Wird dein Antrag abgelehnt, lies die Begründung genau. Häufig fehlt nur ein Nachweis. Ein Widerspruch innerhalb der genannten Frist ist möglich, für die Bewertung deiner Erfolgsaussichten brauchst du aber eine Rechtsberatung, keinen Ratgeber.