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BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) · bundesweit

Das BAFA fördert die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen sowie den Anschluss daran mit einem Grundfördersatz von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung nach der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Anlagen oder unvermeidbarer Abwärme stammt. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Ab dem 01.02.2027 sinkt die Höchstgrenze der ersten Wohneinheit alle sechs Monate um 750 Euro bis auf 22.000 Euro ab dem 01.08.2030.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 30 Prozent
Frist
laufend

Antrag für BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze vorbereiten

8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 28 Angaben und 19 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

PrivatpersonenUnternehmenVermieterKommunenVereineSelbstständige

Was du erfüllen musst

  • Bestandsgebäude, Bauantrag oder Bauanzeige liegt mindestens fünf Jahre zurück
  • Mindestens 65 Prozent der Wärmeerzeugung aus förderfähigen Anlagen oder unvermeidbarer Abwärme
  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen 300 Euro brutto
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

Was du dafür brauchst

28 Angaben und 19 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Baujahr
  • Wohnfläche in Quadratmetern

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
  • Fachunternehmererklärung
  • Vergleichsangebote

8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Nicht mit dem KfW- 458 für dieselbe Maßnahme kombinierbar, wohl aber mit dem Ergänzungskredit 358/359 sowie mit Landes- und Kommunalprogrammen, solange die Gesamtförderung die Kosten nicht übersteigt. Nicht kombinierbar mit der Steuerermäßigung nach Paragraf 35c EStG.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze

Wer kann BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze beantragen?

BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Vermieter, Kommunen, Vereine und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Bestandsgebäude, Bauantrag oder Bauanzeige liegt mindestens fünf Jahre zurück

Wie viel Geld gibt es bei BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze mit anderen Förderungen kombinieren?

Nicht mit dem KfW-Zuschuss 458 für dieselbe Maßnahme kombinierbar, wohl aber mit dem Ergänzungskredit 358/359 sowie mit Landes- und Kommunalprogrammen, solange die Gesamtförderung die Kosten nicht übersteigt. Nicht kombinierbar mit der Steuerermäßigung nach Paragraf 35c EStG. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 19 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach heizung-waerme-detail, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Passt auch dazu

BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Anlagentechnik ausser Heizung

Der Einbau von Anlagentechnik ausserhalb der Heizung wird mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung sowie digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Die Höchstgrenze liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Mit iSFP-Bonus verdoppeln sich diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro.

bis 15 Prozent der Kosten
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BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudenetze und Anschluss an Gebäudenetze

Gefördert werden Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen mit 30 Prozent. Der Anschluss an ein Gebäudenetz ist beim BAFA nur im Zusammenhang mit Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes förderfähig, die übrigen Anlagen zur Wärmeerzeugung und der reine Netzanschluss laufen über die KfW. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Heizungsanlagen oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt. Förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 8.400 Euro.

bis 30 Prozent, maximal 8.400 Euro
bundesweit
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BEG Einzelmaßnahmen - Heizungsoptimierung

Gefördert werden hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Rohrleitungsdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme, Niedertemperatur-Heizkoerper, Mess- und Regelungstechnik sowie die Umruestung auf 100 Prozent Wasserstoffbetrieb. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, für Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen 50 Prozent. Der Einbau oder Austausch von Wärmeerzeugern selbst ist nicht Teil dieses Fördergegenstands.

bis 15 Prozent, maximal 9.000 Euro
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BEG Einzelmaßnahmen - Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich

Gefördert werden Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Dazu zählen der hydraulische Abgleich inklusive Einstellung der Heizkurve, der Austausch von Heizungspumpen, die Absenkung der Vorlauftemperatur, die Dämmung von Rohrleitungen, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme und Niedertemperaturheizkörper sowie separate Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik. Die Förderung der Anlageneffizienz ist auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten begrenzt. Der Einbau oder Austausch von Wärmeerzeugern selbst ist hier nicht förderfähig.

bis 15 Prozent der Kosten
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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BEG Einzelmaßnahmen - Sanierung Nichtwohngebäude

Für Nichtwohngebäude im Bestand fördert das BAFA dieselben Einzelmaßnahmen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung im Sinne von Gebäudenetzen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Heizungsoptimierung ist auf Gebäude bis 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche begrenzt. Der Grundfördersatz liegt wie bei Wohngebäuden bei 15 Prozent. Achtung: Die Übersichtsseite des BAFA nennt selbst keine Fördersaetze und keine Höchstgrenzen, diese stehen in den Merkblaettern zu den einzelnen Maßnahmen und werden bei Nichtwohngebäuden je Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.

bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - iSFP-Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan

Liegt für das Gebäude ein individueller Sanierungsfahrplan vor, erhöht sich der Fördersatz der BEG Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte. Seit der Neufassung zum 21.07.2026 gilt der Bonus erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro bei Gebäuden mit einer Wohneinheit. Bei mehreren Wohneinheiten steigt das Mindestvolumen auf die Summe der jeweiligen Höchstgrenzen ohne iSFP-Erhöhung. Der Bonus entfällt nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt. Zugleich verdoppeln sich die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben.

bis 5 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)