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LandZuschussNatur und Umwelt

Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL)

Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierungen · Nordrhein-Westfalen

von 80 Prozent, in Ausnahmefällen bis 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur sowie für konzeptionelle Grundlagen. 50.000 Euro für Gemeinden und Gemeindeverbände, 10.000 Euro für übrige Antragstellende.

Förderhöhe
ab 10.000 Euro
Fördersatz
bis 80 Prozent
Frist
Richtlinie gültig bis 31.12.2029, Projekte müssen bis Ende 2028 abg…

Zur Frist: Richtlinie gültig bis 31.12.2029, Projekte müssen bis Ende 2028 abgeschlossen sein

Antrag für Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL) vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 19 Angaben und 16 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

KommunenVereineUnternehmen

Was du erfüllen musst

  • Gemeinde, Gemeindeverband, Träger Biologischer Stationen, Naturparkträger, Stiftung mit Naturschutzzweck, Naturschutzverband oder sonstige juristische Person
  • Projektlaufzeit maximal 36 Monate
  • Projektabschluss bis spätestens Ende 2028

Was du dafür brauchst

19 Angaben und 16 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Objekt

  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Flächennachweis oder Betriebsnummer
  • Lageplan oder Flurkarte
  • Vergleichsangebote

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL) ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL)

Wer kann Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL) beantragen?

Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL) richtet sich an Kommunen, Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Gemeinde, Gemeindeverband, Träger Biologischer Stationen, Naturparkträger, Stiftung mit Naturschutzzweck, Naturschutzverband oder sonstige juristische Person

Wie viel Geld gibt es bei Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 10.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL)?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL) beantragen?

Richtlinie gültig bis 31.12.2029, Projekte müssen bis Ende 2028 abgeschlossen sein Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach wasser-boden-klimaanpassung, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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1.000 Moore – Klimamoorschutz: Wiedervernässung naturschutzbedeutsamer Moore

Zuschuss für die dauerhafte Wiedervernässung entwässerter Moore zwischen 5 und 200 Hektar je Projekt. Beratung bis 30.000 Euro, Planung und Umsetzung kombiniert bis 600.000 Euro. Förderquote bis 95 Prozent, für Privatpersonen mit mindestens 80 Prozent Flächeneigentum bis 99 Prozent, für Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit bis 90 Prozent.

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