# Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL)

Zuschuss von 80 Prozent, in Ausnahmefällen bis 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur sowie für konzeptionelle Grundlagen. Bagatellgrenze 50.000 Euro für Gemeinden und Gemeindeverbände, 10.000 Euro für übrige Antragstellende.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierungen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 10.000 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine, Unternehmen |
| Themen | Natur und Umwelt |
| Frist | Richtlinie gültig bis 31.12.2029, Projekte müssen bis Ende 2028 abgeschlossen sein |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Gemeinde, Gemeindeverband, Träger Biologischer Stationen, Naturparkträger, Stiftung mit Naturschutzzweck, Naturschutzverband oder sonstige juristische Person
- Projektlaufzeit maximal 36 Monate
- Projektabschluss bis spätestens Ende 2028

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL) beantragen?

Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL) richtet sich an Kommunen, Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Gemeinde, Gemeindeverband, Träger Biologischer Stationen, Naturparkträger, Stiftung mit Naturschutzzweck, Naturschutzverband oder sonstige juristische Person

### Wie viel Geld gibt es bei Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 10.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL)?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL) beantragen?

Richtlinie gültig bis 31.12.2029, Projekte müssen bis Ende 2028 abgeschlossen sein Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15868/gruene-infrastruktur-richtlinien--gi-rl.html
- Antragstellung: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15868/gruene-infrastruktur-richtlinien--gi-rl.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/gruene-infrastruktur-richtlinien-nordrhein-westfalen-gi-rl-land-nordrhein-westfalen-bewill
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/gruene-infrastruktur-richtlinien-nordrhein-westfalen-gi-rl-land-nordrhein-westfalen-bewill
