Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL)
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierungen · Nordrhein-Westfalen
Zuschuss von 80 Prozent, in Ausnahmefällen bis 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur sowie für konzeptionelle Grundlagen. Bagatellgrenze 50.000 Euro für Gemeinden und Gemeindeverbände, 10.000 Euro für übrige Antragstellende.
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