Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) · bundesweit

Die Erstorientierungskurse vermitteln Schutzsuchenden erste Deutschkenntnisse und Alltagswissen zu Themen wie Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Kindergarten und Schule sowie Werte und Zusammenleben. Ein Kurs besteht aus sechs Modulen zu je 50 Unterrichtseinheiten, insgesamt also 300 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Lehrkraft wählt fünf Themen nach den Interessen der Gruppe aus, das Modul Werte und Zusammenleben ist verpflichtend. Ergänzt wird der Unterricht durch Exkursionen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei.
Antrag für Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte vorbereiten
9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 20 Angaben und 11 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Insbesondere Schutzsuchende, bei freien Plätzen auch Schutzberechtigte oder EU-Zugewanderte
- Kein Zugang zu einem Integrationskurs oder Integrationskurs derzeit nicht passend
- Keine Schulpflicht; Anmeldung über einen Kursträger im jeweiligen Bundesland
Was du dafür brauchst
20 Angaben und 11 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Aufenthaltsstatus
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Nachweis der Qualifikation
9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte
Wer kann Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte beantragen?
Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte richtet sich an Privatpersonen und Vereine. Zusätzlich gilt: Insbesondere Schutzsuchende, bei freien Plätzen auch Schutzberechtigte oder EU-Zugewanderte
Wo gilt Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte beantragen?
laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte?
Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach migration-integration, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Allgemeiner Integrationskurs des BAMF
Der allgemeine Integrationskurs besteht aus 600 Unterrichtseinheiten Sprachkurs bis zum Niveau B1 und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs zu Rechtsordnung, Geschichte, Kultur und Werten. Er endet mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer und dem Test Leben in Deutschland. Der Bund trägt den überwiegenden Teil der Kosten; Teilnehmende zahlen einen Kostenbeitrag von 2,29 Euro je Unterrichtseinheit, bei Anmeldung vor dem 1. August 2022 sind es 2,20 Euro. Für 700 Unterrichtseinheiten ergeben sich damit 1.603 Euro, zahlbar in Abschnitten zu je 100 Unterrichtseinheiten.
Alphabetisierungskurs im Integrationskurs
Der Alphabetisierungskurs richtet sich an Zugewanderte, die nicht oder nicht ausreichend lesen und schreiben können. Die Teilnehmenden werden in bis zu 1.200 Unterrichtseinheiten lateinisch alphabetisiert und lernen gleichzeitig Deutsch. Vermittelt werden zudem Lernstrategien und Handlungssicherheit im deutschen Alltag. Der Kurs wird wie der allgemeine Integrationskurs vom BAMF finanziert, Teilnehmende zahlen den regulären Kostenbeitrag, sofern sie nicht befreit sind.
Anerkennung auslaendischer Berufsqualifikationen nach dem BQFG
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt. Antragsberechtigt ist jede Person, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben hat, unabhängig von Staatsangehoerigkeit und Aufenthaltsstatus. Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang binnen eines Monats und entscheidet innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen über die Gleichwertigkeit, die Frist kann einmal angemessen verlaengert werden. Welche Stelle zuständig ist, zeigt das Portal anerkennung-in-deutschland.de.
Anerkennungs-Berufssprachkurs für Gesundheits- und Heilberufe
Der Anerkennungs-BSK bereitet Fachkräfte aus dem Ausland sprachlich auf die Anerkennung ihres Gesundheitsabschlusses in Deutschland vor. Für akademische Heilberufe wie Aerztinnen, Zahnaerzte und Apothekerinnen führt er zum Niveau C1, für Gesundheitsfachberufe wie Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeutinnen zum Niveau B2. Beide Kurstypen umfassen etwa 600 Unterrichtseinheiten in Gruppen von 10 bis 15 Personen. Die Kurse sind grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 20000 Euro zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, wovon 50 Prozent später erstattet werden.
Anerkennungs-Berufssprachkurse für Heil- und Gesundheitsberufe
Die Anerkennungs-Berufssprachkurse bereiten Menschen mit ausländischen Abschlüssen im Gesundheitswesen sprachlich auf die Berufsanerkennung vor. Der Kurs Akademische Heilberufe für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker führt in der Regel in 600 Unterrichtseinheiten zum Niveau C1 und bereitet auf die Fachsprachenprüfung der zuständigen Kammer vor. Die Kosten der Fachsprachenprüfung übernimmt das Bundesamt. Für Gesundheitsfachberufe endet der Kurs mit der B2-Pflegeprüfung beziehungsweise einer Fachsprachenprüfung.
Anerkennungszuschuss des Bundes
Der Anerkennungszuschuss erstattet Erwerbstaetigen mit niedrigem Einkommen und Erwerbslosen die Kosten für Anerkennungsverfahren und Zeugnisbewertungen. Für ein Anerkennungsverfahren oder eine Zeugnisbewertung werden 100 bis 600 Euro gefördert, für Qualifikationsanalysen bis zu 1200 Euro und für Qualifizierungsmaßnahmen maximal 3000 Euro pro Person. Die Einkommensgrenze liegt bei 32000 Euro brutto im Jahr für Einzelpersonen und 50000 Euro für Ehe- und Lebenspartnerschaften. Antragsberechtigt sind Personen mit gewoehnlichem Aufenthalt in Deutschland, nachgewiesen durch eine Meldebestätigung, unabhängig von Staatsangehoerigkeit und Aufenthaltsstatus.