# Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte

Die Erstorientierungskurse vermitteln Schutzsuchenden erste Deutschkenntnisse und Alltagswissen zu Themen wie Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Kindergarten und Schule sowie Werte und Zusammenleben. Ein Kurs besteht aus sechs Modulen zu je 50 Unterrichtseinheiten, insgesamt also 300 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Lehrkraft wählt fünf Themen nach den Interessen der Gruppe aus, das Modul Werte und Zusammenleben ist verpflichtend. Ergänzt wird der Unterricht durch Exkursionen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vereine |
| Themen | Bildung, Zuwanderung und Integration |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Insbesondere Schutzsuchende, bei freien Plätzen auch Schutzberechtigte oder EU-Zugewanderte
- Kein Zugang zu einem Integrationskurs oder Integrationskurs derzeit nicht passend
- Keine Schulpflicht; Anmeldung über einen Kursträger im jeweiligen Bundesland

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Aufenthaltsstatus
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte beantragen?

Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte richtet sich an Privatpersonen und Vereine. Zusätzlich gilt: Insbesondere Schutzsuchende, bei freien Plätzen auch Schutzberechtigte oder EU-Zugewanderte

### Wo gilt Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/ErsteOrientierung/Erstorientierungskurse/erstorientierungskurse-node.html
- Antragstellung: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/ErsteOrientierung/Erstorientierungskurse/erstorientierungskurse-node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/erstorientierungskurse-eok-fuer-schutzsuchende-und-zugewanderte-bundesamt-fuer-migration-u
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/erstorientierungskurse-eok-fuer-schutzsuchende-und-zugewanderte-bundesamt-fuer-migration-u
