Mecklenburg-Vorpommern war 2016 das erste Land mit einer gesetzlichen Beteiligungspflicht. Vorhabenträger von Windenergieanlagen müssen Gemeinden und Anwohnenden im Umkreis von 5 Kilometern die Wahl zwischen einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung und einer Ausgleichsabgabe lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes 2022 bestätigt. Seit 2026 gilt die Beteiligungspflicht zusätzlich für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab 1 Megawatt installierter Leistung. Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur LEKA MV und das Landesförderinstitut MV begleiten die Umsetzung.
Antrag für Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) vorbereiten
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 22 Angaben und 10 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Vorhabenträger einer Windenergieanlage in Mecklenburg-Vorpommern
- Beteiligungsangebot an Gemeinden und Anwohnende im Umkreis von 5 Kilometern
- Wahlmöglichkeit zwischen gesellschaftsrechtlicher Beteiligung und Ausgleichsabgabe
- Seit 2026 auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab 1 Megawatt
Was du dafür brauchst
22 Angaben und 10 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
Betrieb
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Bilanzsumme in Euro
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) ist eine Beteiligung auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Beteiligungsgespräch führenBei einer Beteiligung entscheidet kein Formular, sondern ein Gespräch. Bereite Zahlen, Markt und Team so auf, dass sie einer Prüfung standhalten.
- 4Vertrag und Ausstieg klärenKläre früh, welche Mitspracherechte entstehen und wie der Ausstieg geregelt ist. Das ist wichtiger als die Höhe der Summe.
Häufige Fragen zu Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V)
Wer kann Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) beantragen?
Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) richtet sich an Kommunen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Vorhabenträger einer Windenergieanlage in Mecklenburg-Vorpommern
Wo gilt Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V)?
Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) vor der Beauftragung beantragen?
Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.
Bis wann kann ich Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) beantragen?
laufend, seit Mai 2016 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V)?
Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach windkraft-buergerenergie, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen unterstützt Kommunen und Energiegenossenschaften dabei, Wind- und Solarparks in kommunaler Hand oder in Bürgerhand zu entwickeln, statt Flächen ausschließlich an externe Projektierer zu vergeben. Sie erklärt außerdem die Pflichten aus dem Niedersächsischen Beteiligungsgesetz für Wind und Photovoltaik und stellt die Regelungen zur Akzeptanzabgabe und zur weiteren Beteiligung übersichtlich dar. Für Investitionen selbst ist die NBank als Investitions- und Förderbank des Landes zentrale Ansprechpartnerin für Bundes-, Landes- und EU-Förderprogramme.
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