# Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V)

Mecklenburg-Vorpommern war 2016 das erste Land mit einer gesetzlichen Beteiligungspflicht. Vorhabenträger von Windenergieanlagen müssen Gemeinden und Anwohnenden im Umkreis von 5 Kilometern die Wahl zwischen einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung und einer Ausgleichsabgabe lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes 2022 bestätigt. Seit 2026 gilt die Beteiligungspflicht zusätzlich für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab 1 Megawatt installierter Leistung. Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur LEKA MV und das Landesförderinstitut MV begleiten die Umsetzung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Mecklenburg-Vorpommern, Umsetzung durch die Vorhabenträger |
| Ebene | Land |
| Förderart | Beteiligung |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Kommunen, Privatpersonen |
| Themen | Energie, Sonstiges |
| Frist | laufend, seit Mai 2016 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Vorhabenträger einer Windenergieanlage in Mecklenburg-Vorpommern
- Beteiligungsangebot an Gemeinden und Anwohnende im Umkreis von 5 Kilometern
- Wahlmöglichkeit zwischen gesellschaftsrechtlicher Beteiligung und Ausgleichsabgabe
- Seit 2026 auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab 1 Megawatt

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Kredite und Darlehen in Euro
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Bilanzsumme in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) beantragen?

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) richtet sich an Kommunen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Vorhabenträger einer Windenergieanlage in Mecklenburg-Vorpommern

### Wo gilt Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V)?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) beantragen?

laufend, seit Mai 2016 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V)?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/laenderinformationen/mecklenburg-vorpommern
- Antragstellung: https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/laenderinformationen/mecklenburg-vorpommern
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/buerger-und-gemeindenbeteiligungsgesetz-mecklenburg-vorpommern-buegembeteilg-m-v-land-meck
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/buerger-und-gemeindenbeteiligungsgesetz-mecklenburg-vorpommern-buegembeteilg-m-v-land-meck
