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Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Abwicklung durch die Kammern · Rheinland-Pfalz

Der Aufstiegsbonus I in Rheinland-Pfalz beträgt seit dem 1. Januar 2020 einmalig 2.000 Euro für eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung auf DQR-Niveau 6 oder 7. Die Prüfung muss vor einer Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Landwirtschaftskammer abgelegt worden sein. Zum Prüfungszeitpunkt muss eine Beschäftigung oder der Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz bestehen. Die Antragsfrist beträgt vier Monate ab Datum des Prüfungszeugnisses, bei Abschlüssen ausserhalb des Landes zwölf Monate.

Förderhöhe
2.000 Euro bis 2.000 Euro
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
vier Monate nach dem Prüfungszeugnis, bei Abschlüssen ausserhalb de…

Zur Frist: vier Monate nach dem Prüfungszeugnis, bei Abschlüssen ausserhalb des Landes zwölf Monate

Antrag für Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 17 Angaben und 5 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

PrivatpersonenArbeitnehmer

Was du erfüllen musst

  • Bestandene Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung auf DQR-Niveau 6 oder 7
  • Prüfung vor Handwerks-, Industrie- und Handels- oder Landwirtschaftskammer
  • Beschäftigung oder Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz zum Prüfungszeitpunkt
  • Antrag bei der zuständigen Kammer innerhalb von vier Monaten, sonst zwölf Monaten

Was du dafür brauchst

17 Angaben und 5 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte
  • Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
  • Unternehmensgröße

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Nachweis der Qualifikation

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Aufstiegs-BAföG, Aufstiegsbonus II
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz ist eine Prämie auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Nachweis einreichenPrämien werden meist auf einen einfachen Nachweis hin ausgezahlt, etwa eine Zulassungsbescheinigung oder eine Abschlussurkunde. Der Aufwand ist gering, die Frist dafür aber oft kurz.

Häufige Fragen zu Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz

Wer kann Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz beantragen?

Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Bestandene Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung auf DQR-Niveau 6 oder 7

Wie viel Geld gibt es bei Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz?

Der Höchstbetrag beträgt 2.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz?

Das Programm gilt in Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz beantragen?

vier Monate nach dem Prüfungszeugnis, bei Abschlüssen ausserhalb des Landes zwölf Monate Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz mit anderen Förderungen kombinieren?

Aufstiegs-BAföG, Aufstiegsbonus II Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Alles zur Förderung in Rheinland-Pfalz.

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach bildung-studium, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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bis 60 Prozent, maximal 5.000 Euro
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Land Schleswig-Holstein / IB.SH (Landesprogramm Arbeit, ESF Plus)
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Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Aus- und Fortbildung von Fachpersonal im Abwasserbereich, etwa Umwelttechnologen. Die Ausbildung wird als Festbetrag mit 6.700 Euro pro Jahr beziehungsweise 3.350 Euro für ein halbes Jahr gefördert, Fortbildungen mit einer Förderquote von 50 Prozent und mindestens 2.500 Euro pro Person.

bis 50 Prozent, maximal 6.700 Euro je Jahr
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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finanziert die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, etwa Coaching, Bewerbungstraining, Kurzqualifizierungen oder die Vermittlung durch private Arbeitsvermittler. Teilnehmenden entstehen keine Kosten, wenn die Vermittlungsfachkraft vor Beginn schriftlich zugestimmt hat. Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Der AVGS ist eine Ermessensleistung, es besteht kein Rechtsanspruch.

Höhe je nach Vorhaben
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Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
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Allgemeine Beratungsförderung Bremen

Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für KMU im Land Bremen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen. Gefördert werden unter anderem Managementsysteme, Unternehmenserweiterung, Restrukturierung, Marktpositionierung und innerbetriebliche Qualifizierung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximales Tageshonorar 700 Euro, maximal 7.000 Euro je Antragsteller.

bis 50 Prozent, maximal 7.000 Euro
Bremen
Starthaus Bremen und Bremerhaven / BAB Bremer Aufbau-Bank