Zwei Formen: Mietzuschuss und Lastenzuschuss
Wohngeld gibt es in zwei Ausprägungen. Der Mietzuschuss richtet sich an Mieterinnen und Mieter, auch an Untermieter und an Bewohner von Heimen. Der Lastenzuschuss richtet sich an Eigentümer, die selbst im Objekt wohnen, und bezuschusst nicht die Miete, sondern die Belastung aus Zins, Tilgung und Bewirtschaftung.
Beide folgen derselben Systematik und werden beim selben Amt beantragt. Der Lastenzuschuss ist deutlich weniger bekannt, was dazu führt, dass gerade ältere Eigentümer mit kleiner Rente und laufendem Kredit ihn nicht abrufen.
Die drei Größen, aus denen sich alles ergibt
Die Höhe des Wohngelds ergibt sich aus einer gesetzlich festgelegten Formel mit drei Eingangsgrößen. Wer diese drei kennt, kann einschätzen, ob sich ein Antrag lohnt, ohne selbst zu rechnen.
- Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder: Wer zum Haushalt zählt, ist gesetzlich definiert und nicht identisch mit der Zahl der gemeldeten Personen.
- Gesamteinkommen des Haushalts: Zusammengerechnet werden die Einkünfte aller Mitglieder, vermindert um pauschale Abzüge und um bestimmte Freibeträge, etwa bei Schwerbehinderung oder für Alleinerziehende.
- Zu berücksichtigende Miete oder Belastung: Angesetzt wird nicht die gesamte Warmmiete, sondern ein definierter Teil, begrenzt durch Höchstbeträge, die nach Mietenstufe der Gemeinde gestaffelt sind.
Rechne nicht selbst mit Formeln aus dem Netz. Nutze den offiziellen Wohngeldrechner deines Landes oder frag beim Wohngeldamt nach einer Einschätzung.
Wer kein Wohngeld bekommt
Wohngeld ist gegenüber anderen Sozialleistungen nachrangig beziehungsweise schließt sich mit ihnen aus. Wer Leistungen bezieht, in denen die Unterkunftskosten bereits enthalten sind, bekommt kein Wohngeld. Das betrifft insbesondere Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie einige weitere Leistungen.
Der Ausschluss ist kein Nachteil, sondern eine Weichenstellung: Die andere Leistung übernimmt die Wohnkosten bereits. Es gibt allerdings Konstellationen, in denen Wohngeld günstiger ist als der Bezug einer anderen Leistung, etwa wenn dadurch der Bezug von Bürgergeld ganz vermieden wird. Diese Prüfung nimmt die Behörde vor, wenn du sie darauf ansprichst.
Ein Sonderfall sind Studierende und Auszubildende. Wer dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung hat, ist in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen, selbst wenn tatsächlich nichts gezahlt wird. Es gibt Ausnahmen, etwa wenn der Anspruch aus Altersgründen entfällt oder wenn weitere Haushaltsmitglieder ohne eigenen Ausschluss dazugehören. Diese Konstellationen prüft die Wohngeldstelle, sie sind zu kompliziert für eine Faustregel.
Ausgeschlossen sind außerdem Haushalte, deren Vermögen eine festgelegte Grenze überschreitet. Auch hier gilt: Die Grenze steht im Gesetz und wird angepasst, weshalb wir hier keine Zahl nennen.
Welche Unterlagen der Antrag braucht
Der häufigste Grund für lange Bearbeitungszeiten ist ein unvollständiger Antrag. Wer alles auf einmal einreicht, verkürzt das Verfahren erheblich. Sammle vor dem Ausfüllen.
- Ausweisdokumente aller Haushaltsmitglieder
- Mietvertrag und aktueller Nachweis der Miethöhe, bei Eigentum die Unterlagen zu Zins und Tilgung
- Einkommensnachweise aller Mitglieder für den maßgeblichen Zeitraum
- Nachweise über Renten, Unterhalt, Kindergeld und andere laufende Einnahmen
- Nachweise über Freibetragsgründe, etwa Schwerbehindertenausweis
- Kontoverbindung und, falls vorhanden, der letzte Wohngeldbescheid
Der Ablauf beim Wohngeldamt
Zuständig ist die Wohngeldstelle deiner Gemeinde, Stadt oder des Landkreises. Viele Kommunen bieten den Antrag inzwischen online an, der Papierweg bleibt aber überall möglich. Wichtig ist der Zeitpunkt: Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung bewilligt, rückwirkend nur in Ausnahmen.
- 1Grobe Anspruchsprüfung mit dem offiziellen Rechner deines Landes
- 2Unterlagen vollständig zusammenstellen
- 3Antrag stellen, notfalls formlos, um den Monat zu sichern, und Unterlagen nachreichen
- 4Rückfragen der Wohngeldstelle zügig beantworten
- 5Bescheid prüfen, insbesondere Haushaltsgröße, angesetzte Miete und Bewilligungszeitraum
- 6Rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Weiterleistungsantrag stellen
Antragio stellt keinen Wohngeldantrag für dich und prüft keine Ansprüche verbindlich. Zuständig ist allein deine Wohngeldstelle.
Änderungen melden, Bescheid prüfen
Wohngeld wird für einen befristeten Zeitraum bewilligt. Ändert sich in dieser Zeit etwas Wesentliches, musst du das melden: deutlich höheres Einkommen, Auszug oder Einzug von Haushaltsmitgliedern, Umzug, Wegfall der Mietzahlung. Unterlassene Meldungen führen zu Rückforderungen.
Ein praktischer Hinweis zum Bewilligungszeitraum: Er endet nicht automatisch mit einer Verlängerung, sondern erfordert einen neuen Antrag. Viele Haushalte verlieren Monate, weil sie erst nach Ablauf reagieren. Trag dir das Ende deshalb sofort in den Kalender ein, mit einer Erinnerung zwei Monate vorher, und stelle den Weiterleistungsantrag, bevor der letzte Monat läuft.
Umgekehrt lohnt sich eine Meldung auch zu deinen Gunsten: Sinkt das Einkommen deutlich oder steigt die Miete erheblich, kann ein Erhöhungsantrag sinnvoll sein. Und prüfe jeden Bescheid auf die angesetzte Haushaltsgröße und Miete, denn genau dort passieren Übertragungsfehler. Gegen den Bescheid ist innerhalb der genannten Frist Widerspruch möglich.