Schritt eins: passt die Wärmepumpe überhaupt
Bevor du über Geld nachdenkst, klär die Technik. Eine Wärmepumpe arbeitet umso wirtschaftlicher, je niedriger die Vorlauftemperatur des Heizsystems ist. Entscheidend sind deshalb nicht das Baujahr allein, sondern die Heizlast des Gebäudes und die Größe der vorhandenen Heizflächen.
Ein erfahrener Fachbetrieb oder eine Energieberatung ermittelt das über eine Heizlastberechnung und einen Blick auf die Heizkörper. In vielen Bestandsgebäuden reicht es, einzelne zu kleine Heizkörper zu tauschen und den hydraulischen Abgleich durchzuführen. Diese Arbeiten gehören in dasselbe Vorhaben und damit in denselben Antrag.
Kläre parallel die praktischen Fragen: Wo steht das Außengerät, welche Abstände zum Nachbargrundstück gelten, wie ist die Schallsituation, reicht der Netzanschluss, und braucht die gewählte Quelle eine wasserrechtliche oder bergrechtliche Genehmigung. Erdsonden und Grundwasserbrunnen sind genehmigungspflichtig, und das dauert.
Schritt zwei: Beratung und Fachperson
Für den Antrag brauchst du eine Bestätigung, dass das Vorhaben die technischen Anforderungen erfüllt. Beim Heizungstausch darf diese Bestätigung je nach Programm der ausführende Fachbetrieb ausstellen, bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist eine eingetragene Fachperson für Energieeffizienz nötig.
Es lohnt sich fast immer, diese Fachperson früh einzubinden, auch wenn sie formal nicht zwingend ist. Sie ordnet das Vorhaben in eine sinnvolle Reihenfolge ein, verhindert doppelte Arbeiten und erstellt später die Nachweise. Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind ihrerseits förderfähig, allerdings als eigener Baustein mit eigenem Antrag.
Schritt drei: Angebote vergleichbar machen
Hol mindestens zwei, besser drei Angebote ein und verlange eine Gliederung nach Positionen. Nur so kannst du sie vergleichen und später sauber auf die förderfähigen Kostenblöcke abbilden. Achte darauf, dass alle Angebote dieselbe Anlagenkonfiguration beschreiben, sonst vergleichst du Äpfel mit Birnen.
- Gerät mit Typbezeichnung, Leistung, Kältemittel und Angabe der Effizienzkennwerte
- Speicher, Pufferspeicher, Regelung und Zubehör einzeln ausgewiesen
- Demontage und Entsorgung der Altanlage, bei Öl inklusive Tank
- Anpassung der Heizflächen und hydraulischer Abgleich als eigene Positionen
- Elektroarbeiten, Zählerplatz und gegebenenfalls Anmeldung beim Netzbetreiber
- Inbetriebnahme, Einregulierung und Übergabe der Dokumentation
Schritt vier: der Vertrag mit Bedingung
Hier entscheidet sich, ob deine Förderung hält. Beim Heizungstausch verlangt der Fördergeber, dass ein Vertrag mit dem Fachbetrieb bereits existiert, wenn du den Antrag stellst. Gleichzeitig darf das Vorhaben noch nicht begonnen haben. Beides gleichzeitig geht nur mit einer Bedingung im Vertrag.
Formuliert wird das als aufschiebende oder auflösende Bedingung: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt, beziehungsweise er entfällt, wenn sie ausbleibt. Viele Fachbetriebe kennen die Formulierung, manche nicht. Lass dir die Klausel schriftlich geben und leiste vorher keine Anzahlung.
Antragio reicht nichts für dich ein und sagt keine Bewilligung zu. Wir erklären den Weg und zeigen dir, welche Programme in Frage kommen.
Schritt fünf: Antrag, Einbau, Nachweis
Der Antrag läuft im Portal des Fördergebers. Du brauchst die Bestätigung zum Antrag mit ihrer Identifikationsnummer, die Angaben zum Gebäude und zur Anlage sowie deine Nachweise für die Zuschläge, die du geltend machst. Erst wenn die Zusage vorliegt, wird der Vertrag wirksam und der Einbau kann starten.
- 1Antrag stellen und Eingangsbestätigung sichern
- 2Zusage abwarten, danach den Fachbetrieb freigeben
- 3Anlage einbauen, Inbetriebnahmeprotokoll und Fachunternehmererklärung einsammeln
- 4Rechnungen prüfen: Sie müssen die geförderten Leistungen einzeln ausweisen
- 5Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen und die Auszahlung abwarten
Nach dem Einbau: Betrieb und Pflichten
Mit der Auszahlung ist die Sache nicht erledigt. Die meisten Programme verlangen, dass die Anlage über eine Mindestbetriebsdauer in Betrieb bleibt und bestimmungsgemäß genutzt wird. Ein vorzeitiger Ausbau oder ein Verkauf kann eine anteilige Rückforderung auslösen. Bewahre die Unterlagen deshalb über die gesamte Bindungsfrist auf.
Sinnvoll ist außerdem eine Einregulierung nach der ersten Heizsaison. Viele Anlagen laufen im ersten Winter mit zu hohen Vorlauftemperaturen und verbrauchen deutlich mehr Strom als nötig. Das ist kein Förderthema, aber der Punkt, an dem sich die Wirtschaftlichkeit tatsächlich entscheidet. Prüfe zusätzlich, ob dein Netzbetreiber einen gesonderten Stromtarif für steuerbare Verbrauchseinrichtungen anbietet.