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Heizung und Energie

Wärmepumpe fördern lassen: der Weg Schritt für Schritt

Von der ersten Frage, ob das Haus überhaupt passt, bis zum Verwendungsnachweis. Der vollständige Ablauf ohne Amtsdeutsch, mit den Stellen, an denen es typischerweise hakt.

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Die Wärmepumpe ist der meistgeförderte Heizungstyp in Deutschland, und trotzdem scheitern Vorhaben regelmäßig nicht an der Technik, sondern an der Reihenfolge. Dieser Ratgeber führt dich durch den kompletten Weg: Eignung, Angebote, Vertrag, Antrag, Einbau, Nachweis. An jeder Station steht, was du in der Hand haben musst, bevor du zur nächsten gehst.

Schritt eins: passt die Wärmepumpe überhaupt

Bevor du über Geld nachdenkst, klär die Technik. Eine Wärmepumpe arbeitet umso wirtschaftlicher, je niedriger die Vorlauftemperatur des Heizsystems ist. Entscheidend sind deshalb nicht das Baujahr allein, sondern die Heizlast des Gebäudes und die Größe der vorhandenen Heizflächen.

Ein erfahrener Fachbetrieb oder eine Energieberatung ermittelt das über eine Heizlastberechnung und einen Blick auf die Heizkörper. In vielen Bestandsgebäuden reicht es, einzelne zu kleine Heizkörper zu tauschen und den hydraulischen Abgleich durchzuführen. Diese Arbeiten gehören in dasselbe Vorhaben und damit in denselben Antrag.

Kläre parallel die praktischen Fragen: Wo steht das Außengerät, welche Abstände zum Nachbargrundstück gelten, wie ist die Schallsituation, reicht der Netzanschluss, und braucht die gewählte Quelle eine wasserrechtliche oder bergrechtliche Genehmigung. Erdsonden und Grundwasserbrunnen sind genehmigungspflichtig, und das dauert.

Schritt zwei: Beratung und Fachperson

Für den Antrag brauchst du eine Bestätigung, dass das Vorhaben die technischen Anforderungen erfüllt. Beim Heizungstausch darf diese Bestätigung je nach Programm der ausführende Fachbetrieb ausstellen, bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist eine eingetragene Fachperson für Energieeffizienz nötig.

Es lohnt sich fast immer, diese Fachperson früh einzubinden, auch wenn sie formal nicht zwingend ist. Sie ordnet das Vorhaben in eine sinnvolle Reihenfolge ein, verhindert doppelte Arbeiten und erstellt später die Nachweise. Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind ihrerseits förderfähig, allerdings als eigener Baustein mit eigenem Antrag.

Schritt drei: Angebote vergleichbar machen

Hol mindestens zwei, besser drei Angebote ein und verlange eine Gliederung nach Positionen. Nur so kannst du sie vergleichen und später sauber auf die förderfähigen Kostenblöcke abbilden. Achte darauf, dass alle Angebote dieselbe Anlagenkonfiguration beschreiben, sonst vergleichst du Äpfel mit Birnen.

  • Gerät mit Typbezeichnung, Leistung, Kältemittel und Angabe der Effizienzkennwerte
  • Speicher, Pufferspeicher, Regelung und Zubehör einzeln ausgewiesen
  • Demontage und Entsorgung der Altanlage, bei Öl inklusive Tank
  • Anpassung der Heizflächen und hydraulischer Abgleich als eigene Positionen
  • Elektroarbeiten, Zählerplatz und gegebenenfalls Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Inbetriebnahme, Einregulierung und Übergabe der Dokumentation

Schritt vier: der Vertrag mit Bedingung

Hier entscheidet sich, ob deine Förderung hält. Beim Heizungstausch verlangt der Fördergeber, dass ein Vertrag mit dem Fachbetrieb bereits existiert, wenn du den Antrag stellst. Gleichzeitig darf das Vorhaben noch nicht begonnen haben. Beides gleichzeitig geht nur mit einer Bedingung im Vertrag.

Formuliert wird das als aufschiebende oder auflösende Bedingung: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt, beziehungsweise er entfällt, wenn sie ausbleibt. Viele Fachbetriebe kennen die Formulierung, manche nicht. Lass dir die Klausel schriftlich geben und leiste vorher keine Anzahlung.

Antragio reicht nichts für dich ein und sagt keine Bewilligung zu. Wir erklären den Weg und zeigen dir, welche Programme in Frage kommen.

Schritt fünf: Antrag, Einbau, Nachweis

Der Antrag läuft im Portal des Fördergebers. Du brauchst die Bestätigung zum Antrag mit ihrer Identifikationsnummer, die Angaben zum Gebäude und zur Anlage sowie deine Nachweise für die Zuschläge, die du geltend machst. Erst wenn die Zusage vorliegt, wird der Vertrag wirksam und der Einbau kann starten.

  1. 1Antrag stellen und Eingangsbestätigung sichern
  2. 2Zusage abwarten, danach den Fachbetrieb freigeben
  3. 3Anlage einbauen, Inbetriebnahmeprotokoll und Fachunternehmererklärung einsammeln
  4. 4Rechnungen prüfen: Sie müssen die geförderten Leistungen einzeln ausweisen
  5. 5Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen und die Auszahlung abwarten

Nach dem Einbau: Betrieb und Pflichten

Mit der Auszahlung ist die Sache nicht erledigt. Die meisten Programme verlangen, dass die Anlage über eine Mindestbetriebsdauer in Betrieb bleibt und bestimmungsgemäß genutzt wird. Ein vorzeitiger Ausbau oder ein Verkauf kann eine anteilige Rückforderung auslösen. Bewahre die Unterlagen deshalb über die gesamte Bindungsfrist auf.

Sinnvoll ist außerdem eine Einregulierung nach der ersten Heizsaison. Viele Anlagen laufen im ersten Winter mit zu hohen Vorlauftemperaturen und verbrauchen deutlich mehr Strom als nötig. Das ist kein Förderthema, aber der Punkt, an dem sich die Wirtschaftlichkeit tatsächlich entscheidet. Prüfe zusätzlich, ob dein Netzbetreiber einen gesonderten Stromtarif für steuerbare Verbrauchseinrichtungen anbietet.

Programme, die eine Wärmepumpe fördern können

Alle Angaben in der Tabelle kommen aus den Programmdaten. Wo nichts steht, hat das Programm keinen festen Betrag hinterlegt.

Passende Förderprogramme aus der Datenbank
ProgrammFördergeberEbeneArtBetrag
BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudenetze und Anschluss an Gebäudenetze
BAFABundZuschussbis 30 Prozent, max. 8.400 Euro
BEG Einzelmaßnahmen - Heizungsoptimierung
BAFABundZuschussbis 15 Prozent, max. 9.000 Euro
BEG Einzelmaßnahmen - Sanierung Nichtwohngebäude
BAFABundZuschussbis 15 Prozent
Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWEBundZuschussbis 90 Prozent, max. 5.000 Euro
Bundesförderung EEW - Modul 2 Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWEBundZuschussbis 60 Prozent, max. 20 Mio. Euro
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
BAFABundZuschussbis 15 Prozent
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Heizungsoptimierung
BAFABundZuschussbis 50 Prozent, max. 10.500 Euro
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (261)
KfWBundKreditbis 15 Prozent, max. 150.000 Euro
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 1 Machbarkeitsstudien
BAFABundZuschussbis 50 Prozent, max. 2 Mio. Euro
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 2 Systemische Förderung
BAFABundZuschussbis 40 Prozent, max. 100 Mio. Euro
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 3 Einzelmaßnahmen
BAFABundZuschussbis 40 Prozent, max. 100 Mio. Euro
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 4 Betriebskostenförderung
BAFABundZuschussohne Angabe
EEW Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
BAFABundZuschussbis 60 Prozent, max. 20 Mio. Euro
Einzelmaßnahmen - Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523)
KfWBundKreditbis 5 Mio. Euro
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359)
KfWBundKreditbis 120.000 Euro
Erneuerbare Energien Standard (270)
KfWBundKreditbis 150 Mio. Euro
Heizungsförderung für Kommunen (422)
KfWBundZuschussbis 30 Prozent
Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458)
KfWBundZuschussbis 70 Prozent, max. 19.600 Euro
Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss 458)
KfWBundZuschussbis 80 Prozent, max. 22.400 Euro
Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522)
KfWBundZuschussbis 30 Prozent
Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude (459)
KfWBundZuschussbis 30 Prozent
Heizungsförderung für Wohngebäude (BEG, Zuständigkeit KfW)
KfWBundZuschussohne Angabe
KWK-Zuschlagszahlung für KWK-Anlagen nach KWKG
BAFABundZuschussohne Angabe
KWKG-Förderung für Wärme- und Kältenetze
BAFABundZuschussbis 40 Prozent, max. 50 Mio. Euro
KWKG-Förderung für Wärme- und Kältespeicher
BAFABundZuschussbis 30 Prozent, max. 10 Mio. Euro
Nichtwohngebäude - Kredit (263)
KfWBundKreditbis 15 Prozent, max. 10 Mio. Euro
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (Paragraf 35c EStG)
Bundesministerium der Finanzen / FinanzämterBundSteuervorteilbis 20 Prozent, max. 40.000 Euro
Wohngebäude - Kredit (261)
KfWBundKreditbis 15 Prozent, max. 150.000 Euro
BioWärme Bayern
Technologie- und Förderzentrum (TFZ) im Auftrag des Bayerischen WirtschaftsministeriumsLandZuschussbis 350.000 Euro
Bürgerenergiefonds NRW
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANKLandZuschussbis 100 Prozent, max. 300.000 Euro
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Energieeffizientes Sanieren
L-BankLandKreditbis 120.000 Euro
Energieeffizienz an Sportstätten Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)LandZuschussbis 90 Prozent, max. 1 Mio. Euro
Energiekredit Wärme
LfA Förderbank BayernLandKreditbis 50 Mio. Euro
Förderprogramm Pilotprojekte Anergienetze
Senatorin für Umwelt, Klima und WissenschaftLandZuschussbis 100 Prozent
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)LandZuschussbis 80 Prozent
Förderung von Quartierswärmemanagement
Land Schleswig-Holstein / IB.SHLandZuschuss50.000 Euro bis 375.000 Euro
Geringinvestive Maßnahmen (GIM)
IFB HamburgLandZuschussbis 15 Prozent, max. 3.000 Euro
Geringinvestive Maßnahmen (GIM)
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)LandZuschussbis 15 Prozent, max. 3.000 Euro
HEG - Steigerung der Energieeffizienz
Land Hessen / WIBankLandZuschussbis 65 Prozent
Hamburger Heizungsförderung
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)LandZuschussohne Angabe
Hamburger Heizungsförderung - Modul Wärmepumpen
IFB HamburgLandZuschussbis 20 Prozent, max. 100.000 Euro
IBB CO2-Sparende Gebäude
Investitionsbank Berlin (IBB)LandKreditohne Angabe
IBB WEG-Finanzierung
Investitionsbank Berlin (IBB)LandKreditbis 100 Prozent
IBB Wohnraum Modernisieren
Investitionsbank Berlin (IBB)LandKreditbis 100.000 Euro
IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen
IFB HamburgLandKredit10.000 Euro bis 75.000 Euro
ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Programm 505)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)LandKreditbis 25 Prozent, max. 100.000 Euro
ISB-Darlehen Modernisierung vermieteten Wohnraums (Programm 553)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)LandKreditbis 40 Prozent, max. 175.000 Euro
Kommunaler Wärmefonds Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SHLandKreditbis 0 Prozent, max. 300.000 Euro
Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
BAB Bremer Aufbau-BankLandKreditbis 90 Prozent, max. 750.000 Euro
Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern
NBank - Investitions- und Förderbank NiedersachsenLandKreditbis 75 Prozent
Modernisierungskredite für Mietwohnungen
BAB Bremer Aufbau-Bank / Senatorin für Bau, Mobilität und StadtentwicklungLandKreditbis 80 Prozent, max. 150.000 Euro
NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen
NRW.BANKLandKreditbis 100 Prozent, max. 10 Mio. Euro
NRW.BANK.Gebäudesanierung
NRW.BANKLandKreditbis 100 Prozent, max. 150.000 Euro
Rund ums Haus
BAB Bremer Aufbau-BankLandKreditbis 100 Prozent, max. 50.000 Euro
SAB Sachsenkredit "Energie und Speicher"
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)LandKreditbis 20 Prozent, max. 5 Mio. Euro
SAB Sachsenkredit "Klimafreundlicher Wohnen"
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)LandKreditab 20.000 Euro
Sachsen-Anhalt ENERGIE Unternehmen
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)LandZuschussbis 50 Prozent
Sachsen-Anhalt MODERN
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)LandKreditohne Angabe
Sachsen-Anhalt OEFFIZIENZ
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)LandZuschussohne Angabe
Wohnraumförderung Modernisierung und Instandsetzung Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)LandZuschussohne Angabe

Datenstand: 04.08.2026, das Datum der jüngsten Quellenprüfung in dieser Liste. Beträge und Sätze stammen aus den Programmdaten. Wo nichts steht, hat der Fördergeber keinen festen Betrag hinterlegt, dann hängt die Höhe vom Einzelfall ab.

Es werden die ersten 60 Programme angezeigt. Im Verzeichnis weiter filtern.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Energieberatung für den Antrag?

Für den reinen Heizungstausch darf die nötige Bestätigung je nach Programm auch der ausführende Fachbetrieb ausstellen. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und für den Sanierungsfahrplan ist eine eingetragene Fachperson für Energieeffizienz vorgeschrieben. Welche Variante dein Programm verlangt, steht in der Richtlinie.

Wird der Austausch der Heizkörper mitgefördert?

Arbeiten, die für den Betrieb der neuen Anlage nötig sind, zählen in vielen Programmen zu den förderfähigen Umfeldmaßnahmen. Dazu gehören typischerweise der hydraulische Abgleich, größere Heizflächen und Anpassungen an der Verteilung. Sie müssen im selben Antrag stehen, nachträglich lassen sie sich meist nicht anhängen.

Wie lange dauert es von Antrag bis Auszahlung?

Das hängt vom Fördergeber, vom Andrang und von der Vollständigkeit deiner Unterlagen ab. Plane zwischen Zusage und Auszahlung eine Zwischenfinanzierung ein, denn ausgezahlt wird erst nach dem Verwendungsnachweis. Ein ergänzender Förderkredit deckt genau diese Lücke.

Lohnt sich die Wärmepumpe in einem unsanierten Altbau?

Das lässt sich nur mit einer Heizlastberechnung beantworten, nicht pauschal. Entscheidend ist die erreichbare Vorlauftemperatur. Oft reichen einzelne größere Heizkörper und ein hydraulischer Abgleich, manchmal ist erst eine Teildämmung sinnvoll. Genau dafür gibt es den Sanierungsfahrplan.

Ich bin langsam, meine Checkliste nicht: Eignung, Fachperson, Angebote, Vertrag mit Bedingung, Antrag, dann erst Einbau.

Quellen

Verbindlich ist immer die Richtlinie oder der Bescheid der zuständigen Stelle. Dieser Text erklärt die Mechanik und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.

Weiter zum konkreten Fall

Ein Ratgeber kennt dein Vorhaben nicht. Der kostenlose Check fragt zwei Minuten lang nach und sagt dir dann, welche Programme zu deiner Lage passen und in welcher Reihenfolge du sie beantragen solltest. Wir reichen nichts für dich ein und sagen keine Bewilligung zu.