Antragio

Bauen und Sanieren

Dämmung und Fenster: was die BEG übernimmt

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden als Zuschuss oder über einen Kredit gefördert. Welche Bauteile dazugehören, welche technischen Mindestwerte gelten und warum die Fachperson Pflicht ist.

Lesezeit
9 Minuten
Zuletzt geprüft
Zuletzt geprüft am
Veröffentlicht
erschienen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kennt zwei Wege: die Sanierung zum Effizienzhaus als Gesamtvorhaben und die Einzelmaßnahme an einem einzelnen Bauteil. Für die meisten Haushalte ist die Einzelmaßnahme der realistische Weg, weil sie sich in Etappen umsetzen lässt. Dieser Ratgeber erklärt, welche Bauteile dazugehören, welche technischen Anforderungen zu erfüllen sind, welche Rolle die eingetragene Fachperson spielt und an welchen Stellen Vorhaben regelmäßig scheitern.

Welche Bauteile zur Gebäudehülle zählen

Die Gebäudehülle ist alles, was beheizten von unbeheiztem Raum trennt. Gefördert werden Maßnahmen, die den Wärmeverlust über diese Flächen dauerhaft senken. Neben dem eigentlichen Bauteil zählen in der Regel auch die Arbeiten, die zwingend dazugehören, etwa Gerüst, Anpassungen an Fensterbänken und Anschlüssen oder die Wiederherstellung der Fassadenoberfläche.

  • Außenwand, von außen, von innen oder als Kerndämmung
  • Dachflächen und die oberste Geschossdecke
  • Kellerdecke, Bodenplatte und Wände gegen Erdreich
  • Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster und Außentüren
  • Sonnenschutz mit Steuerung, sommerlicher Wärmeschutz
  • Anlagen zur Lüftung mit Wärmerückgewinnung, wenn sie Teil des Konzepts sind

Technische Mindestanforderungen

Gefördert wird nicht jede Dämmung, sondern nur eine, die einen festgelegten Wärmedurchgangswert unterschreitet. Für Fenster gilt dasselbe Prinzip über den Wert des gesamten Fensters, nicht nur der Verglasung. Diese Werte stehen in der technischen Anlage zur Richtlinie und sind strenger als das ordnungsrechtliche Minimum.

Für dich heißt das: Ein Angebot, das das Gesetz erfüllt, erfüllt nicht automatisch die Förderbedingungen. Lass dir die Kennwerte der geplanten Bauteile schriftlich geben und gleiche sie ab, bevor du beauftragst. Der ausführende Betrieb bestätigt sie am Ende in der Fachunternehmererklärung, und diese Erklärung wird geprüft.

Ein zweiter Punkt betrifft den Umfang: Gefördert wird die Maßnahme an einer Bauteilgruppe, nicht die halbe Wand. Wer nur eine Giebelseite dämmt, weil das Gerüst dort ohnehin steht, riskiert, dass die Maßnahme nicht als förderfähig anerkannt wird. Auch Denkmalschutz und erhaltenswerte Bausubstanz führen zu eigenen, teils erleichterten Anforderungen, die vorher mit der Denkmalbehörde und der Fachperson abzustimmen sind.

Hinzu kommen Anforderungen, die auf Bauphysik zielen: Wärmebrücken, Luftdichtheit und der Feuchteschutz bei Innendämmung. Sie sind kein Formalismus, sondern der Grund, warum eine falsch geplante Innendämmung zu Schimmel führen kann. Genau hier verdient die Fachplanung ihr Geld.

Die Fachperson für Energieeffizienz

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung einer eingetragenen Fachperson für Energieeffizienz vorgesehen. Sie bestätigt vor dem Antrag, dass das Vorhaben die Anforderungen erfüllt, und bestätigt nach der Umsetzung, dass es so gebaut wurde. Ohne diese Bestätigungen läuft der Antrag nicht.

Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind selbst förderfähig, als eigener Baustein neben der Maßnahme. Wer die Fachperson früh einbindet, bekommt zusätzlich eine sinnvolle Reihenfolge: Dämmung vor Heizungstausch bedeutet eine kleinere Heizlast und damit eine kleinere und günstigere Anlage.

Eingetragene Fachpersonen findest du in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Wir vermitteln keine Fachpersonen und prüfen keine Nachweise.

Alternative: der steuerliche Weg

Für selbstgenutztes Wohneigentum ab einem bestimmten Gebäudealter gibt es neben dem Zuschuss die Möglichkeit, energetische Maßnahmen über mehrere Jahre steuerlich geltend zu machen. Der entscheidende Unterschied: Dieser Weg verlangt keinen Antrag vor Beauftragung, sondern läuft über die Steuererklärung und eine Bescheinigung des Fachbetriebs.

Beides gleichzeitig geht nicht. Für dieselbe Maßnahme kannst du entweder den Zuschuss nehmen oder die steuerliche Förderung. Welcher Weg günstiger ist, hängt von deiner Steuerlast, dem Zeitpunkt und der Höhe der Kosten ab. Diese Rechnung gehört zum Steuerberater. Wichtig ist zu wissen, dass der steuerliche Weg auch dann noch offensteht, wenn du bereits beauftragt hast.

Der Ablauf

Der Ablauf ist bei Einzelmaßnahmen an der Hülle strenger als beim Heizungstausch, weil die Bestätigung der Fachperson vorgeschaltet ist. Halte die Reihenfolge exakt ein.

  1. 1Fachperson beauftragen und Maßnahme technisch festlegen
  2. 2Angebote einholen, Kennwerte der Bauteile prüfen lassen
  3. 3Bestätigung zum Antrag durch die Fachperson erstellen lassen
  4. 4Antrag stellen, Zusage abwarten, erst danach beauftragen
  5. 5Ausführen lassen, Fachunternehmererklärung und Rechnungen sammeln
  6. 6Bestätigung nach Durchführung erstellen lassen und Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen

Typische Fehler

Die häufigsten Ablehnungen haben nichts mit der Bausubstanz zu tun, sondern mit Formalien und mit falschen Erwartungen an die technischen Werte.

  • Fenster bestellt, bevor der Antrag gestellt war
  • Kennwerte nur für die Verglasung geprüft, nicht für das gesamte Fenster
  • Gerüst, Anschlussarbeiten oder Entsorgung nicht in den Antrag aufgenommen
  • Innendämmung ohne feuchtetechnischen Nachweis geplant
  • Zuschuss und steuerliche Förderung für dieselbe Maßnahme angesetzt
  • Verwendungsnachweis zu spät eingereicht

Programme für Dämmung, Fenster und Gebäudehülle

Die Beträge in der Tabelle stammen aus den Programmdaten. Wo keine Zahl steht, hat der Fördergeber keinen festen Betrag hinterlegt.

Passende Förderprogramme aus der Datenbank
ProgrammFördergeberEbeneArtBetrag
Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)
KfWBundKreditbis 50.000 Euro
BEG Einzelmaßnahmen - Anlagentechnik ausser Heizung (Lüftung, Efficiency Smart Home)
BAFABundZuschussbis 15 Prozent, max. 9.000 Euro
BEG Einzelmaßnahmen - Fachplanung und Baubegleitung
BAFABundZuschussbis 50 Prozent, max. 10.000 Euro
BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudehuelle Wohngebäude (Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz)
BAFABundZuschussbis 15 Prozent, max. 12.000 Euro
BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudenetze und Anschluss an Gebäudenetze
BAFABundZuschussbis 30 Prozent, max. 8.400 Euro
BEG Einzelmaßnahmen - Heizungsoptimierung
BAFABundZuschussbis 15 Prozent, max. 9.000 Euro
BEG Einzelmaßnahmen - Sanierung Nichtwohngebäude
BAFABundZuschussbis 15 Prozent
Bundesförderung Energieberatung - Modul 3 Contracting-Orientierungsberatung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWEBundBeratungohne Angabe
Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599
BAFABundBeratungbis 50 Prozent, max. 4.000 Euro
Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 3 Contracting-Orientierungsberatung
BAFABundBeratungbis 50 Prozent, max. 5.000 Euro
Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247
BAFABundBeratungbis 50 Prozent, max. 3.000 Euro
Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWEBundBeratungbis 50 Prozent, max. 4.000 Euro
Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWEBundBeratungbis 50 Prozent, max. 3.000 Euro
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
BAFABundBeratungbis 50 Prozent, max. 850 Euro
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Anlagentechnik außer Heizung (Lüftung und digitale Systeme)
BAFABundZuschussbis 20 Prozent, max. 10.500 Euro
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
BAFABundZuschussbis 15 Prozent
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM)
BAFABundZuschussbis 20 Prozent, max. 10.500 Euro
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Heizungsoptimierung
BAFABundZuschussbis 50 Prozent, max. 10.500 Euro
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (261)
KfWBundKreditbis 15 Prozent, max. 150.000 Euro
Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes
geplant
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)BundZuschussbis 50 Prozent
Eigenheimrente (Wohn-Riester)
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Zentrale Zulagenstelle für AltersvermögenBundSteuervorteilohne Angabe
Einzelmaßnahmen - Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523)
KfWBundKreditbis 5 Mio. Euro
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359)
KfWBundKreditbis 120.000 Euro
Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFABundBeratungbis 50 Prozent, max. 850 Euro
Gewerbe zu Wohnen (266)
KfWBundZuschussbis 300.000 Euro
Heizungsförderung für Kommunen (422)
KfWBundZuschussbis 30 Prozent
Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458)
KfWBundZuschussbis 70 Prozent, max. 19.600 Euro
Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss 458)
KfWBundZuschussbis 80 Prozent, max. 22.400 Euro
Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522)
KfWBundZuschussbis 30 Prozent
Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude (459)
KfWBundZuschussbis 30 Prozent
Heizungsförderung für Wohngebäude (BEG, Zuständigkeit KfW)
KfWBundZuschussohne Angabe
Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien im Bestand)
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenBundKredit140.000 Euro bis 180.000 Euro
Kommunen - Kredit (264)
KfWBundKreditbis 15 Prozent, max. 10 Mio. Euro
Kommunen - Zuschuss (464)
KfWBundZuschussbis 4 Mio. Euro
Nichtwohngebäude - Kredit (263)
KfWBundKreditbis 15 Prozent, max. 10 Mio. Euro
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (Paragraf 35c EStG)
Bundesministerium der Finanzen / FinanzämterBundSteuervorteilbis 20 Prozent, max. 40.000 Euro
Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb, Jung kauft Alt (308)
KfWBundKredit140.000 Euro bis 180.000 Euro
Wohngebäude - Kredit (261)
KfWBundKreditbis 15 Prozent, max. 150.000 Euro
Aufzugsförderung Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)LandZuschussbis 50 Prozent, max. 10.000 Euro
Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen
IFB HamburgLandZuschussab 3.000 Euro
Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen
IFB HamburgLandZuschuss3.000 Euro bis 20.000 Euro
Bayerisches Städtebauförderungsprogramm
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr / RegierungenLandZuschussohne Angabe
Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr / BayernLaboLandKreditohne Angabe
Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
ILB Investitionsbank des Landes BrandenburgLandZuschussbis 14.000 Euro
Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum
Land Hessen / WIBankLandZuschussbis 50 Prozent, max. 15.000 Euro
Beratung der IB.SH Energieagentur
IB.SH EnergieagenturLandBeratungohne Angabe
Berlin Kredit Transformation
Investitionsbank Berlin (IBB)LandKredit100.000 Euro bis 10 Mio. Euro
Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
ILB Investitionsbank des Landes BrandenburgLandKreditbis 100 Prozent, max. 50.000 Euro
Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
ILB Investitionsbank des Landes BrandenburgLandKreditbis 100 Prozent, max. 150.000 Euro
Brandenburg-Kredit Pflege
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MGSLandKredit50.000 Euro bis 2 Mio. Euro
Denkmalpflegeförderung des Landes Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat DenkmalpflegeLandZuschussohne Angabe
Der Bremer Förderlotse
BAB Bremer Aufbau-Bank / Klima Bau Netzwerk / Senatorin für Bau, Mobilität und StadtentwicklungLandBeratungohne Angabe
Dorfentwicklung Hessen
Land Hessen / WIBank, EULandZuschussohne Angabe
Dorferneuerung im Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus / Aemter für Ländliche EntwicklungLandZuschussbis 50 Prozent
ENEO - Energieberatung für Effizienz und Optimierung
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes BerlinLandZuschussbis 100 Prozent, max. 595 Euro
EffInvest - Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen (Programm 364, EFRE 2021-2027)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)LandZuschussbis 20 Prozent
Effizienzkredit RLP (Programm 603)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)LandKreditbis 100 Prozent, max. 10 Mio. Euro
EigenheimPlus
Thüringer Aufbaubank (TAB)LandKreditbis 100 Prozent, max. 150.000 Euro
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
L-BankLandKreditbis 50.000 Euro
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Energieeffizientes Sanieren
L-BankLandKreditbis 120.000 Euro

Datenstand: 04.08.2026, das Datum der jüngsten Quellenprüfung in dieser Liste. Beträge und Sätze stammen aus den Programmdaten. Wo nichts steht, hat der Fördergeber keinen festen Betrag hinterlegt, dann hängt die Höhe vom Einzelfall ab.

Es werden die ersten 60 Programme angezeigt. Im Verzeichnis weiter filtern.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für Dämmung und Fenster?

Das hängt vom Programm ab. Die Sätze und Höchstbeträge stehen in der Richtlinie des Fördergebers, dazu kommen mögliche Zuschläge, etwa wenn die Maßnahme aus einem Sanierungsfahrplan stammt. In unserer Programmtabelle siehst du, was für die einzelnen Programme in unserer Datenbank hinterlegt ist, jeweils mit Datum.

Brauche ich zwingend eine Energieberatung?

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist die Bestätigung einer eingetragenen Fachperson für Energieeffizienz vorgesehen. Beim reinen Heizungstausch genügt je nach Programm der Fachbetrieb. Die Kosten der Fachperson sind ihrerseits förderfähig.

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Du entscheidest dich je Maßnahme für einen Weg. Unterschiedliche Maßnahmen an demselben Gebäude dürfen in der Regel unterschiedlich behandelt werden, das solltest du aber vorher mit dem Steuerberater durchsprechen.

Lohnt sich Dämmung vor dem Heizungstausch?

Technisch oft ja, weil eine gedämmte Hülle die Heizlast senkt und damit eine kleinere Anlage erlaubt. Ob sich das für dich rechnet, zeigt ein Sanierungsfahrplan, der die Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge bringt.

Der Gesetzesstandard ist nicht der Förderstandard. Lass dir die Kennwerte zeigen, bevor du unterschreibst.

Quellen

Verbindlich ist immer die Richtlinie oder der Bescheid der zuständigen Stelle. Dieser Text erklärt die Mechanik und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.

Weiter zum konkreten Fall

Ein Ratgeber kennt dein Vorhaben nicht. Der kostenlose Check fragt zwei Minuten lang nach und sagt dir dann, welche Programme zu deiner Lage passen und in welcher Reihenfolge du sie beantragen solltest. Wir reichen nichts für dich ein und sagen keine Bewilligung zu.